„Solarpaket 1“ kommt ins Kabinett

Enpal, Installation, Dachanlage

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Nun ist es soweit: Das Bundeskabinett soll sich bei seiner Sitzung am Mittwoch mit der Gesetzesvorlage zum „Solarpaket 1“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium befassen. Eigentlich sollten erste Maßnahmen aus der im Mai beschlossenen „Photovoltaik-Strategie“ noch vor der Sommerpause auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Doch es kursierte lediglich ein erster Referentenentwurf, aber noch keine finale Kabinettsvorlage.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte den Gesetzentwurf, der zum Abbau einer Reihe von Marktbarrieren beitragen könne und somit auch zu Vereinfachung des Photovoltaik-Ausbaus an vielen Stellen. „Von der vorgesehenen Bürokratie-Abrüstung werden private und gewerbliche Photovoltaik-Investoren und der Klimaschutz gleichermaßen profitieren“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die Vereinfachungen seien für nahezu alle Photovoltaik-Segmente vorgesehen – vom Stecker-Solar-Gerät über Dachanlagen bis hin zu Solarparks. „Verfahren werden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Solarpark-Standorten wird erleichtert. Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde“, so Körnig weiter.

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Doch bereits bei der Veröffentlichung des ersten Entwurfs war klar, es bleiben auch Wünsche offen. So sieht der BSW-Solar auch weiterhin Nachbesserungsbedarf, der im parlamentarischen Prozess nach der Sommerpause erreicht werden soll. So gelte es den Photovoltaik-Zubau im Gewerbe zu beschleunigen, um die hochgesteckten Ausbauziele der nächsten Jahre zu erreichen. „Hier wirken sich stark gestiegene Kapitalkosten bremsend auf die Nachfrage aus“, stellt der BSW-Solar fest. Die gestiegenen Kapital- und Arbeitskosten sollten daher künftig bei der Gewährung von Marktprämien eingepreist werden, so die Verbandsempfehlung. Dies solle auch Gebäude, in denen keine großen Eigenverbrauchspotenziale vorhanden sind, für Photovoltaik-Investoren attraktiv machen.

Der BSW-Solar schlägt desweiteren noch „Resilienz-Boni“ vor. Damit könne die Nutzung in Europa gefertigter Photovoltaik-Komponenten in einem gewissen Umfang gezielt gefördert werden. Dies sei wichtig, um Standort- und Skalierungsnachteile im Wettbewerb mit Photovoltaik-Herstellern aus Asien oder den USA auszugleichen und insgesamt die Importabhängigkeit zu verringern. Die EU-Kommission hat in ihrem „Net-Zero Industry Act“ bereits vorgesehen, dass künftig möglichst 40 Prozent des Bedarfs wichtiger Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen soll.

Aber auch von anderer Seite kamen noch diverse Vorschläge, was dringend mit Blick auf einen beschleunigten Photovoltaik-Zubau geändert werden sollte. Im Frühsommer hatte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) vor allem kritisiert worden, dass der Entwurf zum „Solarpaket 1“ zu sehr auf Dachanlagen und zu wenig auf Verbesserungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgerichtet sei. Diesbezüglich hat die Politik wohl nochmal ordentlich nachgelegt, wie die erste Einschätzung von bne-Geschäftsführer Robert Busch zur Kabinettsvorlage zeigt: „Das Wirtschaftsministerium hat beim Solarpaket noch einmal ordentlich nachgelegt und den Weg für biodiversitätsfördernde Solarparks frei gemacht. Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-Photovoltaik können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden.“ Der bne hatte lange dafür bei der Politik geworben. „Jetzt muss auch das Agrarrecht so angepasst werden, dass Photovoltaik endgültig kein Fremdkörper mehr für die Landwirtschaft ist“, so Busch weiter. Er bezeichnete die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks als „echten Paradigmenwechsel“.

Der Verband hatte sich auch für ein Opt-out Regelung eingesetzt, nach der Flächen von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben werden, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auch dies ist nun im Gesetzentwurf vorgesehen. Zusammen mit dem erneuerten Wegerecht für Anschlussleitungen sind dies gute Voraussetzungen für einen weiteren Photovoltaik-Ausbau im Gigawattmaßstab. „Im parlamentarischen Verfahren sollte allerdings in Details noch nachgeschärft werden. Bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung müssen noch Unklarheiten für dritte Lieferanten beseitigt und bürokratische Regelungen beseitigt werden. Positiv bewerten wir dagegen die Repowering-Möglichkeit für alte Photovoltaik-Dachanlagen“, so Busch. Der Verband sieht zudem noch Potenzial für eine umfassende  Beschleunigung von Netzanschlüssen, wofür die Anforderungen verpflichtend vorgegeben werden könnten. „Bei Kleinanlagen könnte zudem mit einfachen Herkunftsnachweisen und weniger restriktiven Vorgaben zur Steuerbarkeit von Anlagen in der Direktvermarktung weitere Bürokratie abgebaut werden”, erklärte Busch.

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