Mieter klagen gegen Hausverwaltung wegen Photovoltaik-Balkonanlage

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Beim Amtsgericht Kiel haben zwei Mieter einer Wohnung ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ verklagt. Hintergrund ist: Sie ersuchen seit November 2022 um eine Erlaubnis, eine Photovoltaik-Anlage an ihrem Balkon zu installieren. Zunächst habe die Hausverwaltung die Anbringung des Stecker-Solar-Geräts aus optischen Gründen abgelehnt, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die klagenden Mieter nun unterstützt.

Nach zwei weiteren Ersuchen bei der Hausverwaltung sollten die Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen – alles Dinge, die eigentlich in der Verantwortung der Vermieterin liegen, wie die DUH weiter berichtet. Dies würde auch zu Kosten führen, die den Kauf einer Photovoltaik-Balkonanlage nicht mehr wirtschaftlich machten. Nach Auffassung der DUH und der Mieter handelt es sich um unsachliche und überzogene Forderungen. Diese Art der Verzögerungstaktik sei rechtsmissbräuchlich, da die Energieerzeugung aus Erneuerbaren gesetzlich den Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“ besitze. Zudem sei die Installation ist rückbaubar und sicher. Daher gebe es „keinen sachlich nachvollziehbaren Grund“, die Installation des Stecker-Solar-Geräts nicht zu erlauben.

„In den letzten Monaten ist bei uns der Eindruck entstanden, dass Haus & Grund bewusst versucht, unser Anliegen mit absurden Forderungen und Nachweisen zu verzögern. Wir waren fassungslos als wir festgestellt haben, dass Haus & Grund hier immer wieder neue Forderungen erhebt, um unsere oder ähnliche Anfragen ins Leere laufen zu lassen“, begründet Mieter Matthias Weyland seine Klage.  Ziel sei es, eine gerichtliche Klarstellung zu erwirken, die für alle Mieter angewendet werden kann.

„Zwar haben wir mittlerweile einen Referentenentwurf aus dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, der vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde und weitreichende Vereinfachungen für Balkonkraftwerke bringen wird“, sagt Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther. Er hat als Anwalt den Fall der Mieter übernommen. „Das Dilemma, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerkes aus fadenscheinigen Gründen ablehnen, wird dadurch aber nicht adressiert. Hier sollte ein gerichtliches Verfahren mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen und dem Klimaschutz im Gebäudesektor mit rechtsstaatlichen Mitteln zum Erfolg verhelfen“, so Legler weiter. Nach seiner Auffassung dürfen Photovoltaik-Balkonanlagen „nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden“.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die Anbringung von Stecker-Solar-Geräten als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes in Gesetzesform zu gießen. „Unser Rechtsstreit wird außerdem Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung gestellt werden können oder eben auch nicht“, so Metz weiter. Dies sei wichtig, damit nicht jeder Einzelfall neu juristisch durchgekämpft werden müsse.

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