Nordrhein-Westfalen verabschiedet geänderte Landesbauordnung und weitet Solarpflicht aus

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am Donnerstag die geänderte Landesbauordnung nach der dritten Lesung angenommen und verabschiedet. Dabei stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen für die Novelle, die Opposition aus SPD, AFD und FDP dagegen.

Damit wird die seit 2022 geltende Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze auf den Gebäudesektor ausgeweitet. Nach dem neuen Gesetz gilt sie ab 1. Januar 2024 für alle Nichtwohngebäude, für die ein Bauantrag gestellt wird. Ein Jahr später wird sie auf neue Wohngebäude ausgeweitet. Zudem sollen nach dem Gesetz Landes- und Bundesliegenschaften möglichst bis Ende Dezember 2025 mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet werden. Die Pflicht bei Dachsanierungen greift ab Juli 2024 für landeseigene Gebäude und ab 2026 für die übrigen Gebäude. Im Gesetz sind Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht definiert, unter anderem bei Dachflächen unter 50 Quadratmetern sowie technischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten.

Bei Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen sind in der novellierten Landesbauordnung Erleichterungen vorgesehen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Bereits im Dezember 2022 hatte die Landesregierung in Düsseldorf im Vorgriff auf die Novellierung einen Runderlass an die Genehmigungsbehörden geschickt. Sie konnten so bereits die neuen Regelungen anwenden, die nun am 1. Januar 2024 offiziell in Kraft treten.

So wird der vorgeschriebene Abstand von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern reduziert. Die Neuerung dazu, wie sie seit dem Runderlas gilt: „Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.“ Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäuser soll mit dieser Regelung attraktiver gemacht werden.

Mit der neuen Landesbauordnung werden auch die Abstandsflächen für Wärmepumpen aufgehoben. Auch diese Neuregelung soll das Aufstellen der Geräte in Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglichen.

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