„Ich habe es gehofft“ – so antwortet Hans-Josef Fell, vor 25 Jahren als Bundestagsabgeordneter der Grünen maßgeblich an der Entstehung des EEG beteiligt, auf die Frage, ob er damit gerechnet hätte, dass sich mit dem am 1. April 2000 in Kraft getretenen Gesetz die Welt verändern würde. Denn dass dem so ist, darüber besteht Einigkeit unter den rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmerinnen einer zweitägigen Tagung im Umweltforum Berlin. Vom 1. bis 2. April hat die Stiftung Umweltenergierecht hier Fachleute nicht nur aus dem juristischen Bereich versammelt. Vertreten sind auch Politik, Finanzwesen, Energiewirtschaft und Projektierer. Und in vielen Vorträgen und Diskussionsbeiträgen wird auf die eine oder andere Weise darauf hingewiesen, dass vom EEG ein maßgeblicher Impuls ausging, der tatsächlich nicht nur in Deutschland, sondern auch international Wirkung zeigte.
Den inhaltlichen Rahmen steckt gleich zu Beginn Thorsten Müller ab. Der Vorstand der Stiftung spricht vom EEG als „einzigartigem Quellcode der Energiewende“ und nennt zunächst drei maßgebliche Charakteristika: die gesetzlich garantierte Vergütung, den Rechtsanspruch auf Netzanschluss sowie die Abnahme des erzeugten Stroms und außerdem die Haushaltsunabhängigkeit. Das System der EEG-Umlage habe – bis zu seiner Abschaffung 2022 – den Erneuerbaren-Ausbau vor den normalerweise für Förderprogramme bestehenden Risiken wechselnder politischer Schwerpunktsetzungen geschützt.
Dies alles seien „notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen gewesen“, so Müller. Es gebe aber noch einen weiteren, meist weniger beachteten Punkt: Das EEG habe neue Akteure adressiert. Es mussten nicht die etablierten Unternehmen der Energiebranche dazu gebracht werden, ihren bisherigen Kurs zu ändern und auf erneuerbare Energien zu setzen. Vielmehr wurde anderen, neuen Akteuren ermöglicht, einzusteigen und ihrer Rechte zivilrechtlich durchzusetzen.
Dass dies nicht immer reibungslos verlief, ist unter den Tagungsteilnehmern allgemein bekannt. Ebenso wissen sie um die mit den Jahren enorm gewachsene Komplexität des Gesetzes. Müller nennt sieben Novellen und 59 weitere Änderungsgesetze. Den oft gehörten Klagen mit dem Tenor „Zwölf Paragraphen im ersten EEG – das war doch schön, können wir dahin wieder zurückkommen?“ will er sich dennoch nicht anschließen: „Nein – die Welt ist heute eine andere.“
Die Grundregeln erhalten
Die Tagung ergeht sich deshalb auch keineswegs in nostalgischen Rückblicken. Die für einen der Diskussionsblöcke gewählte Überschrift „Der Blick aus der Praxis auf die Zukunft der EEG-Förderung“ fasst wohl am besten zusammen, was das Fachpublikum bewegt. Es geht beispielsweise um die Frage, ob das Vorrangprinzip noch zeitgemäß oder „ein Auslaufmodell“ ist. Im Grundsatz besteht Einigkeit – ja, das Prinzip bleibt weiterhin wichtig -, über die Details wird rege diskutiert.
Sehr lebhaft verlief auch eine Sitzung im „Fishbowl“-Format, also mit wechselnden Teilnehmern aus dem Publikum, bei der speziell über Photovoltaik und deren Herausforderungen in punkto Netzanschlüsse, negative Strompreise und Systemstabilität debattiert wurde.
Wenn es einen allgemeinen Konsens zu den vielen Detailfragen gab, dann wohl den, dass sich mit dem EEG allein die gegenwärtigen und noch zu erwartenden Herausforderungen nicht lösen lassen, wenn nicht auch das gesamte Strommarktdesign weiterentwickelt wird – und dass gleichzeitig beides miteinander verbunden bleibt.
Allerdings wurde auch mehrfach auf einen Widerspruch hingewiesen, der im Interesse eines weiterhin gesicherten Zubaus insbesondere bei Photovoltaik und Windkraft nicht zu groß werden sollte: Einerseits sind zunehmend komplexe Lösungen nötig, andererseits sind die bislang immer noch relativ einfachen EEG-Prinzipien ein großer Vorteil für neue Projekte. „Das wünsche ich mir und das wünschen wir uns als Branche“, sagte etwa Elka Hanel vom Erneuerbare-Energien-Unternehmen Maxsolar, „dass diese Grundregeln des EEG erhalten bleiben.“ Sie erhielt beinahe ebenso großen Beifall wie Wolfhart Dürrschmidt, der als einer von mehreren „Zeitzeugen und Wegbereitern des EEG“ zu der Veranstaltung eingeladen war. Er hatte als Ministerialrat im Bundesumweltministerium ein Grundsatzreferat für Erneuerbare Energien aufgebaut und an der Umsetzung des EEG mitgewirkt. Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen und die anstehenden Änderungen appellierte er an den Einigungswillen und den gesunden Menschenverstand aller Beteiligten: „Das Energiesystem hat ja nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern es ist notwendig.“
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Ohne staatliche Förderung ein schlechtes Geschäft.Kein Wunder das der Strompreis explodiert ist.