Öffentliche Anhörung zu Änderungen im Energiewirtschaftsrecht geplant

Gespräch des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 8. Februar.

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Für den kommenden Mittwoch (15. Januar) ist eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Dabei wird es um insgesamt vier Gesetzesentwürfe gehen, die von den Fraktionen der SPD und Grünen noch in den Bundestag eingebracht wurden, darunter die „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsspitzen“. Diesen Entwurf brachten die Fraktionen der noch amtierenden Minderheitsregierung kurz vor Weihnachten in den Bundestag ein. Dieser beriet das Gesetz in erster Lesung und verwies es an den Ausschuss.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine Vielzahl von Regelungen beschließen, um die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen. So soll etwa die Direktvermarktungspflicht für EEG-Anlagen ausgeweitet und entbürokratisiert werden. Auch geht es darum, die Vergütung für EEG-Anlagen ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen zu streichen. Die Stunden sollen dann an die im EEG festgeschriebene Förderzeit von 20 Jahren drangehängt werden. Ein weiterer Aspekt in dem Entwurf ist die Ausweitung der Steuerbarkeit für die Erneuerbaren-Anlagen.

Daneben wird es in der Ausschusssitzung um Gesetzentwürfe gehen, die eine Änderung des Bundesbedarfplangesetzes vorsehen sowie die Umsetzung der novellierten EU-Strombinnenmarktrichtlinie sowie einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025. Letzteres soll die Übertragungsnetzentgelte stabil halten. Der Zuschuss soll sich auf insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro belaufen und aus Bundesmitteln finanziert werden.

Für die öffentliche Anhörung sind zwei Stunden eingeplant. Sie beginnt 11:15 Uhr und wird live unter www.bundestag.de übertragen. Insgesamt haben die Fraktionen zehn Sachverständige geladen. Mit dabei sind unter anderem Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), Thorsten Müller von Stiftung Umweltenergierecht und Lion Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School. Dazu gesellen sich Experten von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet und 50 Hertz sowie von der Deutschen Umwelthilfe, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Verteilnetzbetreiber Bayernwerk.

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