Die in Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen sowie in den sogenannten Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen mit Nutzung verschiedener erneuerbarer Energien geltenden Höchstwerte sind von der hierfür zuständigen Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 neu festgelegt worden. Auch für Windkraftanlagen an Land sind neue Grenzwerte definiert. Ohne die Festlegung würden die Höchstwerte auf die im EEG genannten, deutlich niedrigeren Beträge sinken. Deshalb sieht das Gesetz die Anpassung durch die Bundesnetzagentur vor, um eine dem Marktgeschehen gerecht werdende Höhe sichzuerstellen.
Für Freiflächen-Photovoltaik gilt in den Ausschreibungen des kommenden Jahres ein Höchstwert von 6,80 Cent je Kilowattstunde. Dies sind 7,7 Prozent weniger als im laufenden Jahr (7,37 Cent je Kilowattstunde). Allerdings lagen die tatsächlich erteilten Zuschlagswerte 2024 im Durchschnitt deutlich unter dem Höchstwert. Zudem waren die 2024 geltenden Werte für Freiflächenanlagen gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
Für Dachanlagen gilt in den 2025 anstehenden Ausschreibungen ein Höchstwert von 10,40 Cent je Kilowattstunde, das sind 1,0 Prozent weniger als 2024 (10,50 Cent). Hier hatte es von 2023 (11,25 Cent) auf 2024 eine Absenkung um 6,7 Prozent gegeben. Für die Innovationsausschreibungen gilt 2025 ein Höchstwert von 9,00 Cent je Kilowattstunde – 2,0 Prozent weniger als 2024 (9,18 Cent).
Die Festlegung in diesen drei Kategorien sei durch Faktoren wie gesunkene prognostizierte Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden und im Falle der Solarausschreibungen auch durch das im kommenden Jahr höhere Ausschreibungsvolumen beeinflusst, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigt sich mit der Festlegung zufrieden. Die Bundesnetzagentur habe „eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Photovoltaik-Auktionen in 2025 geschaffen“, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Dies gewährleiste „die erforderliche Planungssicherheit und den nötigen Spielraum vor dem Hintergrund volatiler Preise für Solaranlagen und an der Strombörse.“
Keine Veränderung gibt es bei den Höchstwerten für Windenergieanlagen an Land, es bleibt hier bei 7,35 Cent je Kilowattstunde. Zwar sei zuletzt ein Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen verzeichnet worden, doch dieser habe „bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt“ heißt es zur Begründung. Außerdem seien die Prognosen zu den Stromgestehungskosten der Onshore-Windkraftanlagen stabil geblieben.
Für die 2025 anstehenden Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethan-Anlagen werde die Festlegung der Höchstwerte „zeitnah geprüft“. Die nun getroffenen Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und können auch im Internet abgerufen werden:
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