Für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind, je nach Spannungsebene und Anlagenleistung, verschiedene Zertifikate erforderlich. Das war schon immer so, doch mit dem im April 2024 online gegangenen Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) gelten neue Regeln für den Nachweis dieser Zertifikate. Und ab Februar ist die Nutzung des ZEREZ verbindlich vorgeschrieben.
Bei der typischen privaten Photovoltaik-Anlage mit Anschluss an das Niederspannungsnetz gemäß dem Standard VDE-AR-N 4105 („Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“) betrifft dies den Wechselrichter; auch für Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und andere Anlagen ist auf der untersten Spannungsebene normalerweise nur ein (Einheiten-) Zertifikat erforderlich. Im Geltungsbereich der VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung), 4120 (Hochspannung) sowie 4130 (Höchstspannung) sind die Anforderungen naturgemäß höher und betreffen auch weitere Komponenten. Ab 270 Kilowatt Einspeiseleistung (bei maximal 500 Kilowatt Gesamtleistung) ist ein für die gesamte Anlage erstelltes Anlagenzertifikat erforderlich.
Das ZEREZ ist nun gemäß einer im vergangenen Mai erfolgten Änderung der „Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (NELEV) das obligatorische Register zur Verwaltung von Einheiten- und Komponentenzertifikaten. Mit Erstellung und Betrieb wurde die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) beauftragt, seit dem 17. Juli 2024 ist sie offiziell die hierfür gemäß Energiewirtschaftsgesetz „beliehene Stelle“.
Im ZEREZ können die rund zwei Dutzend in Deutschland akkreditierten Zertifizierungsstellen die Dokumente für die von ihnen geprüften Einheiten und Komponenten hochladen. Auch Hersteller sind hierzu berechtigt. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip – von Herstellern übermittelte Angaben werden durch die Zertifizierungsstelle geprüft und umgekehrt. Sobald ein Zertifikat hinterlegt ist, erhält es eine Registernummer (ZEREZ-ID). Im Bereich der Nieder- und Mittelspannung (VDE-AR-N 4105 UND 4110) sind grundlegende Daten auch öffentlich einsehbar, ansonsten ist dies nur für registrierte Nutzer möglich. Dies sind insbesondere Verteilnetzbetreiber: Ob für eine ans Netz anzuschließende Anlage die erforderlichen Zertifikate vorliegen, können sie anhand der ZEREZ-ID prüfen. Planer und Betreiber von Anlagen wiederum übermitteln dem Netzbetreiber einfach diese ID, während sie zuvor mehr oder minder detaillierte, nicht einheitlich standardisierte Abfragen beantworten mussten.
Das ZEREZ trägt damit „zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Energieversorgungssystems bei, indem es erstmals zentral erfasst, welche Einheiten und Komponenten für Energieanlagen genutzt werden können“, heißt es in einem Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an die Energiebranchenverbände und deren Mitgliedsunternehmen. Voraussetzung hierfür ist aber logischerweise, dass auch alle mitmachen. Mit der Einführungsphase ist man bei der FGW recht zufrieden, wie es auf Anfrage von pv magazine heißt, jetzt komme es darauf an, die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren. Trotzdem kann bei aktuell (Stand: 2. Januar) 827 hinterlegten Zertifikaten noch keine Rede von vollständiger Marktabdeckung sein.
Die ist aber erforderlich. Ab dem 1. Februar müssen alle Zertifikate für Einheiten und Komponenten von Stromerzeugungsanlagen und Batteriesystemen im ZEREZ hinterlegt sein. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber die Registriernummer übermitteln. Dieser wiederum ist gemäß NELEV „nicht dazu berechtigt, die in Einheiten- oder Komponentenzertifikaten enthaltenen Informationen auf anderem Wege als über das Register zu verlangen“ – er darf also keine eigenen Abfragen zu den Daten durchführen. Da Netzbetreiber gleichzeitig eine Anlage ohne Nachweis der Zertifikate nicht ans Netz nehmen dürfen, gilt de facto: Sind die Zertifikate für Wechselrichter oder, wo erforderlich, auch weitere Bestandteile einer Anlage nicht im ZEREV registriert, kann diese nicht in Betrieb gehen.
Wie schnell dies in der Praxis greift, lässt sich einstweilen noch nicht sicher abschätzen. Zumindest bis Mitte Dezember waren auch auf Seiten der Netzbetreiber erst rund ein Drittel der Unternehmen mit einer Abdeckung von zwei Dritteln der Netzgebiete im ZEREV registriert. Es ist also allenthalben noch Informationsarbeit nötig, wie sie die FGW zum Beispiel mit einem Webinar am 15. Januar leisten will.
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Wieso soll es für den Netzbetreiber einfacher werden? Die Dokumente wurden bisher bei diesen Hochgeladen bzw. Zur Verfügung gestellt . Mit der Marktstammdatenregister Eintragung werden jetzt durch diesen Blödsinn die Verfahren weiter ausgedehnt die keinen Mehrwert bringen sondern die Inbetriebnahme weiter verkomplizieren willkommen in Deutschland. Irrenhaus.
Ich kann Oepen nur zustimmen!!! Mit der Eintragung ins Marktstammdatenregister liegen die erforderlichen Daten bereits vor.
Da wird allseits von Bürokratie Abbau geredet…
die Wirklichkeit sieht anders aus.
….da werden Arbeitsplätze gesichert…🙈
Wo bleibt der Bürokratieabbau. Irgendwann verwalten wir uns nur noch selber. Vollkommen unnötig der S… nichts wird damit sicherer. Wer soll denn aus den Informationen einen Nutzen ziehen und vorallem wie können reine Informationen etwas sicherer machen. Wer glaubt den. Im.nachhinein noch eine unzulässige Komponente zu finden. Da würden ein paar gut bezahlte Ledersessel in einem Büro für altgediente installiert. Zahlen muss das ja wie immer einer genannt der Michel.
„Ich bin absolut dafür, dass wir jedes Modul einzeln beim Gesetzgeber persönlich vorstellen – schließlich kann es nie genug Bürokratie geben, oder? Und warum nicht für jeden Montage- und Installationsschritt ein detailliertes Ablaufprotokoll erstellen, das natürlich vor der Fertigmeldung von einer neuen Verwaltungsbehörde geprüft, genehmigt und dann auch noch mit weiteren Gebühren versehen wird? Das sorgt bestimmt für jede Menge Spaß im Verwaltungssystem. Für 2026 wünsche ich mir noch ein paar neue Behörden, damit wir wirklich jede Einzelkomponente separat registrieren können – nicht zum Vorteil des Kunden oder des Solateurs, aber das ist ja auch nebensächlich. Ganz ehrlich, ich schließe mich den Vorrednern an: Eine wirklich großartige Bürokratie, geführt von wahrhaftigen Verwaltungsexperten – ein Hoch auf diese katastrophale Fehlentscheidung. Frohes Neues an alle, die das durchstehen!“
Das ist in meinem Augen ,der Stadt möchte alles kontrollieren alles wissen alles vorschreiben
Diese Bundesregierung hat in 3 Jahren aber auch alles kaputt gemacht das ist unglaublich
Absoluter totaler Bürokratiewahnsinn in Deutschland! Man hat doch schon alle Daten dem Netzbetreiber oder im Marktstammdatenregister vorgelegt und jetzt hat man noch eine weitere Instanz. Mir kommt es so vor, als wird hier mit allen Mitteln dran gearbeitet es dem normalen Bürger so schwer wie möglich zu machen PV-Anlagen oder ähnliches an das Netz zu bringen.
Es lebe der viel versprochene Bürokratieabbau!
Reicht das Marktstammdatenregister nicht aus!
Wer zum Geier beschließt so ein Irrsinn.
Langsam wird das Bürokratenmonster zum Feind des gesunden Verstandes. Und das alles beim beschlossenen Bürokratieabbau.
Wer soll denn das alles bezahlen?
Bestimmt nicht die Wichtigtuer die das beschließen.
Soviel zur CO2 Vermeidung.
… dem ganzen PV-Magazin-Team wünsche ich ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr!
Die in diesem Bericht genannten Zertifikate bzw. deren Einstellung gelten doch nur für die Hersteller / Anbieter / Inverkehrbringer? Ich als Nutzer einer PV-Anlage habe da keine Aktion… oder?
Bitte liebes PV-Magazin… die Headline gern für auch für uns Privatkunden verständlich formulieren… Dankeschön
Vielen Dank für die Neujahrswünsche, die wir gern zurückgeben. Und ja, für die Betreiber privater Photovoltaik-Anlagen ändert sich nichts. Für alle anderen, also Hersteller, Planer und Netzbetreiber wird es, zumindest wenn das ZEREV in der Praxis so funktioniert wie gedacht, deutlich einfacher. Deshalb wird es von Profis auch recht einhellig begrüßt. Das Register ist ja in der Branche schon länger bekannt, unsere Meldung sollte vor allem an den nicht mehr allzu fernen Stichtag 1. Februar erinnern. Die Überschrift gibt die Zusammenhänge nicht umfassend wieder, das stimmt – das ist aber mit wenigen Worten auch kaum machbar, eben deshalb steht ja noch ein Artikel drunter.
Ich habe mich einmal angemeldet und das müsste reichen.
Es lebe der viel versprochene Bürokratieabbau!
Reicht das Marktstammdatenregister nicht aus!
Was weiß ich von den Kleinigkeiten? Die sie da alles wissen wollen, ich habe keine Ahnung von den technischen Details. Muss ich da irgendwas machen?
Für mich hat das ganze nur einen Grund, alles sauber erfassen, und wenn die Quote der PV Anlagen bei Einfamilienhäuser mit Eigenverbrauch und Speicher hoch genug ist, läßt sich Vater Staat eine schöne Abgabesteuer einfallen. Es ist den großen Energiekonzernen sowieso ein Dorn im Auge wenn der normale Bürger finanzielle Vorteile hat, und der Staat kann wieder eine hervorragende Einnahmequelle kreieren.
Alles gute noch im Neuen Jahr.
Alle die hier auf die Bürokratie schimpfen haben wahrscheinlich noch nie einen Antrag prüfen müssen. Was da so manchmal von den Solarteuren beantragt wird ist schon zum Haare raufen. Und was das mit dem Marktstammdatenregister zu tun hat, bleibt mir ein Rätsel.
Ey Leute informiert euch doch erstmal bevor ihr wieder in die Tasten haut. Die Bearbeitung vieler Vorgänge würde deutlich schneller gehen, wenn doch einfach nur die erfoderlichen Informationen richtig zur Verfügung gestellt werden. Ich denke die Solarteure verstehen doch etwas von Ihrem Handwerk. Habe auch nicht jedesmal Lust ein chines… Zertifikat zu prüfen. Reicht ja wenn das einer macht.
Da bleibt einem die Spucke weg. hamm de „Sesselpfurzer“ nix anders zu tun, als zu schikanieren ?
Ich schließe mich den anderen Kommentaren an, ein Prosit dem Bürokratiewahnsinn.
Vielleicht wird das Gesetz ja im März wieder ausgesetzt…….
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Da wiehert mal wieder der Amtsschimmel und Schildbürger. Beamten muss es schon sehr langweilig sein um alles doppelt, dreifach oder vierfach mit nicht kompatiblen Programmen zu erfahren, natürlich. Währe ja zu einfach. So sieht Bürokratie Abbau aus, Schulnote 6 Klassenziel nicht erreicht, aber, in der heutigen Zeit Klasse nicht wiederholen, man könnte sich ja benachteiligt und/oder diskriminiert fühlen. Sprich, höchstwahrscheinlich wird die Verantwortlichen noch oben befördert.🤬