Den weitreichenden Tausch der Geschäftsaktivitäten von Eon und RWE hat die EU zwar bereits 2019 abgesegnet. Die Transaktion beschäftigt allerdings bis heute das Europäische Gericht (EuG), da insgesamt elf deutsche Energieversorger im Zuge der Initiative #wirspielennichtmit wegen befürchteter Wettbewerbsnachteile Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe der Übernahme eingelegt haben. In zwei Verfahren hat das Gericht am Mittwoch Entscheidungen veröffentlicht.
In der Rechtssache T-321/20 war Enercity gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von Eon-Erzeugungsanlagen durch RWE vorgegangen. Diese Klage hat das EuG als unzulässig abgewiesen, da das Stadtwerk von dem Kommissionsbeschluss nicht individuell betroffen und daher nicht zu einer Klage befugt sei. Das Gericht wies darauf hin, dass „bei der Prüfung der individuellen Betroffenheit eines Drittunternehmens darauf abzustellen ist, ob zum einen seine Marktstellung beeinträchtigt ist und ob es zum anderen am Verwaltungsverfahren beteiligt war.“ Beide Punkte hat das Gericht verneint.
In der Rechtssache T-312/20 hatte die EVH GmbH gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von Vermögenswerten von Eon durch RWE geklagt. Die individuelle Betroffenheit sah das Gericht in dem Fall als gegeben an, wies die Klage jedoch aus inhaltlichen Gründen ab. In seiner Begründung stellt es unter anderem darauf ab, dass die Behörde ausreichend geprüft habe, inwieweit die ohnehin starke Marktposition von RWE in der Stromerzeugung durch die Fusion weiter anwachse. Die EU-Kommission habe bei der Freigabe der Transaktion keine offensichtlichen Rechtsfehler begangen.
Die Naturstrom AG, die ebenfalls Teil von #wirspielennichtmit ist, bedauert dieses Urteil des EuG und sieht darin eine verpasste Chance für einen fairen Wettbewerb. Eine Entscheidung in dem Naturstrom-Verfahren, in dem es um den Erwerb des Netz- und Endkundengeschäfts der früheren RWE-Tochter Innogy durch Eon geht, steht derweil noch aus.
„Wenn man als Naturstrom gegen die Europäische Kommission und zusätzlich indirekt gegen die von der Bundesregierung unterstützten RWE und E.ON antritt, dann ist die Ausgangslage denkbar schwierig“, so Naturstrom-Vorständin Kirsten Nölke. Man werde die Urteilsbegründung im Einzelnen auswerten und darüber entscheiden, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werde. Denn es könne nicht sein, „dass sich die beiden deutschen Platzhirsche den Markt entlang der Wertschöpfungsstufen einvernehmlich aufteilen, um perspektivisch die mittelständischen Stadtwerke und unabhängige Anbieter wie uns an den Rand drängen zu können.“
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