Nun ist es soweit: Das Bundeskabinett soll sich bei seiner Sitzung am Mittwoch mit der Gesetzesvorlage zum „Solarpaket 1“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium befassen. Eigentlich sollten erste Maßnahmen aus der im Mai beschlossenen „Photovoltaik-Strategie“ noch vor der Sommerpause auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Doch es kursierte lediglich ein erster Referentenentwurf, aber noch keine finale Kabinettsvorlage.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte den Gesetzentwurf, der zum Abbau einer Reihe von Marktbarrieren beitragen könne und somit auch zu Vereinfachung des Photovoltaik-Ausbaus an vielen Stellen. „Von der vorgesehenen Bürokratie-Abrüstung werden private und gewerbliche Photovoltaik-Investoren und der Klimaschutz gleichermaßen profitieren“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die Vereinfachungen seien für nahezu alle Photovoltaik-Segmente vorgesehen – vom Stecker-Solar-Gerät über Dachanlagen bis hin zu Solarparks. „Verfahren werden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Solarpark-Standorten wird erleichtert. Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde“, so Körnig weiter.
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Doch bereits bei der Veröffentlichung des ersten Entwurfs war klar, es bleiben auch Wünsche offen. So sieht der BSW-Solar auch weiterhin Nachbesserungsbedarf, der im parlamentarischen Prozess nach der Sommerpause erreicht werden soll. So gelte es den Photovoltaik-Zubau im Gewerbe zu beschleunigen, um die hochgesteckten Ausbauziele der nächsten Jahre zu erreichen. „Hier wirken sich stark gestiegene Kapitalkosten bremsend auf die Nachfrage aus“, stellt der BSW-Solar fest. Die gestiegenen Kapital- und Arbeitskosten sollten daher künftig bei der Gewährung von Marktprämien eingepreist werden, so die Verbandsempfehlung. Dies solle auch Gebäude, in denen keine großen Eigenverbrauchspotenziale vorhanden sind, für Photovoltaik-Investoren attraktiv machen.
Der BSW-Solar schlägt desweiteren noch „Resilienz-Boni“ vor. Damit könne die Nutzung in Europa gefertigter Photovoltaik-Komponenten in einem gewissen Umfang gezielt gefördert werden. Dies sei wichtig, um Standort- und Skalierungsnachteile im Wettbewerb mit Photovoltaik-Herstellern aus Asien oder den USA auszugleichen und insgesamt die Importabhängigkeit zu verringern. Die EU-Kommission hat in ihrem „Net-Zero Industry Act“ bereits vorgesehen, dass künftig möglichst 40 Prozent des Bedarfs wichtiger Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen soll.
Aber auch von anderer Seite kamen noch diverse Vorschläge, was dringend mit Blick auf einen beschleunigten Photovoltaik-Zubau geändert werden sollte. Im Frühsommer hatte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) vor allem kritisiert worden, dass der Entwurf zum „Solarpaket 1“ zu sehr auf Dachanlagen und zu wenig auf Verbesserungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgerichtet sei. Diesbezüglich hat die Politik wohl nochmal ordentlich nachgelegt, wie die erste Einschätzung von bne-Geschäftsführer Robert Busch zur Kabinettsvorlage zeigt: „Das Wirtschaftsministerium hat beim Solarpaket noch einmal ordentlich nachgelegt und den Weg für biodiversitätsfördernde Solarparks frei gemacht. Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-Photovoltaik können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden.“ Der bne hatte lange dafür bei der Politik geworben. „Jetzt muss auch das Agrarrecht so angepasst werden, dass Photovoltaik endgültig kein Fremdkörper mehr für die Landwirtschaft ist“, so Busch weiter. Er bezeichnete die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks als „echten Paradigmenwechsel“.
Der Verband hatte sich auch für ein Opt-out Regelung eingesetzt, nach der Flächen von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben werden, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auch dies ist nun im Gesetzentwurf vorgesehen. Zusammen mit dem erneuerten Wegerecht für Anschlussleitungen sind dies gute Voraussetzungen für einen weiteren Photovoltaik-Ausbau im Gigawattmaßstab. „Im parlamentarischen Verfahren sollte allerdings in Details noch nachgeschärft werden. Bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung müssen noch Unklarheiten für dritte Lieferanten beseitigt und bürokratische Regelungen beseitigt werden. Positiv bewerten wir dagegen die Repowering-Möglichkeit für alte Photovoltaik-Dachanlagen“, so Busch. Der Verband sieht zudem noch Potenzial für eine umfassende Beschleunigung von Netzanschlüssen, wofür die Anforderungen verpflichtend vorgegeben werden könnten. „Bei Kleinanlagen könnte zudem mit einfachen Herkunftsnachweisen und weniger restriktiven Vorgaben zur Steuerbarkeit von Anlagen in der Direktvermarktung weitere Bürokratie abgebaut werden”, erklärte Busch.
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Guten Tag, können Sie bitte einen Link zu dem Gesetzentwurf teilen und auch im Artikel mit angeben? Es ist immer frustrierend auf ihrer Seite und auch generell von neuen Gesetzen zu lesen, diese dann aber trotz langer Suche nicht zu finden.
Gerne können Sie dies auch in zukünftigen Artikeln tun.
Ich teile ihren Frust! Der Gesetzentwurf ist nur leider noch nicht öffentlich, von daher kann ich auch keinen Link setzen.
Ich gehe davon aus, dass er morgen nach dem Kabinettsbeschluss auch veröffentlicht wird…
Hallo Frau Enkhardt
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich weiß Ihre Arbeit zu schätzen, und möchte auf keinen Fall nachtreten, sondern lediglich auf.. „mein“.. Problem aufmerksam machen, das Sie nun am eigenen Leibe erfahren. Es gibt viele Leser, die wollen bis in Details nachvollziehen können, was sie hier lesen, dazu gehören nun mal Daten und Fakten. Und genau deshalb bin ich seither mit denen nicht gerade sparsam umgegangen.
Warum wird hier (wieder) über einen Entwurf diskutiert und bewertet, der noch nicht mal veröffentlicht, nicht im Bundestsg beraten, nicht in den Fachgremien besprochen und korrigiert wurde?
Haben wir denn nichts aus der unsäglichen Bashingdebatte des GEG-Entwurfs gelernt?
Ich bitte daher um etwas mehr Seriösität im Umgang mit (nicht gültigen) Entwürfen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie einfach nur über den Vollzug von Gesetzesänderungen informiert werden!?
Ich sehe es aber durchaus als journalistische Aufgabe, auch über Entwicklungen und Pläne zu berichten.
Ich verstehe nicht, was an dem obrigen Artikel unseriös sein soll. Vielleicht können Sie mir dies kurz erklären? Danke!
Es geht hier um die vielen Änderungen und Ergänzungen zum Referentenentwurf, der leider in vielen Bereichen etwas mager war. Dieser ist seit dem 28.6. veröffentlicht.
Viele Leute interessieren sich nun mal dafür, da sie unter anderem auch beruflich in dieser Branche tätig sind.
Mit dem neuen Gesetz sollen Vereinfachungen kommen und mehr Dinge erlaubt sein, was in der Regel eher positiv aufgenommen wird, im Gegensatz zu Einschränkungen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/230629-entwurf-eines-gesetzes-zur-steigerung-des-ausbaus-photovoltaischer-energieerzeugung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hier der Link. Allerdings mit Stand Ende Juni. Opt-out-Regeliung usw sind da noch nicht drin.
Hier ist es: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes.html