Die Fläche eignet sich bestens, um dort einen Solarpark zu installieren – doch wem gehört sie? Das können interessierte Erneuerbare-Projektierer künftig ohne Hürden beim Grundbuchamt in Erfahrung bringen: Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung erlassen, die solchen Unternehmen im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch gibt. Neben Photovoltaik- und Windenergie-Projektierern kommt die neue Regelung auch Betreibern von Mobilfunk- und Glasfasernetzen zugute.
Die Verordnung gilt für alle Erneuerbare-Unternehmen, die eine Solar- oder Onshore-Windenergieanlage mit einer Leistung von mindestens 750 Kilowatt projektieren wollen. Dazu genügt es, eine Eigenerklärung abzugeben. Einsichtsrecht genießen auch Betreiber, die bestehende Anlagen erweitern wollen.
Allerdings gilt das Einsichtsrecht nur für Flächen, die im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 des Baugesetzbuchs liegen, der mit dem Zweck aufgestellt wurde, eine Solaranlage zu errichten – oder die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.
Der Staat muss den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen so einfach und unbürokratisch machen wie möglich, sagt Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). „Mit unserer Verordnung leisten wir dazu einen Beitrag. Das Grundbuchamt kann beim Ausbau von Zukunftstechnologien wertvolle Unterstützung leisten. Deshalb schaffen wir klare Regeln für die erleichterte Grundbucheinsicht.“
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Und wieder werden nur die Konzerne/Firmen gestärkt und der Bürger benachteiligt!!!
Erfährst du als Bürger von der Bauabsicht, bekommst du nämlich keine Auskunft, wessen Grund das ist!!