Die Photovoltaik-Ausschreibung für Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Photovoltaik-Auschreibung des zweiten Segments) mit Stichtag 1. Februar war leicht unterzeichnet. Die Gebotsmenge von 213 Megawatt lag vier Megawatt unter dem Ausschreibungsvolumen von 217 Megawatt. Es wurden 87 Gebote mit einem Volumen von 195 Megawatt bezuschlagt. 7 Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte betrugen zwischen 9,00 und 11,25 Cent pro Kilowattstunde, dem Höchstwert in dieser Runde. Der mengengewichtete Durchschnittswert lag in der Runde bei 10,87 Cent. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der vorherigen Ausschreibung mit Stichtag 1. August 2022, als er bei 8,84 Cent pro Kilowattstunde lag. Diese Ausschreibung hatte einen Höchstwert für Gebote von 8,91 Cent und war stark unterzeichnet. Daher hatte die Bundesregierung eine Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen um bis zu 25 Prozent ermöglicht, von der die Bundesnetzagentur dann sowohl für Dach- als auch Freiflächenanlagen Gebrauch machte und die Höchstwerte für die Ausschreibungen in diesem Jahr anhob. „Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen.“
Die Zuschläge gingen an Projekte in 13 Bundesländern. Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter mit 16 Projekten und einer Zuschlagsmenge von 36 Megawatt, gefolgt von Brandenburg mit 11 Zuschlägen und 20 Megawatt. Baden-Württemberg kam auf 9 Zuschläge und 19 Megawatt. Bayern erhielt 8 Zuschläge mit 19 Megawatt, Niedersachen ebenfalls 8 mit 15 Megawatt Zuschlagsmenge.
Zuversicht beim BSW-Solar
„Die Ergebnisse der Photovoltaik-Dachauktion stimmen zuversichtlich, dass das Interesse an Photovoltaik-Dächern der Megawattklasse in diesem Jahr wachsen wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) mit auf die am Mittwoch veröffentlichen Ergebnisse. „Ohne die jüngste Anhebung der zulässigen Gebotswerte durch die Bundesnetzagentur und ohne die Aufhebung des Eigenverbrauchsverbotes bei EEG-Ausschreibungen wäre die Auktion allerdings sicherlich gefloppt.“ Zugleich sieht Körnig die Ergebnisse der Ausschreibung als Fingerzeig, dass auch die Vergütung für kleinere gewerbliche Dachanlagen angehoben werden müssten. „Dies ist wichtig, um die gestiegenen Kosten bei Kapital, Komponenten und Arbeit einzupreisen und den Amortisationserwartungen in Gewerbe und Industrie zu entsprechen“, sagte er weiter.
Hintergrund für die geforderte Erhöhung der anzulegenden Werte für Photovoltaik-Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung ist, dass das niedigste Gebot in derjüngsten Runde mit 9 Cent pro Kilowattstunde bereits oberhalb der zugesicherten EEG-Vergütung für gewerbliche Dachanlagen zwischen 400 und 1000 Kilowatt Leistung liege. „Es ist jedoch anzunehmen, dass Anlagen dieser kleineren Leistungsklasse in der Regel spezifisch höhere Kosten aufweisen dürften an Solardächer der Megawattklasse“, so der BSW-Solar.
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