Mit Inkrafttreten des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ändert sich einiges für die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Ab dem 1. Januar 2009 sind die Betreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer neu installierten Module mitzuteilen. Andernfalls muss der Netzbetreiber nicht die Vergütung für den erzeugten Solarstrom nach §32 oder §33 EEG zahlen. Allerdings sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen zu melden, bei denen das Datum für die Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Spätestens mit Anschluss der Anlage ans Netz sollte die Anmeldung jedoch erfolgen. Ein entsprechendes„Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ findet sich ab Anfang Januar auf der Webseite der Behörde. Abgefragt werden folgende Daten: Standort der Anlage, Postleitzahl und Ort, Bundesland, Name des Netzbetreibers, neu installierte Nennleistung der Module, der Tag der Inbetriebnahme sowie die Anschrift des Betreibers der Photovoltaik-Anlage.
Betreiber, die den Solarstrom ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet und somit nicht ins Netz einspeisen, müssen ihre Photovoltaik-Anlage weiterhin nicht der Bundesnetzagentur melden. Solaranlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, sind ebenfalls von der Meldepflicht nicht betroffen. Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten Photovoltaik-Anlagen wird die Bundesnetzagentur nach § 20 Abs. 2a EEG die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ermitteln, die im Folgejahr neu ans Netz angeschlossen werden.
Rückfragen können per E-Mail an die Bundesnetzagentur unterkontakt-solaranlagen@bnetza.de gerichtet werden.(SE)
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