ZEREZ-Eintrag ab 1. Februar für alle Photovoltaik-Anlagen verbindlich

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Für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind, je nach Spannungsebene und Anlagenleistung, verschiedene Zertifikate erforderlich. Das war schon immer so, doch mit dem im April 2024 online gegangenen Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) gelten neue Regeln für den Nachweis dieser Zertifikate. Und ab Februar ist die Nutzung des ZEREZ verbindlich vorgeschrieben.

Bei der typischen privaten Photovoltaik-Anlage mit Anschluss an das Niederspannungsnetz gemäß dem Standard VDE-AR-N 4105 („Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“) betrifft dies den Wechselrichter; auch für Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und andere Anlagen ist auf der untersten Spannungsebene normalerweise nur ein (Einheiten-) Zertifikat erforderlich. Im Geltungsbereich der VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung), 4120 (Hochspannung) sowie 4130 (Höchstspannung) sind die Anforderungen naturgemäß höher und betreffen auch weitere Komponenten. Ab 270 Kilowatt Einspeiseleistung (bei maximal 500 Kilowatt Gesamtleistung) ist ein für die gesamte Anlage erstelltes Anlagenzertifikat erforderlich.

Das ZEREZ ist nun gemäß einer im vergangenen Mai erfolgten Änderung der „Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (NELEV) das obligatorische Register zur Verwaltung von Einheiten- und Komponentenzertifikaten. Mit Erstellung und Betrieb wurde die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) beauftragt, seit dem 17. Juli 2024 ist sie offiziell die hierfür gemäß Energiewirtschaftsgesetz „beliehene Stelle“.

Im ZEREZ können die rund zwei Dutzend in Deutschland akkreditierten Zertifizierungsstellen die Dokumente für die von ihnen geprüften Einheiten und Komponenten hochladen. Auch Hersteller sind hierzu berechtigt. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip – von Herstellern übermittelte Angaben werden durch die Zertifizierungsstelle geprüft und umgekehrt. Sobald ein Zertifikat hinterlegt ist, erhält es eine Registernummer (ZEREZ-ID). Im Bereich der Nieder- und Mittelspannung (VDE-AR-N 4105 UND 4110) sind grundlegende Daten auch öffentlich einsehbar, ansonsten ist dies nur für registrierte Nutzer möglich. Dies sind insbesondere Verteilnetzbetreiber: Ob für eine ans Netz anzuschließende Anlage die erforderlichen Zertifikate vorliegen, können sie anhand der ZEREZ-ID prüfen. Planer und Betreiber von Anlagen wiederum übermitteln dem Netzbetreiber einfach diese ID, während sie zuvor mehr oder minder detaillierte, nicht einheitlich standardisierte Abfragen beantworten mussten.

Das ZEREZ trägt damit „zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Energieversorgungssystems bei, indem es erstmals zentral erfasst, welche Einheiten und Komponenten für Energieanlagen genutzt werden können“, heißt es in einem Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an die Energiebranchenverbände und deren Mitgliedsunternehmen. Voraussetzung hierfür ist aber logischerweise, dass auch alle mitmachen. Mit der Einführungsphase ist man bei der FGW recht zufrieden, wie es auf Anfrage von pv magazine heißt, jetzt komme es darauf an, die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren. Trotzdem kann bei aktuell (Stand: 2. Januar) 827 hinterlegten Zertifikaten noch keine Rede von vollständiger Marktabdeckung sein.

Die ist aber erforderlich. Ab dem 1. Februar müssen alle Zertifikate für Einheiten und Komponenten von Stromerzeugungsanlagen und Batteriesystemen im ZEREZ hinterlegt sein. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber die Registriernummer übermitteln. Dieser wiederum ist gemäß NELEV „nicht dazu berechtigt, die in Einheiten- oder Komponentenzertifikaten enthaltenen Informationen auf anderem Wege als über das Register zu verlangen“ – er darf also keine eigenen Abfragen zu den Daten durchführen. Da Netzbetreiber gleichzeitig eine Anlage ohne Nachweis der Zertifikate nicht ans Netz nehmen dürfen, gilt de facto: Sind die Zertifikate für Wechselrichter oder, wo erforderlich, auch weitere Bestandteile einer Anlage nicht im ZEREV registriert, kann diese nicht in Betrieb gehen.

Wie schnell dies in der Praxis greift, lässt sich einstweilen noch nicht sicher abschätzen. Zumindest bis Mitte Dezember waren auch auf Seiten der Netzbetreiber erst rund ein Drittel der Unternehmen mit einer Abdeckung von zwei Dritteln der Netzgebiete im ZEREV registriert. Es ist also allenthalben noch Informationsarbeit nötig, wie sie die FGW zum Beispiel mit einem Webinar am 15. Januar leisten will.

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