Die noch von der Ampelkoalition initiierte Weiterentwicklung des Energierechts ist am 20. Dezember im Deutschen Bundestag zunächst einmal nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU stimmten auf Grundlage einer tags zuvor vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie verabschiedeten Empfehlung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, das insbesondere eine mit dem EU-Recht konforme Neuregelung der Gasspeicherumlage enthält. FDP, AfD und die Gruppe Die Linke enthielten sich.
Die für den Strommarkt und die erneuerbaren Energien relevanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bleiben erwartungsgemäß zunächst noch unerledigt. Die im November vom amtierenden Bundeskabinett verabschiedete Novelle hat offenkundig auch nach Einschätzung von SPD und Grünen keine Aussicht auf eine Mehrheit. Die beiden Regierungsparteien haben deshalb am 17. Dezember den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde auf der Sitzung am 20. Dezember somit erstmals beraten; eine Beschlussfassung wäre also ohnehin nicht möglich gewesen. Der Entwurf (Bundestags-Drucksache 20/14235) wurde ebenso wie Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) an die Ausschüsse überwiesen. Die nächste Bundestagssitzung findet planungsgemäß am 27. Januar statt.
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Die Abwürgung privater PV, also deren Drosselung wurde in die Ausschüsse verwiesen.
D.h. wir haben etwas Zeit, um dort Druck zu machen.
als kleiner privater PV Süchtiger kann ich in der Debatte nur dem Linken Ralph Lenkert zustimmen:
– Wir brauchen Strompreiszonen in D.
– Strom gehört zur Daseinsvorsorge und dessen Erzeugung nicht in Hände von Konzernen, die wie kürzlich gesehen, die Strompreis an der Börse beliebig nach oben manipulieren können, um mehr Gewinne zu machen und die Energiewende zu diskreditieren.
Daher müssen Dachanlagen weiter voll vergütet werden, wenn ein Netzbetreiber vor Ort Anlagen abregeln will, so muss er die Technik dafür auch bezahlen, allerdings muss Netzbetreibern erlaubt sein, Quartiersspeicher selbst zu betreiben, um Netzausbau zu vermeiden.
Eine Förderung von (brandgefährlichen) unintelligenten Hausspeichern muss unterbleiben, jedoch das Potential von Autoakkus endlich erschlossen werden.
Dem meisten stimme ich zu. Insbesondere den Infrastrukturcharakter (Daseinsvorsorge) des Stroms kann man nicht ausdrücklich genug betonen. Allen Unternehmen, die an der Bereitstellung dieser Infrastrukturleistung beteiligt sind, müssen enge Auflagen gemacht werden, damit marktmanipulative Vorgänge wie am 11.+12.12. nicht möglich sind, bzw. Gewinne daraus samt Strafschadenersatz abgeschöpft werden können. Wie schwierig es ist, Pivatunternehmen dazu zu bringen, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu sichern, sieht man im Bereich des Mobilfunks (Funklöcher), der Post (fehlende Agenturen) oder der Bahn (zunehmende Verspätungen). Wenn die BNA nicht sehr aufpasst, werden die verbliebenen Kraftwerksbetreiber ihr genauso auf der Nase herumtanzen. Es reicht nicht, wenn sie dem BMWK gegenüber berichtspflichtig ist, es muss auch einen Parlamentsausschuss geben, der regelmäßig überprüft, ob die geforderte Qualität geliefert wird.
Andeas Fendt
Wir können gerne Strompreiszonen machen.
Dann möchte ich im Süden aber auch nicht für die Abregelungen im Norden bezahlen.
Müssen PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung, welche ab 2025 in Betrieb gehen, um 50% gedrosselt oder nicht? In dem Entwurf gab es doch eine Passage, die das vorgesehen hatte?
Dürfen die Gesetze und Regelungen, welche nun ja erst 2025 irgendwann beschlossen werden rückwirkend zum 01.01.2025 geltend gemacht werden oder nicht?