Der THG-Quotenvermittler E-Quota aus Berlin, der im Privatkundengeschäft als E-Mobia firmiert, musste Mitte dieses Jahres Insolvenz anmelden. Während die Insolvenz sicherlich nicht zu erwarten war, kommt sie auch nicht wirklich überraschend: Inzwischen wollen rund 100 Dienstleister bei der Vermittlung von THG-Quoten und derAuszahlung von THG-Prämien mitmischen. Dabei überbieten sich viele Unternehmen gegenseitig mit den versprochenen Prämien, gleichzeitig sinken die Quoten bereits seit geraumer Zeit.
Betroffene Elektroautofahrer fragen sich nun in einschlägigen Gruppen in den sozialen Medien, ob sie ihre Prämie noch erhalten beziehungsweise welche Optionen ihnen bleiben, in diesem Jahr noch eine THG-Prämie über einen anderen Anbieter zu beantragen.
Kürzere Fristen für THG: E-Auto-Fahrer müssen jetzt handeln!
Das betrifft Elektroauto-Fahrer ganz konkret. Sie sollten ihre THG-Anträge dieses Jahr bis spätestens zum 1. November bei einem THG-Anbieter einreichen. Wer sein bereits bestelltes Elektroauto später erhält, könnte leer ausgehen.
Alle Zahlungen nach Insolvenzantrag zunächst ausgesetzt
Auf seiner Website erklärt der insolvente Anbieter E-Mobia, dass es nicht so schlimm kommen müsse, wie man es sich beim Stichwort Insolvenz zunächst ausmalt. Die Erlöse aus der Quotenvermarktung seien demnach bereits da – Unternehmen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen, sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, zunächst alle Zahlungen auszusetzen. „Wir arbeiten die nächsten Wochen und Monate daran, dass unsere Kunden möglichst wenig Schaden erleiden und dass alle beim Umweltbundesamt (UBA) angemeldeten Quoten an Käufer vermarktet werden und ein Erlös an Sie ausgezahlt wird“, verspricht das Berliner Unternehmen.
Auf die Frage hin, ob man aufgrund der aktuellen Situation nicht bei einem anderen THG-Quotenvermittler eine Prämie beantragen könne, warnt E-Mobia: Die zwischen Antragssteller und der E-Quota GmbH geschlossenen Verträge gelten demnach bis auf Weiteres, auch während des eingeleiteten Insolvenzverfahrens. „Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter Lösungen, wie mit den eingereichten Quoten verfahren wird.“
Bundesverband warnt vor doppelter Antragstellung
Auf EFAHRER.com-Anfrage warnt auch der Bundesverband THG Quote e.V. davor, die THG-Quote doppelt zu beantragen: „Wichtig zu verstehen ist, dass es den Prozess signifikant für alle Beteiligten aufbläht, die THG-Quote einfach woanders doppelt einzureichen; es kommt zu Mehrarbeit bei der Behörde durch höhere Ablehnungsquoten und somit zu längeren Wartezeiten für alle Beteiligten.“
Weiter erklärt der Bundesverband: Wurde die diesjährige Quote bereits durch das Umweltbundesamt bestätigt und das THG-Zertifikat somit bereits ausgestellt, dann ist eine erneute Beantragung für das Kalenderjahr bei einem anderen Anbieter nicht mehr möglich. Eine Zertifizierung beim Umweltbundesamt ist nur einmal pro Jahr und Fahrzeug möglich.
Sollte die Meldung jedoch beim womöglich bereits insolventen Anbieter noch im Rahmen der Widerrufsfrist befinden, empfiehlt der Sprecher des Bundesverbands THG Quote, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, damit die Quote über einen anderen Anbieter bei der Behörde eingereicht werden kann. Sollte die Widerrufsfrist abgelaufen sein und die Quote noch nicht an das Umweltbundesamt übermittelt worden sein, dann liegt es im Ermessen des jeweiligen Anbieters, den Vertrag aufzulösen, sodass der Kunde noch woanders beantragen kann. (Tobias Stahl)
Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Partner E-Fahrer.
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