Die Baywa AG hat am Freitag ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet. Es sei ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht München gestellt worden. Nach Ansicht von Baywa soll es die „Prozesssicherheit für eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Sanierungsschritte“ gewährleisten. Dann reiche die Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger zur Umsetzung der Maßnahmen. Baywa versicherte, dass in dem „StaRUG light”-Verfahren rechtssicher umzusetzende Finanzierungskonzept keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vorsehe.
In der selben Mitteilung berichtet Baywa, dass mittlerweile mehr als 95 Prozent der Finanzgläubiger dem Transformationskonzept zugestimmt hätten. „Eine sehr geringe Anzahl verweigert weiterhin die Zustimmung“, so der finanziell angeschlagene Konzern weiter. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger sei auch das StaRUG-Verfahren eingeleitet worden. Für Baywa komme eine Rückzahlung an Einzelgläubiger nicht in Betracht. Das Verfahren beziehe sich dabei nur auf die Muttergesellschaft Baywa AG, nicht jedoch die Tochterunternehmen. So betonte die Tochter Baywa re, dass das Verfahren keinerlei Auswirkungen auf ihr operatives Geschäft, sowie auf Kunden, Lieferanten und Projektpartner habe.
Das Konzept sieht eine Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027 vor. Zudem sollen bis dahin etwa 1300 Vollzeitstellen abgebaut werden. Im Zuge des Sanierungskonzepts ist dabei eine Kapitalerhöhung von rund 150 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals vorgesehen, an der alle Aktionäre gleichermaßen partizipieren könnten.
„Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren zielt auf einige wenige Einzelgläubiger, die dem Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben. Es ist ein letzter notwendiger Schritt den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern“, sagte das für die Restrukturierung zuständige Vorstandsmitglied (CRO), Michael Baur. Die Beendigung des StaRUG-Verfahrens strebe Baywa binnen weniger Monate an. Allerdings werde sich aufgrund des Verfahrens die eigentlich für den 27. März geplante Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024 wohl verzögern. Auch eine Verschiebung der für Mai vorgesehenen Hauptversammlung könne die Folge sein.
Auch der Batteriehersteller Varta hat bereits von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht und im Sommer 2024 ein StaRUG-Verfahren beantragt.
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