Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) äußerte sich zum Gebäudeenergiegesetz mit einer Mahnung an die Regierungsfraktionen, Klarheit über die zukünftige Förderhöhe für Wärmepumpen zu schaffen. Bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag sagte der Verbandsgeschäftsführer Martin Sabel, dass das Gebäudeenergiegesetz seine Wirkung erst entfalten werde, wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen. Das könne noch bis zum Jahr 2026-28 dauern. Daher sei für die Zeit bis dahin eine klare und ausreichende Förderung von Wärmepumpen wichtig für Gebäudeeigentümer.
Zwar sei die Ankündigung, die Fördersätze in den kommenden Jahren erhöhen zu wollen und einen einkommensabhängigen und Geschwindigkeits-Bonus einzurichten, grundsätzlich zu befürworten. Doch ist der Verband besorgt um die geplante Absenkung des maximalen förderfähigen Investitionsbetrags von aktuell 60.000 Euro auf 30.000 Euro. Zudem fordert der Verband eine Entlastung der Strompreise durch geringere Abgaben. Das Verhältnis von Gas- zu Strompreisen in den letzten Monaten sei dem Wechsel von fossilen Heizungen zu Systemen der Sektorenkopplung nicht zuträglich.
Förderdeckel anheben
„Die Branche hat sich auf die Ankündigungen der Regierungskoalition verlassen und massiv in ihre Produktionskapazitäten investiert“, sagt Martin Sabel. „An die im letzten Jahr aufgekommene Dynamik bei der Wärmewende gilt es jetzt anzuknüpfen. Die in den letzten Wochen stark gesunkenen Auftragszahlen lassen aber anderes befürchten. Gebäudeeigentümer wollen jetzt zunächst einmal Klarheit über die angekündigten Förderbedingungen.“
Bei einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen förderfähigen Betrag von 30.000 Euro bekämen Haushalte nur noch 15.000 Euro für die Installation einer Wärmepumpe. Aktuell läge die Förderung bei 24.000 Euro. Dies bedeute, dass das zukünftige Förderregime bei einigen Gebäudeeigentümern, die umfänglichere Baumaßnahmen wie Dämmung oder Einbau einer Flächenheizung umsetzen müssen, zu einer Schlechterstellung gegenüber dem aktuellen Regime führen könnte. Das sende die falschen Signale, sagt Geschäftsführer Sabel. Er schlägt einen Förderdeckel von 45.000 Euro vor.
Zwischen alten und neuen Fördersätzen wählen
Um zu vermeiden, dass daraus eine Situation entsteht, in der Gebäudeeigentümer jetzt noch abwarten, um zu sehen, ob es im nächsten Jahr höhere Fördersätze gibt, hat der Verbandschef noch einen Vorschlag: Wer jetzt eine Wärmepumpe installiert, solle zwischen dem alten und neue Förderregime wählen dürfen. Zunächst soll die bestehende Förderung beantragt werden. Kommt nach der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz heraus, dass eine höhere Förderung möglich gewesen wäre, solle es möglich sein, in das Förderregime mit den besseren Konditionen zu wechseln.
„Wer sich trotz der langwierigen und nicht immer sachlichen Debatte um das Heizungsgesetz nicht hat beirren lassen und die Installation einer Wärmepumpe jetzt angeht, dem sollte daraus kein Nachteil entstehen“, sagt Sabel. „Mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe sollten Verbraucher auf jeden Fall auf der sicheren Seite stehen“.
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