Forscher der Europäischen Kommission haben eine direkt nutzbare Methode zur Quantifizierung des CO2-Fußabdrucks von Solarmodulen entwickelt, die in regulatorischen Kontexten wie der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union angewendet werden kann. Sie veröffentlichten ihre Ergebnisse in der Studie „Assessing the carbon footprint of photovoltaic modules through the EU Ecodesign Directive„, die die Fachzeitschrift „Solar Energy“ kürzlich veröffentlichte.
Die Methode ist in neun Hauptschritte unterteilt. Dazu gehört eine Hotspot-Analyse der Lebenszyklusbewertung (LCA), mit der die Bereiche ermittelt werden, in denen die Umweltauswirkungen am größten sind. Bei dieser Anwendung der Methode auf Photovoltaik-Module wird der CO2-Fußabdruck als wichtigster Bereich identifiziert, aber auch der Wasser- und Ressourcenverbrauch sowie andere Bereiche könnten berücksichtigt werden.
Die folgenden Schritte beinhalten die Anpassung der Produkt-Umweltfußabdruck-Kategorie-Regeln (PEFCRs) zur Verwendung in Ökodesign-Anforderungen für Solarmodule. Die neuen „harmonisierten Berechnungsregeln“ sollen die CO2-Auswirkungen von Solarmodulen von der Produktion bis zum Markteintritt berechnen, wobei der Schwerpunkt auf der Herstellungs- und der Lieferphase liegt.
Die Methode führt eine Sensitivitätsanalyse des Siliziumgehalts der Solarmodule, des Modulertrags und des in der Herstellungsphase verwendeten Stromnetzmixes durch, bevor sie die endgültigen Ergebnisse berechnet. Die letzten Schritte umfassen die Interpretation der Ergebnisse, die Konsultation der Interessengruppen und schließlich die Festlegung der Anforderungen an den CO2-Fußabdruck möglicher Solarmodule.
Basierend auf ihren Analysen schlagen die Wissenschaftler einen alternativen regulatorischen Ansatz für den CO2-Fußabdrucks von Photovoltaik-Modulen vor: Einführung allgemeiner oder parameterspezifischer quantitativer Anforderungen, die einen maximal zulässigen Schwellenwert für den CO2-Fußabdruck von Solarmodulen festlegen; Verpflichtung zur Angabe des CO2-Fußabdrucks von Modulen und Angabe dieser Informationen auf dem Energieetikett oder Datenblatt des Produkts.
„Die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für den CO2-Fußabdruck von Solarmodulen könnte zu erheblichen Energieeinsparungen führen, insbesondere in der energieintensiven Herstellungsphase dieser Produkte“, so die Autoren in ihrer Studie weiter. Sie wiesen darauf hin, dass ihre Vorschläge nicht unbedingt die offizielle Position der Europäischen Kommission widerspiegeln.
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Ich wüsste gerne einmal was erheblichen „Energieeinsparungen“ gemeint ist –
Zitat „Die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für den CO2-Fußabdruck von Solarmodulen könnte zu erheblichen Energieeinsparungen führen, insbesondere in der energieintensiven Herstellungsphase dieser Produkte“.
Auch wäre interessant wie genau dann der individuelle CO2- Abdruck ermittelt wird- anhand des Stromeinkaufs bzw. auch (solare) Eigenerzeugung der jeweiligen Produktion? Denn man kann auch in D mit „dreckigem“ Kohlestrom Solarmodule und Zellen produzieren während man auch in CN mit eigener Solaranlage produzieren kann.
Das Konzept „CO2-Fußabdruck“ kann für Stromerzeuger, die CO2-Emittenten verdrängen sollen, kaum sinnvoll angewendet werden. Für den Vergleich untereinander hat es eine gewisse Berechtigung, aber auch da ist fast noch wichtiger, was die eingesparte Tonne CO2 jetzt kostet. Beim CO2-Fußabdruck gibt es immer haufenweise Möglichkeiten, sich in die Tasche zu lügen. Kosten sind nicht so leicht mit Taschenspielertricks zu reduzieren. Außerdem kann man über die Kosten auch leicht die Effizienz verschiedener Reduktionsmaßnahmen vergleichen, von der Windenergie bis zur Wärmedämmung.
Derzeit ist der CO2-Fußabdruck der PV bei uns auf jeden Fall noch negativ, solange sie Kohlekraftwerke verdrängt. In Frankreich dagegen wird sie hauptsächlich Kernkraftwerke verdrängen, damit wäre sie im Maßstab des CO2-Fußabdrucks kaum effektiv.
JCW schreibt.
Derzeit ist der CO2-Fußabdruck der PV bei uns auf jeden Fall noch negativ, solange sie Kohlekraftwerke verdrängt.
@ JCW
Wo verdrängt PV bei uns denn Kohlekraftwerke. ????
Für neu hinzugekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
ZITAT:…Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen „STARKEN ANSTIEG DER KOHLESTROMPRODUKTION“::: zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Zitat Ende.
Der Einsatz von Steinkohlekraftwerken hat in den Jahren seit 2010 stark abgenommen. Braunkohle hat weniger abgenommen, weil die gleichzeitig die Stück für Stück abgeschalteten Kernkraftwerke kompensieren konnte/musste.
Im übrigen haben wir einen Einspeisevorrang für Erneuerbare und der darf nur ignoriert werden, wenn die Leitungskapazitäten nicht ausreichen, um den Strom zu den Verbrauchern zu bringen. Das trifft die regional stärker konzentrierte Windkraft öfter als die PV. Alles, was eingespeist wird, wird auch verbraucht, auch wenn es erstmal gespeichert werden muss.
Zum Teil verdrängt die PV aufgrund ihres Erzeugungsprofils auch Gaskraftwerke im In- und Ausland. Das Potential dafür ist allerdings fast ausgereizt, so dass wir in Zukunft mehr Speicher brauchen, um PV-Strom in die Nacht zu verschieben. Dann werden noch mehr Braunkohlekraftwerke verdrängt. Weil das politisch auch von der SPD nicht gewollt war, wurde der Speicherausbau jahrelang verzögert. Das gehört zu den großen Versäumnissen von 16 Jahren Merkel.