Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag noch diverse Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durchgewunken. Dazu zählten auch die vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossenen Änderungen des Strompreisbremsengesetzes. Dort sind unter anderem die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung eingearbeitet worden.
Diese enthalten unter anderem eine Klarstellung zum Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen in EEG. „Im Kontext der EU-Notfall-Verordnung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien wird klarstellt, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 Kilowatt installierter Leistung bei ausreichender Kapazität des bestehenden Netzanschlusses an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert“, hieß es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese Regelung ist zunächst befristet. Sie greife für alle Anschlussbegehren, die vor dem 1. Juli 2024 gestellt werden.
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Oha, eine Notfallverordnung, die nicht einmal 1,5 Jahre nach dem Eintreten des Notfalls beschlossen wurde. Alle Achtung, da arbeitet Jemand sehr gründlich. Ich nehme jedenfalls mal nicht an, dass man über ein Jahr im Tiefschlaf verbringen kann.
Ein Tiefschlaf, den es bei Erdgas so nicht gegeben hat, aber wer achtet schon auf solche Kleinigkeiten wie Prioritäten?
Leider ist das alles nichts Wert. Das liebe Redaktion von pv-magazine wäre wichtig und erwähnenswert gewesen.
Denn solange die Netzbetreiber UND Gerichte gegen das EEG Paragraph 10 Absatz entscheiden!
Zitat:
(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen.
Diese Fachkundigen dritten dürfen es eben nicht dagegen haben die Netzbetreiber gut Lobbyiert!
Selbst die NAV nimmt Erzeugungsanlagen explizt aus Ihrem Wirkungsbereich UND doch entscheiden Gerichte entgegen diese Gesetzeslage!
Hier Herr Habeck bräuchten wir eine erneute Klarstellung das diese Fachkundigen dritten eben nicht Installateure in privat geführten Verzeichnisse der Netzbetreiber sein müssen! So wir es von den Vätern des EEG auch einst gedacht war. Mit Prüfungen und Anforderungen die keine Rechtliche Relevanz haben! Stichwort TREI-Schein.
Solange ein Installateur eingetragen sein muss für Verbrauchsanlagen, solange wird kein Installateuer Anlagen bis 50 kWp oder auch nur 5 kWp nach 4 Wochen in Betrieb nehmen! Keiner riskiert die Konzession für irgendeinem Kunden der gerne seine Anlage ohne Zusage des Netzbetreibers, nach Ablauf der Frist, errichtet haben möchte. Solange der Netzbetreiber nicht sein Go gibt, passiert nichts. Egal welches gehampel derzeit im Gesetzt steht…
Solange die Bundesnetzagentur mit der Durchsetzung der Gesetze der gleiche Zahnlose Tiger wie das Kraftfahrt-Bundesamt bei den Abgasskandalen bleibt wir sich nichts ändern. Gesetz ist leider nicht Gesetz wenm es jeder umschifft und niemand eingreift! Dass liebes PV Magazin wäre Ihre Aufgabe den interessierten Leser zu erklären als fachlich informierte Redaktion.
Grüße
Andreas
Zitat:
(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen.
@ Andreas.
Das sind schon seit beginn des Stromeinspeisegesetzes 1990 die versteckten Fouls, die die Lobbyisten der „Altgedienten“ einbauen lassen zur Machterhaltung ihrer Klienten….. “Dürfen“ klingt für die unbedarften Politiker, die das absegnen, erst mal wohlwollend. Eingehalten wird das in den seltensten Fällen, und keiner überprüft wie die Praxis zeigt. Ich erinnere an die bekannte Ermächtigungsverordnung von 2010, wo die Erneuerbaren zum separaten Vermarkten an die Börse verbannt wurden. Da hieß es auch im Referentenentwurf, nach spätesten 2 Jahren muss ein unabhängiges Unternehmen gefunden sein, die den Ökostrom, an Stelle der Netzbetreiber diskriminierungsfrei, an der Börse zum Höchstpreis verkaufen. Dass es heute nach 13 Jahren immer noch die Netzbetreiber sind, – der Bock immer noch der Gärtner spielen darf – die die Erneuerbaren zur eignen Ertragsoptimierung „Virtuell“ Energiewende kontraproduktiv einsetzen, stört keinen der sogenannten „Strompreisbremse“ Experten. Dabei könnten die Erneuerbaren, wenn sie noch im System wären – und nicht separat verkauft werden müssten – ganz alleine durch ihren Merit Order Effekt die Preise bremsen.
Was ich damit zum Ausdruck bringen will, kann man meinen folgenden Kommentaren entnehmen.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Für diejenigen die jetzt genervt wegschauen, weil immer wieder das gleiche Thema vom Diehl. Nein es ist nicht das gleiche Thema. Es ist nur die gleiche „Strategie“ zu den unterschiedlichsten Themen, innerhalb der Energiewende, das ich bei jeder Gelegenheit versuche deutlich zu machen.
Sehr richtig! Selbst die Clearingstelle kuscht vor einer Entscheidung und redet sich raus. Es ist ein Skandal, wie die Netzbetreiber die Energiewende mit Rechtsbeugung sabotieren!
Hi Andreas,
danke für deinen Kommentar! Ich vergleiche momentan für meine Abschlussarbeit die bürokratischen Anmeldungsprozesse für PVA in Deutschland & der Schweiz. Hast du ein paar Beispiele für mich, wo Gerichte gegen den EEG Paragraph 10 entschieden haben? Das würde mir sehr weiterhelfen um das Problem in meine Arbeit miteinzubeziehen 🙂
LG Carina
Was nützt der Anschluss, wenn die Anlage später im Betrieb durch den Netzbetreiber vielfach abgeriegelt wird und der Strom beispielsweise für das Laden des Elektroauto vom Netzbetreiber geliefert werden muss. Wann werden endlich die Netzbetreiber in die Pflicht genommen, die Netze adäquat auszubauen?
@ Hans Scharf
Zunächst müsste das Gesetz wieder dahingehend geändert werden, dass der Ökostrom wieder „physisch“ gewälzt wird, das heißt vorrangig im Lande verbraucht wird. Dann sieht das mit den – durch Kohlestrom verursachten – Netzproblemen völlig anders aus.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden.
Bitte gehen Sie mit diesen Aussagen auf Ihre Grünen Abgeordneten zu.
Das ist die einzige Verbesserungsmöglichkeit.
Ich mache ein Gesetz und es wird alles gut oder besser!!!
„Wer es glaubt wird selig und wer es nicht glaubt kommt auch in den Himmel“ Ha Ha
Ich kann den hier zuvor gemachten Aussagen hinsichtlich der Blockade des EEG durch die Netzbetreiber nur zu stimmen. Im Moment kann ich mich daran erfreuen, dass ich im Schnitt 95-98% des erzeugten Stroms selbst verbrauche. Wenn die Battreie voll ist wird die Anlage zwangsweise durch das Energiemanagement runtergeregelt.
Ich warte jetzt seit 5 1/2 Wochen auf eine Aussage des Netzbetreibers, wann der entsprechende MMS Zähler eingebaut wird und ich den Überschussstrom einspeisen darf.
Wie also war dass mit Anschlussbegehren? und innerhalb eines Monats???
Übrigens sind alle Voraussetzungen die der Netzbetreiber für den Anschluss haben will erfüllt.