Einigung auf EU-Erneuerbaren-Richtlinie bringt ambitioniertere Ziele bis 2030

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Fast zwei Jahre haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat intensiv verhandelt. Nun einigten sie sich im Trilog auf die umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III). Zentral darin ist die deutliche Anhebung der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien von 32,5 auf 45 Prozent bis 2030. Dabei sollen verbindliche Ziele für die jeweiligen Sektoren festgelegt werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte.

Mehr als eine Randnotiz dürfte da sein, dass die Ampel-Regierung in Berlin infolge des Koalitionsausschusses am vergangenen Wochenende die im Klimaschutzgesetz bereits verankerten Ziele für einzelne Sektoren aufweichen will. Treiber dafür soll vor allem der Koalitionspartner FDP sein. Der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kommentierte die informelle Trilogeinigung dann auch wie folgt: „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden. Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel deutlich auf 45 PROZENT an. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030. Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme-, Industrie- und Verkehrsbereich der Umstieg auf erneuerbare Energien beginnt.“

Neben den Änderungen in der EU-Erneuerbaren-Richtlinie hätten sich die Beteiligten auch auf eine deutliche und dauerhafte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren geeinigt. Zudem soll Wasserstoff aus Atomkraft nicht auf die EU-Ziele angerechnet werden dürfen. Die informelle Einigung müsse nun formal noch vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden.

„Die Kernelemente der beschleunigten Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netze, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben. Auch das ist ein Riesenfortschritt und ein starkes europäisches Bekenntnis für mehr Tempo beim Erneuerbaren Ausbau“, so Habeck weiter. Dafür habe sich Deutschland in den Verhandlungen stark gemacht, weshalb es erfreulich sei, dass nun dieser Durchbruch gelungen sei.

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte man die Einigung in Brüssel. „Die Richtlinie gibt unter anderen – im Gegensatz zur EU-Notfall-Verordnung – den langfristigen Rahmen vor, um den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze spürbar zu beschleunigen. Damit ist nun der Weg frei, um schnelle Anschlussregelungen für die Mitte Juni 2024 auslaufenden nationalen Regelungen der EU-Notfall-Verordnung festzulegen“, kommentierte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Im Zuge der Anhebung der Ausbauziele sei es besonders wichtig, Genehmigungsverfahren drastisch zu verkürzen, Lieferketten sowie die Finanzierung zu sichern. „Insbesondere die Erleichterungen beim Artenschutz und die Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten können wichtige Hebel sein, um zügiger voranzukommen. Diese müssen nun schnell und ohne Fadenriss zu den im Zuge der EU-Notfall-Verordnung getroffenen Regelungen von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Unternehmen eine verlässliche Grundlage für die Planung neuer Projekte erhalten“, so Andreae weiter.

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