Die 2023 mit Paragraph 6 des EEG eingeführte Regelung, wonach Photovoltaik- und Windkraftbetreiber die jeweiligen Kommunen an den Erträgen ihrer Anlagen mit 0,2 Cent je Kilowattstunde beteiligen sollen, ist der bayrischen Staatsregierung – wie auch den schon weit früher aktiv gewordenen Regierungen beispielsweise in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen – nicht genug. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat im Münchener Ministerrat die Zustimmung für ein von ihm vorgelegtes Gesetz erhalten, das eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen festschreibt.
Im EEG lautet die Formulierung, dass Anlagenbetreiber den Kommunen eine „einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung“ anbieten dürfen – nicht müssen. Diese Regelung soll es ermöglichen, dass Projektierer oder Betreiber einer Kommune Zuwendungen anbieten und dass die dort Verantwortlichen diese auch annehmen dürfen, ohne dass beide Seiten sich wegen Korruptionsdelikten strafbar machen. Allerdings würden Bürger, so die Kritik der bayrischen Landesregierung, hierbei nur indirekt profitieren. Zudem sei eine bundesweit einheitliche Regelung „derzeit nicht in Sicht, weshalb Bayern eine eigene verbindliche Regelung entwickelt hat“. Das entsprechende Gesetz wird nach der Verbandsanhörung dem Landtag vorgelegt.
Vorgesehen ist, dass bei Windrädern ab 50 Metern Höhe – also bei allen, denn geringere Höhen gibt es de facto nicht – sowie bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 5 Megawatt Leistung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde 0,3 Cent an die jeweilige Gemeinde und an „Bürgerbeteiligungsprojekte“ gehen. Dies soll, wie es auch bei der EEG-Regelung und den Bestimmungen anderer Bundesländer der Fall ist, die Akzeptanz in den Kommunen steigern. Von der Regelung ausgenommen sind einer Mitteilung zufolge „Projekte von Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Photovoltaikanlagen, wie Agri- oder Floating-PV“.
Für die abgabepflichtigen Anlagen soll gelten, dass sich Vorhabenträger mit den Gemeinden auf eine individuelle Vereinbarung einigen. „Die Möglichkeiten reichen von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft hin zu vergünstigten Stromtarifen oder der Finanzierung gemeinnütziger Projekte“, heißt es in der Mitteilung. Auch Maßnahmen wie der Aufbau einer Ladeinfrastruktur seien denkbar.
Bei Windkraftanlagen müssen sich „sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden“ die Abgabe teilen, bei Photovoltaik „profitieren die jeweiligen Standortgemeinden sowie deren Einwohner“.
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