Die neue EU-Batterieverordnung konfrontiert Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer und Dienstleister stufenweise mit erweiterten und teils neuen Anforderungen. Sie gilt für alle Batterien. Ohne Ausnahme. Der spezifische Anforderungskatalog variiert von Batterietyp zu Batterietyp und unterscheidet sich je nach Bereich wie Elektromobilität oder Stromspeicher, Handyakku oder Kleinbatterie. Es geht um Dinge wie die Ausweisung des CO₂-Fußabdrucks als „Product Carbon Footprint“, verpflichtende Vorgaben zum Rezyklatgehalt, ein digitaler Produktpass oder eine erweiterte Sorgfaltspflicht für die Lieferkette. Dienstleister im Sinne der EU-Batterieverordnung sind Installateure, Recyclingunternehmen, Wartungs- und Reparaturbetriebe, Prüf- und Zertifizierungsdienste sowie Logistik- und Entsorgungsunternehmen.
Konformität nun verbindlich zu bewerten
Seit August 2024 ist das CE-Konformitätsverfahren für alle Batterien verbindlich. Hersteller, Händler und Dienstleister müssen seither nachweisen, dass ihre Produkte den dem Batterietyp zugeordneten Anforderungen der Verordnung entsprechen. Unterschiedliche Batterietypen müssen auch unterschiedliche Anforderungen, also Normen, erfüllen.
Unternehmen mussten bereits im Vorfeld Vorbereitungen treffen, ihre Fertigungsprozesse und Qualitätsmanagementsysteme entsprechend anzupassen und Audits oder Begehungen ihrer Fertigung vornehmen lassen. Besonders wichtig ist, dass die notwendigen Konformitätsdokumente nicht nur bereitgestellt, sondern auch aktualisiert werden, um im Rahmen der CE-Bewertung rechtliche Risiken zu vermeiden. Auch die Ergebnisse aus Fertigungsbegehungen und -audits werden dabei herangezogen. Fertigungsbegehungen sind in manchen Fällen verbindlich vorgesehen, in anderen nicht. Entscheidend ist: Die Fertigungsprozesse und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind wichtig für den CE-Prozess. Sie helfen aber nicht notwendigerweise, Produktnormen zu erfüllen. Umgekehrt gilt: Die Einhaltung aller technischen Produktnormen ist nicht notwendigerweise die Garantie für die CE-Konformität.
Wenn Hersteller ihre Batterien auf Konformität mit der Verordnung bewerten, ist unter bestimmten Umständen erstmals auch die Einbindung einer notifizierten Stelle zur Prüfung des Verfahrens verpflichtend. Die Notwendigkeit für die Einbindung ergibt sich nur bei bestimmten Batterietypen. Aber auch erhöhte Umweltanforderungen wie der CO₂-Fußabdruck und der Anteil an Recyclingmaterialien können dazu führen oder wenn neue Regelungen wie der digitale Produktpass oder erweiterte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette greifen. Nicht ausschlaggebend sind der Anwendungsfall, die Technologie und die Fertigungsverfahren.
Digitaler Batteriepass mit Carbon Footprint
Die Verordnung fordert, den CO₂-Fußabdruck der Batterie in einem digitalen Batteriepass auszuweisen und per QR-Code auf der Batterie zugänglich zu machen. Vielen Unternehmen ist noch unklar, welche Daten sie angeben müssen und woher sie diese bekommen können. Die Wertschöpfungsketten sind komplex und zunehmend globalisiert. Die Bewertung des CO₂-Fußabdrucks umfasst unter anderem die Rohstoffgewinnung, sämtliche Transportwege während des Herstellungsprozesses, aber auch den Recyclingprozess der Batterie am Ende des Produktlebenszyklus.
Mindestanteil an Recyclingmaterialien
Batterien müssen künftig einen Mindestanteil an Recyclingmaterialien (Rezyklate) enthalten. Für Batterien in Industrie- und Fahrzeuganwendungen gelten spezifische Quoten ab 2031: So müssen diese Batterien zu mindestens 16 Prozent aus recyceltem Kobalt, 6 Prozent aus Lithium und 6 Prozent aus Nickel bestehen. Auch für Photovoltaik-Speicher und andere stationäre Batterien gelten diese Anforderungen schrittweise ab 2031. Hinzu kommen Anforderungen an die Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung. Vielfach bestehen in den Unternehmen dafür noch keine geeigneten Prozesse oder sie sind noch im Aufbau.
Verantwortungsvolle Lieferketten
Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherstellung verantwortungsvoller Lieferketten für die in Batterien verwendeten Mineralien und seltenen Erden. Unternehmen sollen dazu beitragen, dass deren Abbau sich nicht negativ auf Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder die Umwelt auswirkt. Diese Transparenz in der Praxis umzusetzen und zu dokumentieren, fordert gerade kleine und mittlere Photovoltaik-Unternehmen heraus.
Augenmerk auf Qualität und Sicherheit
Neben den vielen, neuen und vor allem nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen legt die neue Batterieverordnung ein großes Augenmerk auf die Qualität, die Sicherheit, die Leistung und die Haltbarkeit von Batterien. Unter anderem ist für Elektrofahrzeugbatterien, E-Bike-Batterien und Batterien für stationäre Stromspeicher ein Qualitätsmanagementsystem in der Fertigung zu etablieren und nachzuweisen. Stärker als früher wird für Batterien die Erfüllung von technischen Standards gefordert.
Unternehmen, die Batterien herstellen, vertreiben oder installieren (etwa Photovoltaik-Speicher), müssen abhängig von der Art der Batterie und deren Anwendung zeitlich gestaffelte Anforderungen erfüllen. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht bereits jetzt: Unternehmen sollten ihre Lieferketten überprüfen und den Anteil von Rezyklaten in ihren Batterien ab 2027 dokumentieren. Zudem müssen sie sich auf die CO₂-Bilanzierung vorbereiten, da ab 2026 die Angabe des Product Carbon Footprint (PCF) verpflichtend ist. Installateure sollten sicherstellen, dass sie bei der Auswahl und dem Einbau von Batteriespeichern die neuen Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten beachten.
Ausblick: Eine der ersten produktbezogenen EU-Verordnungen
Die neue Batterieverordnung ist eine der ersten produktbezogenen Verordnungen auf EU-Ebene, in welcher die Grundintentionen des European Green Deal umgesetzt werden. Der European Green Deal ist zentraler Anker unserer europäischen Klimapolitik. Er strebt an, die EU bis 2050 klimaneutral aufzustellen und die europäische Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Treibhausgasreduktion zu transformieren. Weitere produktbezogene Verordnungen sind bereits auf dem Weg.
Autor
Der Autor Yalcin Ölmez leitet nicht nur die Abteilung Investitions- und Betriebsrisiken bei TÜV SÜD in München, sondern beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Fragen zu Energietechnik, Batterietechnik, Nachhaltigkeit und Code Compliance.
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Nach welchen harmonisierten Normen weist ein Hersteller denn die Konformität von Batterien nach?
Gute Frage.
Der Artikel ist überhaupt nur eine (nicht vollständige) Zusammenfassung der Probleme, die mit der Batterieverordnung auf Unternehmen zukommen.
Wünschenswert wären schon mal Lösungen, wie eben die Frage nach den Normen.
Wahrscheinlich ist es aber noch zu früh, solche von der „Experten“ zu erwarten.
Hoffen wir, dass sich der Nebel in nächster Zeit etwas lichtet und entsprechende Erläuterungen kommen. Und das nicht nur in teuren Seminaren. Ich finde, hier ist der Gesetzgeber (und die Verordnung ist ja ein Gesetz) in der Pflicht, allgemein zugängliche Information bereitzustellen.
„spezifische Quoten ab 2031: So müssen diese Batterien zu mindestens 16 Prozent aus recyceltem Kobalt, 6 Prozent aus Lithium und 6 Prozent aus Nickel bestehen.“
Interessanter Ansatz, das Wachstum zu bremsen. 6% recyceltes Lithium heißt, dass die globale Förderung zu 94% beitragen darf, aber eben auch dass bei einer Steigerung von 30% eben auch 30% mehr recycled werden muss. Dazu müsste aber erst einmal eine ausreichende Produktion stattgefunden haben und ausreichend Güter bereits wieder in die Recyclingkette zurückgeführt werden.
Nehmen wir mal die benötigten ~30% Steigerungsraten an und starten mit 1t Lithium und einer vertretbaren Verwendungszeit von 20 Jahren.
Es wird simplifiziert angenommen, dass die 1 t tatsächlich erst nach 20 Jahren verfügbar wird, man könnte auch mit einer Ausfallrate portionieren, das macht aber kaum einen Unterschied.
Jahr 1: 1t, recycled 0t
Jahr 2 1.3t, recycled 0t
Jahr 10: 10.6t, recycled 0t
Jahr 20: 146t, recycled 1t
Jahr 30: 2015t, recycled 13.7t
Jetzt nehmen wir einmal an, dass tatsächlich 16% recycled werden müssen. Hier müssen wir erst einmal 20 Jahre warten oder aber andere Anwendungen kannibalisieren und sicherstellen, dass die Batterien vorzeitig nicht mehr gebrauchsfähig sind, um eine ausreichende Recyclingrate zu erzielen.
Nehmen wir einmal an, wir haben tatsächlich genug Defekte eingebaut und sind bis in das Jahr 20 gekommen. Hier können wir nun einen Teil der 1t recyclen, denn wir haben ja schon vorher davon abzweigen müssen. Sagen wir mal 80% sind noch verfügbar.
Im Jahr 30 könnten dann nur maximal 853t statt der 2015t verarbeitet werden. Das ist eine massive Ausbremsung von 30% Zuwachsrate auf ca. 20% Zuwachsrate.
Die erwartbare Folge ist eine Kombination aus Nichtnutzung von Lithium und Export in andere Gebiete ohne derartige Ausbremsung.
Glücklicherweise kommen derzeitige Mainstreamprodukte wie LFP-Batterien auch ganz ohne Kobalt aus. Aber Lithium wird dann zum ernsthaften Problem und wir werden garantiert keine ernsthafte Energiewende hinlegen können. Eher eine Energiewende light, bei der wir so aussehen, als ob wir was getan hätten und ansonsten aber fossilen Brennstoffen weiterhin den Vorrang einräumen.
Was kann bei einem solchen Ansatz auch schief gehen? Mal abgesehen, dass wir den einzigen bewohnbaren Planeten weit und breit für uns unbewohnbar machen könnten und im besten Fall Andere die Energiewende für uns hinlegen und wir dann Entwicklungsländer werden?
Ja, wir starten nicht wirklich mit 1t, aber die Relationen bleiben die gleichen.
Muss heißen:
„Jetzt nehmen wir einmal an, dass tatsächlich 6% recycled werden müssen“
Ja, das stimmt. Das (nicht) Vorhandensein von recyclebaren LIB könnte ein Problem werden. Aber ich denke, da lässt sich leicht nachsteuern und die Quote senken. Ist ja gut, wenn die Batterien (einschließlich second live) lange halten. Aber deswegen muss man nicht gleich das gesamte System in Frage stellen.
Manfred Uhlig schrieb:
„Aber deswegen muss man nicht gleich das gesamte System in Frage stellen.“
Ein System, welches mit viel Nacharbeit im besten Fall keinen Schaden anrichtet, nicht in Frage zu stellen wäre doch recht merkwürdig. Die Frage ist eher, wer auf solche Ideen kommt und warum. Nur weil man Unfug machen kann, heißt noch lange nicht, dass man auch Unfug machen muss und schon gar nicht auf Kosten anderer bzw. der Allgemeinheit.
Im Straßenverkehr wird von dir ja auch vorausschauendes Fahren verlangt, da man davon ausgehen kann und muss, dass du dir deiner Handlungen und deren potentieller Folgen bewusst bist.