Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung in die Ausschüsse überwiesen

Deutscher Bundestag, Plenarsaal, Bundesadler, Reichstagsgebäude

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Die noch von der Ampelkoalition initiierte Weiterentwicklung des Energierechts ist am 20. Dezember im Deutschen Bundestag zunächst einmal nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU stimmten auf Grundlage einer tags zuvor vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie verabschiedeten Empfehlung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, das insbesondere eine mit dem EU-Recht konforme Neuregelung der Gasspeicherumlage enthält. FDP, AfD und die Gruppe Die Linke enthielten sich.

Die für den Strommarkt und die erneuerbaren Energien relevanten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bleiben erwartungsgemäß zunächst noch unerledigt. Die im November vom amtierenden Bundeskabinett verabschiedete Novelle hat offenkundig auch nach Einschätzung von SPD und Grünen keine Aussicht auf eine Mehrheit. Die beiden Regierungsparteien haben deshalb am 17. Dezember den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde auf der Sitzung am 20. Dezember somit erstmals beraten; eine Beschlussfassung wäre also ohnehin nicht möglich gewesen. Der Entwurf (Bundestags-Drucksache 20/14235) wurde ebenso wie Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) an die Ausschüsse überwiesen. Die nächste Bundestagssitzung findet planungsgemäß am 27. Januar statt.

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