Wer sein Haus verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis. Denn er zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht – theoretisch und praktisch. Doch mit der Entwicklung in Richtung Wärme- und Energiewende und dem zunehmenden Ausbau von Photovoltaik auf Wohnhäusern kommen einige Fragen auf: Wie wirkt sich die eigene Anlage auf den Energieausweis aus – und verbessert sie die Energieeffizienzklasse des Hauses?
Zwei Arten von Energieausweisen
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide stellen die energetische Qualität eines Gebäudes fest – gehen dabei aber unterschiedlich vor.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er gibt an, wie viel Energie in diesem Zeitraum verbraucht wurde – das Verhalten der Bewohner und Bewohnerinnen spielt hier also eine große Rolle. Dieser Ausweis ist vor allem für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und die nicht energetisch saniert werden müssen, sinnvoll. Für die Erstellung werden zum Beispiel Heizkostenabrechnungen benötigt.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse eines Gebäudes. Hier wird also der theoretische Energiebedarf berechnet, unter anderem basierend auf der Bauweise, der Dämmung, den Fenstern und der Heizanlage. Tatsächliche Verbräuche werden hingegen nicht berücksichtigt. Verpflichtend ist der Bedarfsausweis zum einen für kleinere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden – sofern keine umfassenden energetischen Sanierungen durchgeführt wurden. Zum anderen für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude. Sinnvoll ist er außerdem bei geplanten Sanierungen, weil er wichtige Informationen über die Schwachstellen eines Gebäudes liefert.
Welcher Ausweis mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach?
Es gibt keinen speziellen Energieausweis für Immobilien mit Solaranlagen. Aber: Wie ein Photovoltaik-System gewertet wird, ist bei den beiden Ausweisarten unterschiedlich.
Beim Bedarfsausweis wird die Anlage auf dem Dach positiv berücksichtigt. Dafür werden die theoretischen Gewinne der Anlage berechnet und vom Jahresprimärenergiebedarf abgezogen. Das heißt, die Anlage wird als Teil der Hilfsenergie für die Heizanlagentechnik gutgeschrieben.
Beim Verbrauchsausweis wird die Photovoltaik-Anlage zwar dokumentiert, hat aber keine direkte Relevanz für die Bewertung. Relevant sind hier ausschließlich die Heizverbräuche. Darauf hat eine Photovoltaik-Anlage nur indirekt Einfluss. Zum Beispiel, wenn der Solarstrom für den Betrieb einer Wärmepumpe verwendet und damit der Netzverbrauch der Heizung gesenkt wird. Eine pauschale Berücksichtigung des Solarstroms gibt es aber nicht.
Neuer Ausweis wegen Photovoltaik-Anlage?
Photovoltaik-Anlagen tragen zur Deckung des Energieeigenbedarfs eines Gebäudes bei und senken damit den Bedarf an externer Energie. Es kann jedoch Entwarnung gegeben werden: Wer seine Anlage nachrüstet, braucht nicht automatisch einen neuen Ausweis. Ein Ausweis ist ohnehin erst dann notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird – oder wenn der alte Ausweis abgelaufen ist. Das passiert nach zehn Jahren.
Wird dann ein (neuer) Energieausweis ausgestellt, kann die Anlage im energetischen Profil der Immobilie berücksichtigt werden. Aber: Ein Photovoltaik-System senkt zwar die Stromkosten und verbessert die Klimabilanz, hat aber keinen direkten Einfluss auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Das liegt daran, dass bei den Berechnungen für den Energieausweis lediglich die Heizlast berücksichtigt wird. Darauf hat die Photovoltaik-Anlage, wenn überhaupt, nur indirekt einen Einfluss.
— Der Autor Frederik Heymann ist Energieberatungs-Experte und Gründer von mvn.energy. Nach fast einem Jahrzehnt in der Energie- und Immobilienwirtschaft kennt er die Herausforderungen der Branche. Mit seinem Unternehmen unterstützt er Kunden und Kundinnen gezielt dabei, die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu erhöhen.—
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Sorry, aber ein Verbrauchsausweis sagt gar nichts aus und ist nicht ernsthaft sinnvoll aus meiner Sicht.
Er beschreibt den tatsächlichen Verbrauch des Objektes, ja und?
Er sagt nicht, ob dort z.B. 4 Personen wohnten oder nur eine Person, die es womöglich sehr kühl mochte.