Die Bundesnetzagentur beschäftigt sich zurzeit mit der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz und der damit verbundenen Reduzierung der Netzentgelte. Verteilnetzbetreiber sollen ab 2024 die Möglichkeit bekommen, etwa bei Wärmepumpen und Kälteanlagen, Ladeeinrichtungen und Batteriespeichern steuernd einzugreifen, um Stromausfälle wegen Überlastungen örtlicher Leitungen zu vermeiden. Ein um den Jahreswechsel herum vorgelegtes erstes Eckpunktepapier war auf viel Kritik gestoßen. Am Freitag hat die Bundesnetzagentur nun überarbeitete Regelungen vorgelegt und eine zweite Konsultation gestartet.
Zu den Änderungen gehört eine Anhebung der garantierten Mindestbezugsleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Falle einer netzorientierten Steuerung. Ursprünglich hatte die Bundesnetzagentur dafür 3,7 Kilowatt angesetzt, nach den neuen Vorschlägen sollen es mindestens 4,2 Kilowatt sein. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, so die Behörde. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen nicht zulässig sein.
Außerdem sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Vorschlägen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug insgesamt reduzieren. Die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt soll also mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden können, lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden. Vom Netzbetreiber werde dann nicht mehr die einzelne Anlage gedimmt.
Im Gegenzug sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auch nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen müssen. Die Bundesnetzagentur schlägt dafür verschiedene Modelle zur Auswahl für Betreiber vor – etwa einen pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt in Verbindung mit zeitvariablen Netzentgelten, welche einen Anreiz bieten, den Verbrauch freiwillig in Zeiten geringerer Stromnachfrage zu verschieben. Eine andere Variante sieht die Kombination des pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt mit einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent vor, ein Modell, das sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren lasse.
„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr genau zugehört und unsere Vorschläge in vielen Details verbessert“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir treffen mit konkreten Regelungen Vorsorge, dass Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen zukünftig zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Sie sind nur als ultima ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist.“
Die aktuell geplanten Regelungen hat die Bundesnetzagentur nun zur Konsultation veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 27. Juli 2023 möglich.
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Mich würde interessieren, ob das nur für separierte Stromkreise („abschaltbare Last“) mit eigenem Zähler gelten soll oder auch bei Anschlüssen, bei dem wegen der Nutzung von Überschuss-PV alles über einen Zähler gezogen wird. Bei ersten Fall könnte man „hart“ abschalten, bei zweiten Fall müsste man „soft“ abschalten.
Es wäre aber eigentlich nicht erklärbar, dass bei Vorhandensein eines Akkus die WP oder die Ladestation selbst abgeschaltet werden.
Vergesst einfach die Beschneidung der Wärmepumpen, das stärkt nur die populistischen rechten Kräfte in diesem Land, um ordentlich gegen Rationierungen wettern zu können. Für die Heizung ist das meiner Meinung nach in der Praxis eben nur sehr schwer durchführbar und erklärbar… außer man beschränkt sich auf neue zukünftige Pumpen, die einen solchen 4,2 kW Modus von Hause aus liefern können.
Bei Wallboxen hingegen sehe ich da weitaus weniger Probleme, das ist technisch gut möglich und in der Praxis auch längst nicht so einschneidend. Da ist von einer weitaus größeren Akzeptanz auszugehen… vorausgesetzt, der Bonus für eine solche Regelung fällt nicht zu mickrig aus.
4,2kW sind etwa 18A bei 230V.
Eine Wärmepumpe macht bei großer Kälte damit noch über 10kW Wärme…also ausreichend auch für größere oder schlechter gedämmte Häuser. IdR würde die 10kW Wärmepumpe mit um 2,5kW also knapp 11A diese Wärme liefern, die man auch nur benötigt wenn die Bude ausgekühlt ist und aufgeheizt werden muss.
Beim eAuto ist es nicht so gut die Ladeleistung so zu drosseln da das die Verluste erhöht. Denn die allermeisten eAuto haben einen Bedarf von um 0,2kW während des Ladevorgangs. Damit würde der Verlust etwa 2,5 mal so groß wie nötig. Das belastet das Netz zusätzlich.
Da wäre es besser variable Preise zu nutzen so das man die Wahl hat ob man unbedingt jetzt laden möchte oder das ein wenig verschiebt.
Zudem sollte der Netzbetreiber verpflichtet werden bei mehrmaligen Auftreten sein Netz schneller zu ertüchtigen oder sonstwie fit für den höheren Bedarf zu machen.
Man kann nicht häufig genug vor „bidirektionalen“ Lösungen, die angeblich für mehr Netzstabilität sorgen, warnen: dadurch wird unser Stromnetz nur der privaten oder staatlich geförderten internationalen „Hackergemeinde“ ausgeliefert, die nur auf weitere Möglichkeiten wartet, störend unser Netz zum Absturz zu bringen. Massenweise Fakedaten an die Server der Energieunternehmen zu senden genügt