Energiegemeinschaften könnten dabei helfen, regionale Stromüberschüsse effizienter zu verteilen. Mit der richtigen Steuerung verhalten sie sich netzdienlich und sorgen für geringe Strompreise. Das ist das Ergebnis einer Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), die im Auftrag der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) durchgeführt wurde.
Als Energiegemeinschaft wird die Möglichkeit beschrieben, Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb desselben Ortsnetzes zu teilen und zu verkaufen, ohne dabei im gleichen Maße an Markt- und Netzregeln gebunden zu sein wie große Kraftwerke. Solche Projekte sollen zu mehr Akzeptanz führen, da Gemeinden, die in der Nähe von großen Erneuerbare-Energien-Anlagen leben, auf diesem Weg einfachen und günstigen Zugang zum Strom erhalten können. Das Problem: Solche Energiegemeinschaften sind nach deutschem Recht bislang nicht möglich.
Das Energy-Sharing, das Energiegemeinschaften ermöglicht, sollte eigentlich per EU-Verordnung längst im Bundesrecht umgesetzt sein. Mitte des Jahres legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einige Eckpunkte zur Umsetzung vor. Sie liegen als Gesetzesentwurf zur Änderung von Paragraph 42c des Energiewirtschaftsgesetzes dem Bundestag zur Abstimmung vor. Am Freitag, dem 20. Dezember, entscheidet sich, ob der Kabinettsentwurf mit Stimmen der Opposition angenommen wird. Eine stabile Mehrheit für das Vorhaben gibt es nicht.
Die Studie zeigt, dass der Begriff Energy Sharing bis jetzt nicht klar abgegrenzt und im deutschen Recht definiert ist. Zahlreiche Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung werden darunter subsumiert, heißt es in der Studie. Das sei aber hinderlich für eine niederschwellige Umsetzung und vor allem für die Skalierung solcher Konzepte. Innerhalb der Studie bemühten sich Autoren um eine klare Strukturierung und Einordnung der verschiedenen Begriffe.
Weiterhin untersucht die Studie, welche Effekte die möglichen Umsetzungsformen des Energy Sharing mit sich bringen. Dazu wurden drei exemplarische Gemeinden ausgewählt und die Effekte auf den Strommarkt und die Netze simuliert.
Grundsätzlich zeigte sich, dass lokal begrenzte Energiegemeinden zu einer Entlastung der Netze führen würden. Jedoch würden die netzdienlichen Effekte verschiedener Umsetzungsformen sich erheblich voneinander unterscheiden, wie die Forschungsstelle mitteilt.
So wäre der netzdienliche Effekt von Energiegemeinschaften deutlich ausgeprägter, wenn Unternehmen oder Haushalte ohne eigene Photovoltaik-Anlage mitmachen können. In der Gesetzesvorlage, die am Freitag zur Abstimmung steht, ist dieser Teil nicht enthalten. Hier empfiehlt die Forschungsstelle noch einmal nachzuarbeiten.
Die Erkenntnisse der Studie fassten die Autoren in neun Thesen zusammen, die als Handlungsempfehlung an die Entscheidungsträger zu verstehen sind.
Dazu gehöre die Erkenntnis, dass zeitvariable Netzentgelte die Netzentlastung steigern können, wenn sie an lokale Erzeugung und Verbrauch gekoppelt sind. Die Netzdienlichkeit sei ein entscheidender Faktor für Kommunen oder Regionen, sich an Energy-Sharing Modellen zu beteiligen. Außerdem stünde eine Marktdienlichkeit einer Netzentlastung keineswegs gegenüber – auch dann nicht, wenn die Reststrommengen in der Gemeinde aus einem dynamischen Stromtarif geliefert werden. Wichtig wäre, dass der lokale Bezug der Energiegemeinschaften angereizt wird. Das sei im Gesetzesentwurf weiterhin nicht ausgeprägt genug.
Zudem sind intelligente Steuerungsmechanismen erforderlich, damit Energiegemeinschaften Flexibilität effektiv bündeln und am Markt auch bereitstellen und vermarkten können. Stichwort Smart-Meter.
Die Studie ist hier nachzulesen.
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