Beihilferechtliche Genehmigung: Deutschland darf Transformationstechnologien fördern

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De EU-Kommission hat über ihren Beihilferahmen „Temporary Crisis and Transition Frameworks“ (TCTF) den Mitgliedsstaaten ermöglicht, sogenannte Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen. Die Bundesregierung hat als eines der ersten Länder für seine Umsetzung ins deutsche Recht die beihilferechtliche Genehmigung erhalten. Dies sei bereits am 19. Juli erfolgt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit und veröffentlichte die dazugehörige „Bundesregelung Transformationstechnologien“ im Bundesanzeiger. „Die Bundesregelung Transformationstechnologien wird schon in sehr naher Zukunft dabei helfen, weitere Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich zu beschleunigen und zu verstärken“, hieß es aus dem Ministerium weiter.

Im Zuge des Beihilferahmens TCTF sind Förderungen für Investitionen in Sektoren und Technologien möglich, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien werden unter anderem Solarmodule, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen gezählt. Die Förderung ist nach den EU-Vorgaben bis Ende 2025 befristet. In der Bundesregelung wird auch aufgeführt, was und wie die Bundesregierung unterstützen will.

„Nach dieser Regelung können private Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in strategischen Transformationstechnologien unterstützt werden. Beihilfefähig sind alle Kosten für Investitionen in materielle Vermögenswerte (zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung, Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (wie Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstiges geistiges Eigentum), die für die Herstellung oder Rückgewinnung der in § 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bis iii aufgeführten Güter erforderlich sind“, heißt es dort. Beihilfen könnten dabei als direkte Zuschüsse, Steuervorteile, in Form von Zinszuschüssen für neue Darlehen oder Garantien für neue Darlehen gewährt werden. Allerdings dürften maximal 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten gefördert werden und der Gesamtbetrag der Beihilfe bei nicht mehr als 150 Millionen Euro je Unternehmen in Deutschland liegen. Ausnahme seien sogenannte C-Fördergebiete, in denen bis zu 20 Prozent oder 200 Millionen Euro gefördert werden darf.

Für den Wiederaufbau einer Photovoltaik-Wertschöpfungskette hatte das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Juni eine Interessensbekundung für eine entsprechende Förderung veröffentlicht. Noch bis zum 15. August können die Photovoltaik-Hersteller ihre Projektskizzen einreichen. Bis zu zwei Gigawatt Produktionskapazitäten pro Jahr sollen durch die Förderung in Deutschland entstehen.

Die neue Bundesregelung soll dafür sorgen, dass die Hersteller, die in den künftigen Förderprogrammen erfolgreich sind, auch zügig die finanzielle Unterstützung erhalten. Die gewährten Beihilfen müssten nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländer erhalten, benötigen keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission, wie es aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß.

„Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wir benötigen weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Wir wollen eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen kann. Daher ist die neue Bundesregelung ein ganz wichtiger Förderrahmen und wir begrüßen es sehr, dass die Europäische Kommission diesen so zügig genehmigt hat.“

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