Photovoltaik-Montage soll dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet werden

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Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) meldet einen aus seiner Sicht wichtigen Erfolg in Sachen Photovoltaik-Montage. Einer Mitteilung des Verbands zufolge wird der zwischen dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vereinbarte „Abgrenzungsleitfaden“ zugunsten des Dachdeckerhandwerks geändert.

Eine Regelung des Leitfadens habe bislang die „reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion“ als so genanntes Minderhandwerk klassifiziert. Sie wurde deshalb nicht als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks betrachtet. Den Angaben zufolge galt dies „insbesondere bei durch Auflast aufgebrachte Anlagen“. Dieser Passus werde nun gestrichen. In der Vergangenheit hatte der ZVDH auch schon mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) um eine fachgerechte Arbeitsteilung zwischen Dachdecker- und Elektrikerhandwerk gestritten, eine Ende 2022 vereinbarte Zusammenarbeit wird aber inzwischen von beiden Seiten positiv bewertet.

Der Abgrenzungsleitfaden regelt die Unterscheidung zwischen Handwerk und anderen Gewerbebetrieben, weil reine Handwerksbetriebe von der in Deutschland bestehenden Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer ausgenommen sind. In Zweifelsfällen nehmen die jeweils zuständigen Kammern gemeinsam eine Abgrenzung vor, für die der Leitfaden als Hilfestellung dient. Die bisherige Einstufung von Photovoltaik-Montagearbeiten im Leitfaden hat dem ZVDH zufolge bewirkt, „dass solche Arbeiten von jeder Person ausgeführt werden durften – eine Eintragung in die Handwerksrolle war nicht erforderlich und wurde von den Handwerkskammern in der Regel auch nicht verlangt“. Deshalb seien viele Gewerbemeldungen entsprechend formuliert und so die Eintragungspflicht umgangen worden. Der ZVDH hingegen habe „stets betont, dass diese Zuordnung falsch ist“. Bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen werde „immer in die Dachunterkonstruktion eingegriffen, sei es durch Veränderungen in der Statik oder bauphysikalische Auswirkungen“. Diese Sichtweise sei bereits im Dezember 2013 in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt worden: „Das Gericht kam darin zu dem Schluss, dass beim Photovoltaik-Einbau durch Auflast auch ein Eingriff in die Statik des Dachs stattfinde.“

Der ZVDH sieht seine „unermüdliche und sachliche Aufklärungsarbeit“ gegenüber dem DHKT und der DIHK als Auslöser der nun erreichten Änderung. „Vor allem die ausführliche Erläuterung der zum Teil schwerwiegenden Mängel anhand von zahlreichen Schadensbildern konnte überzeugen“, so der Verband. Im Leitfaden würden nun sämtliche Arbeiten auf der Gleichstromseite von Photovoltaik-Anlagen „handwerksrechtlich eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet und gelten als wesentliche Tätigkeiten unseres Berufs“. Dies werde es „künftig erleichtern, Verstöße zu ahnden und durch den ZVDH abmahnen zu lassen“. Der neue Abgrenzungsleitfaden werde derzeit von DHKT und DIHK „auf den aktuellen Stand gebracht und in Kürze in der Neuauflage erscheinen“. Der ZVDH hat eigens eine Website gestaltet, „damit das Bewusstsein auch in der Öffentlichkeit für diese Problematik geschärft wird“.

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