EU-Gericht befasst sich mit Klage gegen Eon-RWE-Deal

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Im September 2019 erlaubte die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch Eon. Es war Teil eines weitreichenden Deals zwischen den Energiekonzernen, mit dem sie ihre Geschäftsfelder neu ordneten. Nach Ansicht von elf konkurrierenden Energieversorgern teilten sie damit ihre Einflusssphären geschickt auf und gefährden den Wettbewerb. Sie reichten im Januar 2021 Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe der EU-Kommission zur Übernahme beim Gericht der Europäischen Union ein. Ihre Initiative tauften sie #wirspielennichtmit. Neben den klagenden Versorgern sind dort auch Akteure aus der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt.

Nun sind zwei mündliche Verhandlungstage in dem Verfahren angesetzt – am 18. und 19. April. Kirstin Nölke vom Vorstand von Naturstrom – eine treibende Kraft hinter der Klage – verwies auf die Bedeutung eines funktionierenden Wettbewerbs für die Endkunden. „Viele Strom- und Gasanbieter haben zuletzt ihre Preise gesenkt, es ist spürbar Bewegung im Markt“, erklärte sie. „Doch die enorme Marktmacht von Eon lässt uns zweifeln, ob das auch langfristig so bleibt.“ Eon hatte im Zuge des Deals der Energiekonzerne das Endkundengeschäft und den Netzbetrieb der RWE-Tochter Innogy übernommen. RWE behielt dagegen das Erzeugungsgeschäft von Innogy und übernahm diesen Bereich von Eon, an dem es sich zudem beteiligte. Aktuell liege die Beteiligung von RWE an Eon bei rund 15 Prozent.

Nach der Integration von Innogy besitzt Eon nach Angaben der klagenden Konkurrenz rund 6400 Stromnetzgebiete und etwa 2600 Gasnetzgebiete. Damit sei es in weiten Teilen Deutschland der Grundversorger mit Marktanteilen von 70 Prozent und mehr geworden. Nach der Übernahme halte Eon rund 9000 Netzkonzessionen und sei an 430 kommunalen Versorgern beteiligt. Mit ihrer Klage wollen die Energieversorger eine Rücknahme der Freigabe erreichen.

„Naturstrom ist einer der letzten verbliebenen unabhängigen Energieversorger aus den Anfangsjahren der Strommarktliberalisierung“, erklärte Kirsten Nölke. „Wir haben daher noch in unguter Erinnerung, wie die ehemaligen Gebietsmonopolisten neue Anbieter vielfach erfolgreich aus dem Markt gedrängt haben. Dass Eon im Zuge des Neustarts für den Smart-Meter-Rollout beinahe der deutschlandweit einzige Auffangmessstellenbetreiber geworden wäre, zeigt, wie ernst die Lage ist.“

Mit einer schnellen Entscheidung der Klage ist indes nicht zu rechnen. Naturstrom erklärte, dass das Gericht nach Abschluss der mündlichen Verhandlung die Argumente beider Seiten eingehend prüfen werde. „Mit einer kurzfristigen Urteilsverkündung ist nicht zu rechnen“, hieß es weiter.

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