Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern nimmt im Solarmarkt nach wie vor eine Nischenrolle ein: Insgesamt 1.970 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 133 Megawatt wurden 2024 neu installiert, hat der Versorger Naturstrom anhand des Marktstammdatenregisters ermittelt. Im Vorjahr kamen circa 1.700 Anlagen mit einer Leistung von 108 Megawatt hinzu. Zwischen 2020 und 2022 lag der Zubau zwischen 700 und 830 Anlagen, bei einer installierten Leistung von 39 bis 46 Megawatt pro Jahr.
Die Auswertung der Jahre 2020 bis 2022 zeigt zudem, dass die Versorgung von Bewohnern im Zuge von Mieterstrom-Modellen noch eher die Ausnahme darstellt. Die Quote der Mieterstromprojekte unter den erfassten Mehrfamilienhausanlagen liegt in diesen Jahren gemessen an der Anlagenleistung zwischen 17 und 35 Prozent. Alle weiteren Anlagen sind entweder für die Volleinspeisung konzipiert oder für den Eigenverbrauch, mit dem in Mehrfamilienhäusern der Gemeinstrom sowie etwa der Betrieb einer zentralen Wärmepumpe abdeckt wird. Ab 2023 wird das Kriterium „Mieterstrom“ im Marktstammdatenregister nicht mehr erfasst.
Naturstrom hat für seine Analyse in der ersten Januarwoche das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet. Dabei haben die Experten unter anderem die Anlagengröße und den Nutzungsbereich der Gebäude, auf denen die Anlagen errichtet wurden, einbezogen. Erfasst wurden Anlagen ab einer Leistung von 30 Kilowatt, für die als „Nutzungsbereich des Gebäudes mit Solaranlage“ Haushalte angegeben sind. Über die vom Betreiber vergebene Bezeichnung der Anlagen wurden zusätzlich Anlagen auf Garagen- und Scheunendächern herausgefiltert.
Naturstrom fordert Standardisierung von Messkonzepten
„Die Solarstromnutzung in Mehrfamilienhäusern hat, wie der gesamte Photovoltaikmarkt, durch die EEG-Novelle 2023 und weitere Verbesserungen einen massiven Aufschwung erlebt“, erklärt Kirsten Nölke, Vorständin der Naturstrom AG. Trotz der beachtlichen Zuwächse sei das enorme Potenzial aber noch nicht im Ansatz erschlossen. Es seien weiterer Verbesserungen nötig, damit der Photovoltaik-Zubau in diesem Segment weiteren Schwung aufnimmt, so dass auch Menschen im Geschosswohnungsbau vermehrt von der Energiewende profitieren.
Mit dem Mitte Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpaket 1 hat die Bundesregierung das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Es soll als Alternative zum Mieterstrom Hausbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtern, die Bewohner, ob Eigentümer oder Mieter, mit Solarstrom vom Hausdach zu versorgen, unter anderem indem sie von der Pflicht zur Vollversorgung befreit werden.
Sarah Debor, Leiterin des Geschäftsfelds Urbanes Wohnen bei der Naturstrom AG, fordert von der künftigen Bundesregierung, Belieferungsmodelle im Geschosswohnungsbau weiter stärken. Einen wichtigen Hebel sieht sie in der Standardisierung von Messkonzepten. „Angesichts von knapp 900 Verteilnetzbetreibern in Deutschland kämpfen wir mit viel zu vielen Einzelfallklärungen. Politik und BNetzA müssen die Vereinheitlichung der Messkonzepte forcieren.“
Daneben mahnt Debor eine rechtssichere Ausgestaltung des Begriffs der Kundenanlage an – also des „Hausnetzes“, in dessen Grenzen Bewohner mit Solarstrom direkt vom Dach versorgt werden können. Nach einer EuGH-Vorabentscheidung von Ende November 2024 wird der Gesetzgeber die bisherige Regelung voraussichtlich nachschärfen müssen.
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