Gewinnabschöpfung bremst Wasserstoff-Ökosystem der Stadtwerke Wunsiedel aus

Gewinnabschöpfung bremst Wasserstoff-Ökosystem der Stadtwerke Wunsiedel aus

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Das Projekt von WUN H2, eine Beteiligung der Stadtwerke der oberfränkischen Kommune Wunsiedel, ist vorbildhaft: Ein Elektrolyseur soll im aktuellen Ausbaustadium etwa 1.350 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr liefern. Der soll per LKW-Trailer an Abnehmer im Umkreis von 200 Kilometern geliefert werden, etwa an Glas- und Keramikbetriebe, Transportunternehmen oder auch an ein Sägewerk.

Außerdem soll der Wasserstoff zur Stromproduktion in Blockheizkraftwerken der Region verbrannt werden, wenn gerade nicht genügend Strom im Netz vorhanden ist. Die dabei entstehende Wärme wird in das örtliche Wärmenetz eingespeist. Verwertet werden auch die Abwärme des Elektrolyseurs und der parallel zum Wasserstoff erzeugte Sauerstoff.

Nun allerdings schlägt Marco Krasser, Geschäftsführer der Stadtwerke Wunsiedel, Alarm: Die der Finanzierung der Strompreisbremse dienende Gewinnabschöpfung von Erneuerbare-Erzeugern stellt den wirtschaftlichen Betrieb des Systems in Frage, warnt Krasser. Geplant war, den in den Windparks und Photovoltaik-Anlagen der ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH (ZENOB) produzierten Strom direkt an die WUN H2 als Betreiber des Elektrolyseurs im Energiepark in Wunsiedel zu verkaufen. „Das aber funktioniert nun nicht“, sagt Krasser – und fragt: „Wie kann man in Norwegen grünen Wasserstoff einkaufen wollen und zugleich hierzulande die rentable Erzeugung zunichtemachen?“

Die Strompreisbremse des Bundes sieht vor, dass die Erzeuger einen Großteil der Differenz zwischen dem Börsenpreis und den Erzeugungskosten plus Gewinnmarge abgeben müssen. Verkauft nun ein Wind- oder Solarparkbetreiber Strom unter dem aktuellen Preis an der Börse an einen Abnehmer, kann er damit ins Minus rutschen – er zahlt mehr an den Staat, als er mit der Stromproduktion erwirtschaftet hat. Das verhindert aktuell einen Vertrag für eine direkte Lieferung von Strom durch die ZENOB an die WUN H2, so Krasser.

Krasser fordert Ausnahmeregelungen

Der Stadtwerke-Chef fordert daher die Politik auf, Ausnahmeregelungen bei der Abführung der Zufallsgewinne einzuführen. So sehe das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) bereits eine spezielle Regelung für Stromlieferverträge vor, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen worden sind. Bei diesen wird zur Ermittlung eines eventuellen Zufallsgewinns der tatsächliche Verkaufspreis herangezogen.

„Wir fordern diese Art der Berechnung auch für später geschlossene Verträge und das für alle Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung“, sagt Krasser. Die ZENOB könnte dann einen wirtschaftlich für sie sinnvollen Vertrag mit der WUN H2 abschließen. „Natürlich dürfte die WUN H2 dann auch nicht über die Strompreisbremse gefördert werden.“ Ein kostengünstiger Bezug von Ökostrom ist Krasser zufolge unverzichtbar, um Wunsiedel wie geplant zu einem Zentrum der deutschen Wasserstoffwirtschaft zu machen.

 

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