Die italienische Regierung hat die Steuergutschrift für Photovoltaik-Projekte mit Modulen aus EU-Fertigung attraktiver gestaltet: Sie deckt nun bis zu 35 Prozent der Kosten der Module. Das geschieht im Rahmen der Steuergutschriftregelung Transizione 5.0, die die Umstellung industrieller Prozesse auf Erneuerbare unterstützt.
Die Berechnungsgrundlage für die Steuergutschriften steigt mit der Neureglung von 120 Prozent auf 140 Prozent für Module mit einem Wirkungsgrad von mindestens 23,5 Prozent und von 140 Prozent auf 150 Prozent für Module mit bifazialen Silizium-Heterojunction- oder Tandemzellen mit einem Wirkungsgrad von 24 Prozent oder mehr. Für Module mit einem Wirkungsgrad von mindestens 21,5 Prozent gilt nun ein Steueranreiz von 130 Prozent.
Die neuen Vorschriften vereinfachen zudem die Investitionsstufen und reduzieren sie auf zwei: bis zu 10 Millionen Euro und 10 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro. Allerdings entfällt die zusätzliche Steuergutschrift von 20 bis 25 Prozent, die bisher für Projekte gewährt wurde, bei denen in der EU hergestellte Module verwendet wurden, die den Energieverbrauch um 6 bis 15 Prozent senken.
Die Bestimmungen erlauben es, die Steuergutschriften mit denen für Investitionen in der süditalienischen Sonderwirtschaftszone und in speziellen Logistikzonen sowie mit anderen EU-Fördermaßnahmen zu kombinieren – unter der Bedingung, dass sie sich hinsichtlich der Kostendeckung nicht überschneiden.
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