Das Bundeswirtschaftsministerium hat im vergangenen August ein Papier veröffentlicht, das Optionen für das Strommarktdesign der Zukunft skizziert. In einer Stellungnahme plädierte der Bundesverband der Energie- und Wasserswirtschaft (BDEW) damals dafür, einen Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) zu schaffen, der für alle Technologien offen ist – also auch für dezentrale Flexibilitäten wie etwa Batteriespeicher oder das Lastmanagement. Die Festlegung des Absicherungsniveaus der Versorgungssicherheit solle dabei in staatlicher Verantwortung liegen.
Wesentliches Element des IKM sind zentrale wettbewerbliche Ausschreibungen, die einen sicheren Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäts- und Flexibilitätsoptionen bieten. Bei der Bedarfsermittlung schlägt der BDEW vor, die Kapazitäts- und Flexibilitätsbeiträge aus anderen Mechanismen wie der EEG-Förderung, der Förderung nach dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie Flexibilitätsanreize über die Energie- und Systemmärkte zu berücksichtigen.
Jetzt hat der BDEW eine vom Beratungsunternehmen Frontier Economics erstellte Studie vorgelegt, die seinen Vorschlag zur Einführung eines IKM stützen soll. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass sich Flexibilitäten wie Speicher und Lastmanagement im IKM durch explizite Anreize über zentrale technologieoffene Ausschreibungen und Systemdienstleistungsmärkte sowie durch implizite Anreize über den Strommarkt einbinden lassen.
Zugang kleinerer dezentraler Flexibilitäten zu zentralen Ausschreibungen
So können etwa dezentrale Flexibilitäten in den wettbewerblichen zentralen Kapazitätsauktionen des IKM explizit teilnehmen und zusätzlich zu den Erlösen beziehungsweise Kosteneinsparungen am Strommarkt Kapazitätszahlungen (Euro pro Megawattstunde) erhalten.
Hierzu bedarf es Frontier Economics zufolge einer bereits aus den Systemdienstleistungsmärkten erprobten Präqualifikation der entsprechenden Anlagen. Zudem setzt eine Teilnahme an den Ausschreibungen eine entsprechende Produktausgestaltung voraus, etwa tendenziell kürzere Vertragslaufzeiten und passende Verfügbarkeitsanforderungen.
Mit dem Verweis auf positive Erfahrungen im Ausland argumentiert Frontier Economics gegen die Sorge, dass notwendige Präqualifikationsregeln und aufwendige Lastmanagement-Tests den Zugang zu den zentralen Ausschreibungen für kleinere dezentrale Flexibilitäten erschweren.
Mit einer Reihe von Maßnahmen könne man auch kleineren dezentralen Flexibilitätsoptionen den Zugang zu den Ausschreibungen in zentralen Kapazitätsauktionen erleichtern. Dazu zähle die Zulassung von Aggregation, wie es in den Kapazitätsmärkten von Großbritannien, Irland, Belgien, Polen und Frankreich bereits gelebte Praxis sei – und auch in den deutschen Regelenergiemärkten heute gängig ist. Auch separate Ausschreibungen für Flexibilitätsanbieter könnten hier sinnvoll sein, wie es etwa in Frankreich praktiziert wird.
„Kein Zertifikatehandel notwendig“
In Summe stellen die Experten von Frontier Economics fest, dass es keine empirischen Anzeichen dafür gebe, dass zentrale Ausschreibungen Flexibilität weniger effektiv und effizient einbinden würden als dezentrale Systeme. Dies gelte auch für eine Einbindung in einen IKM. Zusätzlich erfolge eine Beanreizung für dezentrale Flexibilität über die Strom- und Systemmärkte.
„Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Hebung von Flexibilitäten in einem Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) durch eine kluge Ausgestaltung des ohnehin notwendigen Umlagesystems angereizt werden kann“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Notwendigkeit, wie bei einem dezentralen oder kombinierten Kapazitätsmarkt einen Zertifikatehandel einzuführen, entfalle hierbei vollständig. Das spare Zeit und Kosten bei deutlich geringerer Komplexität des Gesamtsystems.
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„Notwendiges Umlagesystem“: Das wird wieder ein weiteres teures Milliardengrab.