Zurich Gruppe integriert Photovoltaik-Balkonanlagen in Hausratversicherung

Photovoltaik-Balkonanlage

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Am Tag nach der Verabschiedung des „Solarpakets 1“ durch das Bundeskabinett hat die Zurich Gruppe Deutschland angekündigt, Photovoltaik-Balkonanlagen in seine Privatschutz Hausratversicherung aufzunehmen. Damit seien die Stecker-Solar-Geräte dann gegen Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie Diebstahl und Elementargefahren abgesichert, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Dies sei eine „schlanke Lösung für Wohnungen“, die neben der „SolarPlus+“-Versicherung ab dem 22. August angeboten werde.

Der Versicherer reagiert damit nach eigenen Aussagen auf die Pläne der Bundesregierung, die Inbetriebnahme der Stecker-Solar-Geräte künftig zu entbürokratisieren. „Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zeigt die Relevanz des Themas: Nicht jeder kann sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bauen. Mit den Balkonkraftwerken haben vor allem Mieter und Wohnungsbesitzer grundsätzlich eine unkomplizierte Möglichkeit, Strom durch Sonnenlicht zu erzeugen“, erklärte Claudia Max, Vorstand Sachversicherung der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir haben daher die Mini-Solaranlagen direkt in unsere Hausratversicherung integriert. Kunden benötigen keinen extra Vertrag, sondern können sich auf ihren Zurich Privatschutz bei der Hausratversicherung verlassen.“

Die Erweiterung auf Stecker-Solar-Geräte werde demnach auch für bereits bestehende Privatschutz Hausratsversicherungs-Verträge gelten. Voraussetzung für den Schutz sei, dass die Photovoltaik-Balkonanlage am Gebäude befestigt sei. Da diese Anlagen wie eine Photovoltaik-Dachanlage nicht vor Witterung geschützt seien, sollten sie wie diese gegen die gängigen Gefahren abgesichert werden, so der Versicherer.

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