In Photovoltaik-Anlagen investieren ohne Schiffbruch zu erleiden

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Auch in diesem Monat haben die Modulpreise nochmals nachgegeben. Dabei fielen die Preise für hocheffiziente Module mit Wirkungsgraden über 21 Prozent stärker als die für Module mit geringerer Effizienz. Dies liegt vor allem an der mittlerweile sehr guten Verfügbarkeit. Selbst die sonst schlecht lieferbaren Heterojunction-Module des deutsch-schweizerischen Herstellers Meyer Burger sind bei den Distributoren aktuell LKW-weise ab Lager verfügbar. Das übt großen Druck auf die Verkaufspreise aus.

Aus Spanien hört man, dass auch dort die Lager voll sind mit Modulen jenseits der 2-Quadtratmeter-Grenze, welche dort für mittlere bis große Anlagen vorgesehen sind. Der Photovoltaik-Zubau verläuft aber schleppender als gedacht, so dass die Großhändler in großer Not sind, und ihre Ware vermehrt auf Niveau ihres Einkaufspreises oder darunter anbieten. Das wiederum ist gut für Investoren dort wie hier, denn der Stau in den Zwischenlagern der Händler und Hersteller hat natürlich auch Auswirkungen auf andere europäische Märkte. Des einen Leid ist des anderen Freud – wie jedoch unterscheidet man gute von weniger empfehlenswerten (Geld-)Anlagen?

Mit Photovoltaik-Anlagen lassen sich in Zeiten steigender Energiekosten nicht nur die eigenen Stromkosten senken. Sie werden auch seit jeher als Kapitalanlage genutzt. Als Investitionsobjekte sind vor allem größere Aufdachanlagen oder eigenständige Teile von Freiflächenanlagen beliebt. Die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen steht in diesem Marktsegment klar im Vordergrund. Allerdings machen die veränderten Marktbedingungen eine wirtschaftliche Bewertung des Investments immer schwieriger.

Steuerliche Privilegierung durch Investitionsabzugsbetrag

Der wirtschaftliche Nutzen besteht bei diesen Anlagen meist nicht allein in den Erlösen, die mit der Stromverkauf erzielt werden. Interessant sind Solaranlagen als Kapitalanlage vielmehr dann, wenn für die Anschaffungskosten der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EstG geltend gemacht werden kann. Denn dann können bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten gewinnmindernd schon vor dem oder im ersten Betriebsjahr angesetzt werden. Damit sinkt schlagartig die Steuerlast des Anlagenbetreibers. Der verbleibende Teil der Anschaffungskosten wird über die folgenden 20 Jahre gleichmäßig abgeschrieben.

Anleger mit besonders hohen Einkünften können mit Hilfe des IAB bis zu 100.000 Euro sparen – Geld, das andernfalls an das Finanzamt fließen würde. Das entsprechende Vermögen ist allerdings gebunden, nämlich in der Solaranlage als ein reales Wirtschaftsgut. Da dieses Wirtschaftsgut jedoch laufende Erträge bringt und bei normalem Betrieb eine positive Rendite zeigen sollte, sprechen Finanzberater hier auch gerne von der „Solarrente“: Die eigentlich zu zahlende Steuer wird in Einkommen für die nächsten 20 Jahre umgewandelt.

Renditeerwartungen in unsicheren Zeiten

Neben der Steuerminderung sollen die Anlagen aber auch eine ordentliche Rendite haben. Denn schließlich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten mindestens doppelte so hoch wie die anfängliche Steuerersparnis. Die Ersparnis allein reicht also nicht. Ein Teil der Anschaffungskosten muss tatsächlich finanziert werden.

Für die Rendite kommt es auf der Einnahmenseite in erster Linie auf die Erlöse aus dem Verkauf des erzeugten Solarstroms an. Das EEG garantiert hierbei eine bestimmte Mindestvergütung. Die gesetzlichen Vergütungssätze sind durch die Änderungen zum EEG 2023 deutlich erhöht worden, denn der neue Zuschlag für Volleinspeiser kann typischerweise bei solchen Investorenanlagen geltend gemacht werden. Je nach Anlagengröße beträgt die EEG-Vergütung für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten der neuen Vergütungssätze in Betrieb genommen wurden, daher nunmehr um die 10 Cent pro Kilowattstunde.

Tatsächlich waren die durchschnittlichen Erlöse im letzten Jahr für viele Anlagenbetreiber sogar deutlich höher. Denn Anlagen in der Direktvermarktung haben im letzten Jahr monatliche Marktwerte mit einem Jahresdurchschnitt von rund 20 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Ob die Marktwerte dauerhaft über der gesetzlichen Mindestvergütung bleiben werden, steht jedoch in den Sternen. Wie hoch die Erlöse der neuen Photovoltaik-Anlagen in den nächsten 20 bis 30 Jahren sein werden, kann also niemand genau sagen.

Auf der Ausgabenseite schlagen vor allem die Anschaffungskosten, die laufenden Kosten des Betriebs und die Finanzierungskosten zu Buche. Die Finanzierungskosten sind auch für Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten kräftig gestiegen. Das hat so manche Wirtschaftlichkeitsberechnung durchkreuzt.

Bei den Anschaffungskosten machen sich die gegenüber den Vorjahren immer noch höheren Kosten für Wechselrichter und bemerkbar. Aber auch die Risiken bei der Verfügbarkeit der Materialien und der Fachkräfte werden teilweise eingepreist. Zudem sind auch für die Errichter der Anlagen die Kosten der eigenen Zwischenfinanzierung gestiegen, was in die Anschaffungskosten einfließt.

Gravierender sind jedoch die Unsicherheiten, die aus der hohen Inflation folgen. Denn für die Prognose der Betriebskosten der nächsten 20 bis 30 Jahre spielt dieser Faktor eine entscheidende Rolle. Zu den Betriebskosten zählen vor allem die Kosten für Wartung und Betriebsführung. Langlaufende Wartungs- und Betriebsführungskosten sind regelmäßig an einen Preisindex (Verbrauchpreisindex, Lohnpreisindex oder ähnliche) gekoppelt, weshalb die Kosten dann automatisch mit der Inflation steigen.

Aber auch die Flächenmietverträge sind häufig an einen Preisindex gekoppelt. Denn im Regelfall werden die Flächen, auf denen die Investorenanlagen errichtet werden, nicht mitverkauft. Die Flächen sind für die Dauer von 30 Jahren lediglich angemietet. Auch diese Mietkosten können infolge der Inflation über 30 Jahre deutlich steigen.

Intransparenter Anbietermarkt

Erschwerend kommt hinzu, dass der Markt für Photovoltaik-Anlagen als Kapitalanlagen derzeit nicht ausgeglichen ist. Die Nachfrage übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. Daher bestimmen die Anbieter die Spielregeln auf diesem Markt. Dabei kommt es manchen Anbietern und Vermittlern offenbar sehr zupass, dass viele private Anleger kaum Erfahrung mit Photovoltaik-Anlagen dieser Leistungsklasse besitzen. Anders lassen sich manche der aktuell aufgerufenen Preise nicht erklären. Denn lagen die Preise vor der Anhebung der gesetzlichen Vergütungssätze noch in der Regel zwischen 800 und 1100 Euro pro Kilowattpeak, betragen sie mittlerweile zwischen 1200 und 1800 Euro pro Kilowattpeak – und teilweise darüber hinaus. Nur ein Teil dieser Preissteigerungen lässt sich mit den gestiegenen Modul- und Herstellungskosten erklären.

Auffällig ist auch, dass das Renditeversprechen auf Anbieterseite nahezu unverändert bleibt. Glaubt man den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anbieter und Vermittler, lässt sich mit diesen Photovoltaik-Anlagen eine durchschnittliche Rendite um die fünf Prozent erzielen – also eine Rendite, die mit der Rendite anderen Anlageformen mithalten kann. Die vielfältigen Änderungen der Marktbedingungen scheint dieses Renditeversprechen nicht anzufechten. Wer spitz nachrechnet, bekommt allerdings schnell Zweifel, ob die Rechnungen tatsächlich aufgehen. Die Erhöhung der Vergütung durch das EEG 2023 kommt bei den Anlegern jedenfalls kaum an. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Preise für diese Solaranlagen an den Renditeerwartungen der Anleger ausgerichtet werden, nicht aber an den tatsächlichen Herstellungskosten.

Fazit

Größere Photovoltaik-Anlagen können eine attraktive Kapitalanlage sein. Die Aussicht auf hohe Steuerersparnisse sollte jedoch nicht blind machen für die realen Risiken, die hiermit einhergehen können. Bei den Angeboten sollte vielmehr sehr genau geprüft werden, ob Chancen und Risiken im angemessenen Verhältnis stehen. Wer sich dazu selbst nicht imstande fühlt, der kann unter anderem die Hilfe unabhängiger Servicedienstleister in Anspruch nehmen, die sich auf transparente, praxisnahe Investorenberatung spezialisiert haben.

Vor diesem Hintergrund haben wir gerade das Unternehmen Solar-Lotsen mit Sitz in Berlin gegründet. Wir beraten rund um das Thema gewerbliche Photovoltaik-Anlage, betreuen Kunden auch ganz konkret bei der Umsetzung oder helfen bei der Lösung von technischen, rechtlichen oder kaufmännischen Problemen.

Über die Autoren:

Sebastian Lange ist wie kaum ein anderer Rechtsanwalt auf Solaranlagen spezialisiert. Er berät bundesweit ausschließlich zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Solaranlagen. Er ist mit der Solarbranche bestens vertraut und zudem selbst zertifizierter Solarberater. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Lange Gründungsmitglied und Vorsitzender der Allianz BIPV e.V., einem Fachverband für die Bauwerkintegrierte Photovoltaik.

 

Martin Schachinger ist studierter Elektroingenieur und seit über 20 Jahren im Bereich Photovoltaik und regenerative Energien aktiv. 2004 machte er sich selbständig und gründete die international bekannte Online-Handelsplattform pvXchange.com, über die Großhändler, Installateure und Servicefirmen neben Standardkomponenten für Neuinstallationen auch Solarmodule und Wechselrichter beziehen können, welche nicht mehr hergestellt werden, die aber für die Instandsetzung defekter Photovoltaik-Anlagen dringend benötigt werden.

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