Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz spricht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) für die Annahme des Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts aus, der temporäre Energie-Erzeugungsüberschüsse vermeiden soll. Der Verband empfiehlt, das sogenannte „Solarspitzen-Gesetz“ noch vor der Bundestagswahl zu beschließen – auch wenn damit Einschränkungen für die Photovoltaik verbunden sind, betont der BSW-Solar.
Nach Ansicht des Verbands enthält der Entwurf sinnvolle Bestimmungen, mit denen Photovoltaik-Anlagen kurzfristig noch stärker zur Systemsicherheit beitragen können. Zugleich würden die Netzbetreiber damit in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen zur sicheren Steuerung von Photovoltaik-Anlagen nachzukommen. Auch der der Speicherausbau werde befördert.
„Die Solar- und Speicherbranche ist sich ihrer Verantwortung als Innovationstreiber und wesentliche Säule der Energiewende bewusst“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Verband appelliere daher an die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die „in weiten Teilen sachgerechten Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Denn die Veränderungen dienen auch dazu, die hohe gesellschaftliche und parteiübergreifende Unterstützung für den weiteren starken Ausbau der Solarenergie zu erhalten“, sagt Körnig.
Keine Vergütung für Neuanlagen bei negativen Preisen
Der Entwurf der Novelle sieht unter anderem vor, dass Neuanlagen künftig in Stunden mit negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung erhalten. Im Falle einer angemessenen Kompensation ist dies nach Einschätzung des BSW-Solar für Anlagenbetreiber tragbar. Zudem soll unter anderem die Einspeisung nicht steuerbarer Neuanlagen am Netzverknüpfungspunkt begrenzt werden; steuerbare Anlagen sollen per „Anlagen-TÜV“ geprüft werden, ob die Steuerbarkeit tatsächlich gegeben ist. Mit der Novelle will die scheidende Bundesregierung darüber hinaus massentaugliche Prozesse in der Direktvermarktung schaffen, so dass diese auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich wird.
Darüber hinaus enthält der Entwurf einen Passus, der den Einsatz von Solarspeichern am Markt ermöglicht, etwa zum Stromhandel. Der BSW-Solar begrüßt dies, da die Batterien so ihr volles Potenzial zur Systemintegration der Photovoltaik ausschöpfen könnten.
Auch der BDEW für die schnelle Annahme der Novelle
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich für die Verabschiedung der Novelle noch in dieser Legislaturperiode aus. „Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und somit zur Sicherstellung der Netzstabilität“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode sei entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. „Dabei ist es wichtig, auf praxistaugliche und unbürokratische Lösungen zu setzen.“
Den Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Strompreisen hält Andreae für sinnvoll, wenn nicht vergütete Strommengen später nachgeholt werden können. „Perspektivisch ist hier eine Weiterentwicklung hin zu einem echten Marktmengenmodell ohne Restriktionen notwendig“, so die BDEW-Vertreterin.
Der Chef des Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Stefan Kapferer fordert ebenfalls vom Bundestag, das Gesetz schnell zu verabschieden. „Denn ganz egal, wer im Frühjahr 2025 dieses Land regiert: Er hat das Problem auf dem Tisch“, erklärte Kapferer in einem Interview mit der „Welt“.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 15.1.25 um 11.45 Uhr um den BDEW-Kommentar ergänzt.
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„BSW-Solar empfiehlt Bundestag schnelle Annahme des Solarspitzen-Gesetzes“
Eigentlich kontraproduktiv.
Oder steht der PV Zubau auf der Kippe?
Man könnte aber auch sagen:
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Es wird auf jeden Fall nach dem 23. Februar 25 mit BlackRockFritze nicht besser.