Mit der EEG-Novelle 2023 schaffte die Bundesregierung eine neue Übergangsregelung beim Photovoltaik-Anlagenzertifikat für Anlagen mit einer Leistung zwischen 135 und 950 Kilowatt. Seither ist eine vorläufige Inbetriebnahme an Anlagen unter Voraussetzungen möglich. Das Anlagenzertifikat kann in den Monaten danach vervollständigt werden. Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zeigt nun aber, dass das Photovoltaik-Anlagenzertifikat den Planern und Projektierern weiter große Sorgenfalten auf die Stirn treibt.
So gaben die meisten Planer und Projektierer an, dass der Zertifizierungsprozess zwischen einem halben Jahr und Jahr dauert. Allerdings wurden auch mehr als zwei Jahre von einigen angegeben, wie die Auswertung der DGS zeigt. So verwundert es auch nicht, dass mehr als 80 Prozent der Teilnehmer die Frage, ob noch ein Zertifizierungsstau besteht, bejahten. Die Kosten gehen dabei auch weit auseinander. Am häufigsten genannt werden in der DGS-Umfrage eine Spanne zwischen 5000 und 10.000 Euro sowie zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Die Kosten für das Anlagenzertifikat gefährden nach Ansicht von mehr als 90 Prozent der Installateure und Planer die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Projekte. Dies betrifft besonders die unteren Leistungsklassen zwischen 135 und 400 Kilowatt. Allerdings wird es auch für größere Anlagen bis 750 Kilowatt von den Befragten angegeben. Unter den Installateuren und Planern umstritten ist, ob das Anlagenzertifikat netztechnisch sinnvoll ist. Mehr als Dreiviertel der Befragten in der DGS-Umfrage halten es für nicht sinnvoll.
Die rege Beteiligung an der Umfrage, die kurz vor Ostern startete und mehr als 100 Teilnehmer unter Planern und Installateuren fand, zeigt nach Einschätzung der DGS, wie groß der Druck in der Photovoltaik-Branche ist. Gestützt auf die Marktzahlen des Bundesverbands Solarwirtschaft ist ein deutlicher Markteinbruch seit Einführung des Zertifizierungsprozesses für Photovoltaik-Anlagen in der Mittelspannung im Leistungssegment von 135 bis 950 Kilowatt zu erkennen. Gerade in diesem Segment seien in den vergangenen Jahren kaum noch Photovoltaik-Anlagen zugebaut worden.
„Die Branche hat zudem viele Hinweise wie der Prozess, ohne Abstriche bei der Netzsicherheit vereinfacht und verschlangt werden kann“, erklärt Ralf Haselhuhn, Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Photovoltaik, mit Blick auf die Vorgaben der VDE-AR-N 4110 TAR. „Bisher hat der FNN, der die Verantwortung für die technischen Netzanschlussregeln trägt, sich geweigert, Fachexperten aus dem Photovoltaik-Branche sowie von den Interessensverbänden ausreichend bei der Erarbeitung der Regeln zu beteiligen sowie Vorschläge anzunehmen.“ Die Photovoltaik-Branche sehe jedoch einen diskriminierungsfreien Netzzugang für Photovoltaik-Anlagen in der Mittelspannung beeinträchtigt. Daher müsse die Bundesnetzagentur dringend handeln.
Die Änderungsvorschläge seitens der DGS sehen unter anderem vor, dass ein Anlagenzertifikat erst ab einer Leistung von 500 Kilowatt erbracht werden sollte, und zwar als vereinfachtes Zertifikat. Für Photovoltaik-Anlagen ab einem Megawatt sollte dann das komplette Anlagenzertifikat gefordert werden. Dies begründet sie damit, dass die technischen Anforderungen für die Netzstabilität auch durch typgeprüfte, zertifizierte Betriebsmittel wie Wechselrichter und Parkregler sowie standardisierte Vorgaben für Schutzeinrichtungen der jeweiligen Netztopologie erbracht werden könnten.
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