Die in Deutschland installierten etwa 1,6 Millionen Heimspeicher mit insgesamt 13 Gigawatt Leistung beschränken sich bislang darauf, Solarstrom aus der angeschlossenen Photovoltaik-Dachanlage zu speichern und später für den Verbrauch im Haushalt wieder abzugeben. Damit sind sie aber nicht ausgelastet. Gerade die Möglichkeit, den Mittagspeak der Photovoltaik-Anlage zu speichern und später in einem teureren Zeitfenster einzuspeisen oder im Winter nachts Windstrom zu laden und morgens zu verkaufen, wird derzeit kaum genutzt, obwohl das für den Strommarkt und die Netzstabilität durchaus sinnvoll sein könnte. Dem liegt auch ein rechtliches Problem zugrunde. Bisher durfte sich ausschließlich Grünstrom im Batteriespeicher befinden, wollte man nicht die EEG-Vergütung riskieren. Für Betreiber war es deshalb ein großer Schritt aus der Komfortzone, wenn sie sich auf den freien Markt begaben und sich beispielsweise an einem virtuellen Kraftwerk beteiligten.
Wie wecken wir Heimspeicher aus dem Dornröschenschlaf?
Um die enorme Kapazität der Heimspeicher im Strommarkt besser nutzen zu können, hat die Bundesnetzagentur einen Vorschlag zu marktaktiven Speichern gemacht, der sich im aktuellen Gesetzentwurf des BMWK wiederfindet: Das Abgrenzungs- und das Pauschalmodell sollen den Wechsel von der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung anreizen und somit die Heimspeicher wachküssen. Der Bundesverband neue Energiewirtschaft e.V. hat deswegen Peter Stratmann, Leiter des Referats für Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur, eingeladen die Vorschläge aus der aktuell im Parlament befindlichen EnWG-Novelle vorzustellen und zu erklären, warum eine Regierung jedweder Couleur ein Interesse daran haben sollte das umzusetzen. Anschließend gibt es Zeit für Rückfragen aus dem Chat an Peter Stratmann.
Das Webinar findet statt am Dienstag, den 10. Dezember von 9:30 bis 10:30 Uhr und ist kostenfrei. Weiter zur Anmeldung
In der 454-seitigen EnWG-Novelle, die das Bundeskabinett bereits verabschiedet hat, ist nun ein Passus enthalten, der es Betreibern erlauben soll, auch zuvor zwischengespeicherten Strom ins Netz einzuspeisen und ihren Batteriespeicher gleichzeitig für die Ladung aus dem Netz zu nutzen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hofft, dass die Novelle nach der Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) noch vor der Bundestagswahl im Parlament beschlossen werden kann. Das sagte er in der vergangenen Woche auf dem Forum „Solar Plus“ vor Branchenvertretern.
Wenn der Batteriespeicher nicht mehr ausschließlich für erneuerbaren Strom genutzt wird, stellt sich bei der Einspeisung ins Netz die Frage nach der Abgrenzung der Strommengen. Hier soll es für private Heimspeicher künftig möglich sein, pauschal abzurechnen. Vergütet wird dann der eingespeiste Strom bis maximal 300 Kilowattstunden pro Kilowattpeak pro Kalenderjahr. „Dieser im Grundsatz leistungsbasierte Pauschalansatz ermöglicht ein besonders einfaches Messkonzept“, heißt es in der Erläuterung zur Gesetzesänderung.
Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), sieht diese Regelung als einen wichtigen Ausgleich zu der ebenfalls geplanten Absenkung der Direktvermarktungsgrenzen. „In der Gesetznovelle werden damit nicht einfach nur die Vermarktungsgrenzen auf kleinere Anlagen ausgeweitet. Es wird auch die Vermarktung an sich vereinfacht, was insbesondere für Prosumer-PV interessant ist.“ Mit den Vorschlägen könnten Speicher markteingebunden besser genutzt werden. Speicher oder auch bidirektionale Fahrzeuge würden dadurch in die Lage versetzt, Zusatzerlöse zu erwirtschaften und sie über angepasste Prosumer-Stromverträge in den Markt einzubinden. „Im Prinzip bräuchten Sie keinen Energieflussrichtungszähler mehr.“ Allerdings, so fügt er an, sei dieser Vorschlag in der Branche kaum bekannt.
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Schön dass es bei dem Thema weiter geht. Wobei Speicher laden aus dem Netz von einigen Anbietern ja schon lange verkauft wird. Dass der Kunde seine Einspeisevergütung dabei verlieren kann, scheint nicht zu interessieren oder in der Realität nicht zu passieren.
Zum anderen sollte man beachten dass die meisten PV Speicher heute auf ca. 3000 Zyklen ausgelegt sind. Damit sollte man im PV Betrieb leicht die 10 Jahre Lebensdauer erreichen. Wenn ich jetzt durch Energiehandel jeden Tag 2 Zyklen fahre, hält der nur noch 4 Jahre! Jede gespeicherte kWh kostet daher ca. 20 Cent bei aktuellen Speicherpreisen. Das ganze macht also nur in absoluten Ausnahmefällen Sinn.
Aktuell sind wir eher in der Gegend von 5000-6000 Vollzyklen für Batterien. Wenn man dann die typischen 200-220 Vollzyklen pro Jahr ansieht kann man sich die Lebenserwartung der Batterien ausrechnen. Wer mehr Zyklen fährt verringert entsprechend die Lebensdauer der Batterien.
3000Ladezyklen….da hat man aber am falschen Ende gespart. (H..ei, S…grow, oder ähnliche)
Es gibt auch Anbieter auf dem Markt mit 10-12tsd Volladezyklen – Was bei dann zukünftig 360-400 Ladezyklen pro Jahr…ca 25-30 Jahre Nutzungsdauer ergibt.
„Im Prinzip bräuchten Sie keinen Energieflussrichtungszähler mehr.“
Kann das bitte jemand erklären?
@Jens Kamke:
Das ist ein Denkfehler. Solange die einzelnen Ladezyklen sinnvoll & profitabel sind gilt: Je schneller der Speicher seine maximale Zahl der Ladezyklen erreicht, desto rentabler ist er, weil der Kapitalrückfluss schneller kommt. Auch wenn man ihn dann ggf früher gegen seinen auch wieder profitablen Nachfolger austauscht.
Das Ziel des Speichers ist es ja nicht Alt zu werden, sondern möglichst viele Ladezyklen zu bekommen. Und mit etwas Pech hat der kaum genutzte Speicher am Ende seines auch weniger Ladezyklen, weil ihn nicht nur die Ladezyklen altern lassen.
Neben all der Überforderung der Verteilnetzbetreiber nun noch die nächste Herausforderung ohne bekannte technische Lösung … Mahlzeit…
Jede Form der zeitvariablen Abrechnung hängt am iMsys, welches einfach nicht beikommt.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber kommen dann datentechnisch nicht mit den Netzbetreibern zusammen und für den Endkunden fehlt es überdies an kompetenten Personal beim Solarteur.
Wie so oft: guter Ansatz, aber nur für megascaler interessant und offenbar ein Geschenk für Enpal und 1,5…
Wann darf ich überschüssigen gespeicherten Strom zum aktuellen Börsenpreis ins Netz einspeisen, z. B. Bei Tibber? Das wäre doch netzdienlich.
Warum sollte man seine Einspeisevergütung verlieren, wenn man den Speicher aus dem Netz lädt? Wozu ich den Strom verwende, den ich meinem Energieversorger abkaufe kann ihm doch völlig egal sein? Letztendlich wird er doch bei mir im Haus verbraucht, also nur zeitlich umgeschichtet.
Diese Regeliung hatte sich Altmeier (CDU) ausgedacht, wahrscheinlich auf drängen der Energielobby. Verhindern konnte er die Speicher nicht, aber komplizieret machen.
Nicht das die Speicher mit Nachtstrom laden und den biligeren Strom dann tagsüber nutzen.
SG Stefan
Die Frage habe ich mir auch gestellt, insbesondere als E3DC diese Möglichkeit schon bietet, ansonsten wäre das ja illegal. Vermutlich geht es um das Wiedereinspeisen ins Netzt, weil dann nicht mehr differenziert werden kann ob es sich um EEG vergütungsrelevanten PV Strom handelt, oder um Energie aus der Batterie, die zu billigen Börsenstrompreisen geladen wurden. Aber über eine Antwort auf diese Frage würde ich mich dennoch sehr freuen.
Die Hersteller haben bisher auch so argumentiert und gesaqt, dass man aus den meisten Batteriespeichern ohnehin nicht ins Netz entladen kann. Diese Flussrichtung der Energie aus der Batterie ins Netz wird ja aktiv unterbunden, so dass die Batterie nur entladen wird, wenn der Haushalt Strom fordert. (Dazu auch der Energieflussrichtungszähler) Wenn der aus dem Netz geladene Strom in Haus verbleibt, sollte das dann auch keinen Einfluss auf die EEG-Vergütung haben. Die andere Richtung aus der Batterie ins Netz war auch bislang wenig interessant, weil der Strompreis nur selten so billig war, dass die Einspeisung von vorher geladenem Netzstrom Sinn ergibt. Wenn ich den Speicher aber tatsächlich für Regelleistung benutzen möchte oder für die Verschiebung der Einspeisung, würde das relevant werden.
Absoluter Blödsinn von ungebildeten grünen Ideologen, nur ein Beispiel. – Lade und Entladeverluste —
Schnellerer Verschleiß der Speicher — alles nur zum Wohle der Bürger — genau so ne verarsche wie Corona
Ich denke, das ist ein wenig kurz gesehen. Die „grünen Ideologen“ haben die Verluste mit Sicherheit eingepreist und wissen, dass ein positiver Nutzen mit einer Preisdifferenz von Minimum 20% verbunden ist. Erst wenn der Strom zu über 120% wieder verkauft werden kann, lohnt das, aber wenn man die Börsenstrompreise kennt, weiß man, dass das oft genug der Fall ist. Problematisch bleibt allerdings die Verrechnung der zusätzlichen Stromnebenkosten, die beim Verkauf auch wieder anfallen. Ist dafür auch eine Lösung in Sicht?
Ach Kalle, warum wüten Sie hier unqualifiziert rum. Ist Ihnen TikTok zu langweilig geworden. Muss so ein Mist jetzt auch hier noch stattfinden? Versuchen Sie es erst einmal mit Denken, dann mit Reflektieren … und ganz zum Schluss vielleicht auch mit ein wenig Freundlichkeit und dem Bemühen von Lösungen. Na … wie wär das?
Wenn die technischen Voraussetzungen zur Differenzierung zwischen Rückspeisen und PV-Einspeisen nicht vorhanden sind, darf es auch keine PV-Vergütung geben.
Zweck der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für PV-Strom war, Privatinvestoren bei der Errichtung von PV-Anlagen zu unterstützen, die anfangs unwirtschaftlich waren. Das Ziel ist erreicht. PV auf dem Dach lohnt sich heute allein durch die Einsparung beim Strombezug. Wer das nicht nutzt, ist selbst dran schuld. Bei Sonnenschein fällt mittags PV-Überschuss an und wird zum Problem, weil das Netz voll ist. Es ist dem Normalbürger, der kein privates Eigenheim besitzt, nicht mehr zu vermitteln, dass dann üppige Einspeisevergütung bezahlt wird. Deshalb wird die garantierte Einspeisevergütung schrittweise gesenkt. Gegenläufig ist die geplante Solardach-Pflicht, die noch mehr Mittagsüberschuss und Vergütungskosten verursacht.
Wichtiger wäre jetzt die Förderung der Zwischenspeicherung naturverträglicher Energie. Nicht bei den EVUs, die damit nur ihre Gewinne sichern, sondern bei den „Early Adopters“ im Privatbereich, die dies aus idealistischen Gründen tun. Wer sich privat große Speicher anschafft oder bidirektionales Auto-Laden nutzt, tut dies wegen der Einsparung beim Bezug oder zur Notstromversorgung, (noch) nicht, um Profit zu erwirtschaften. Die Umrechnung der Batteriekosten auf die während der Lebensdauer erreichbaren Speichermenge zeigt, dass sich „Rückspeisen“ nicht lohnt.
Jetzt ist es Zeit, die Idealisten beim Speichern und Rückspeisen zu unterstützen. Ob zyklische Schwankungen aus dem Netz oder Überschuss der eigenen PV genutzt werden, ist vollkommen egal. Das größte Hindernis für eine angemessen Vergütung der Rückspeisung sind gesetzliche Vorgaben, nach denen Privatanbieter dann wie EVUs behandelt werden und Kosten auferlegt werden, die nicht gerechtfertigt sind (Stichwort Durchleitungsvergütung zum Mieter oder Nachbarn). Hier sollte zuerst angepackt werden. Wenn es Privatleuten erleichtert wird an den dynamischen Strompreisschwankungen teilzuhaben braucht es keine Gleichsetzung der „Rückspeisevergütung“ mit „Einspeisevergütung“.
Welche üppigen Einspeisevergütungen meinen Sie? Ich kenne nur die 8Cent, welche ich bei kalkulierten Stromerzeugungskosten der Anlage von 24Cent pro kWh erhalte. Das ist ein Minus von 16 Cent pro kWh. Aus meiner Sicht ist die Anlage nur perspektivisch sinnvoll, in der Annahme, dass sich der Strompreis deutlich verteuert. Die ganze Speicherei über Akkus ist bestenfalls physikalisch sinnvoll. Für die Umwelt furchtbar. Aber was interessiert schon der Umweltschutz, wenn wir das Klima retten müssen?
Danke, prima
Ein EnFluRi (Energieflussrichtungssensor) dient der Steuerung der Batterie.
Ohne diesen Sensor, es ist im Prinzip ein Stromzähler, kann man den Strom nicht so steuern, dass er nur im Haus verbraucht wird. Die Anlage wäre somit Blind und läuft dann nicht richtig.
Ob es sich lohnt, Strom auch wieder zurückzuspeisen und damit den Speicher höher belastet als eigentlich vorgesehen, mache ich von den Bedingungen abhängig zu denen man den Strom verkaufen kann. Immerhin unterliegt der Speicher einem höheren Verschleiß, den man möglichst gewinnbringend wieder erwirtschaften sollte. Ansonsten ist es aus meiner Sicht kein interessanter Weg.
Ich verstehe ohnehin nicht, warum z.B. ein Verteilnetzbetreiber nicht in Speichertechnik invesiert und diesen dann, natürlich gegen eine Vergütung, den Endkunden zur Verfügung stellt.
Würde man so etwas machen, bräuchte man keine Batterien mehr in privaten Häusern zu installieren und jeder, der innerhalb einer Trafostation angeschlossen ist, könne davon profitieren. Weitere Vorteile liegen auf der Hand. Der Netzbetreiber kann die Anlage netzdienlich steuern. Die Investition in eine PV-Anlage auf dem privaten Haus, wäre deutlich günstiger in der Anschaffung, da der Speicher ja über Gebühren genutzt werden kann/könnte.
Halte ich für übertrieben euphorisch.
Wieviele Cent pro Tag wollt Ihr denn verdienen?
Zu glauben, dass man 20cent Unterschied am Tag erhält, ist falsch
Das kriegen die grossen Speicher, aber nicht der kleine 20kw Speichertyp.
Da wird keiner bei dir anrufen und fragen, ob Du das für paar Stunden machen kannst. Außer anfangs nun als PR mancher Stromanbieter oder PV Installateure.
Energiespeicher im Niederspannungsnetz für aktive Teilnahme am Energiemarkt sind meines Wissens nach nicht klug. Ich verweise auf den Kommentar von JCW in diesem PV-Magazine-Beitrag: https://www.pv-magazine.de/2022/08/05/wirsol-erhaelt-genehmigung-fuer-hybrides-445-megawatt-photovoltaik-speicher-kraftwerk-in-australien/
Knappes Fazit: „Der Speicherbetrieb in der Peripherie stellt eine Fehlallokation von Ressourcen dar.“
Netzdienliches Speichern gehört in die alleinige Regie des Netzbetreibers.
Ein anderes Thema bei privaten Speichern, die ja derzeit nur im Verbindung mit der eigenen Solaranlage vorkommen: Stromproduktion, Speicherung und Verbrauch hinter dem Zähler ist unfair gegenüber denjenigen, die das nicht können, weil die Netzgebühren nur für Energie gezahlt wird, die über den Zähler fließt. Oder in anderen Worten:
Wer weniger Strom aus dem Netz bezieht, weil er eine eigene Solaranlage samt Speicher betreibt, beteiligt sich weniger an den Netzkosten. Wer keine eigene PV-Anlage hat, der beteiligt sich mehr an den Netzkosten. Eine pauschale Netzgebühr, z.B. nach Wohnfläche gestaffelt, könnte die Netzkosten sozial-gerechter verteilen.
Zur pauschalen Netzgebühr für Verbraucher mit Eigenerzeugung etc. sind mehrere Modelle in Diskussion: Anstelle des heutigen zweigeteilten Netztarifs könnte man rein leistungsbasierte Pauschalpreisklassen in Euro/kW*Jahr ausweisen (z.B. 0-3kW, 3-6kW, 6-12kW, etc.). Je nach tatsächlicher Spitzenleistung am Netzanschluss (dem Betrage nach) ordnet der Netzbetreiber den Anschluss einer Pauschalpreisklasse zu und rechnet die Pauschale. Das ist einfach und auch zukunftssicher, weil z.B. heute vielleicht die höchste Leistung von der Solar-Anlage bestimmt wird und zukünftig womöglich eher von der Wärmepumpe oder der Wallbox. Wesentlich ist, dass die dem Betrage nach höchste Leistung am Netzanschluss das Netzentgelt bestimmt. Dabei gibt es diverse Praxisfragen zu klären z.B. die Aufteilung der Pauschale in Mehrfamilienhäusern oder die Abrechnung von Netzumlagen.
Ralf Schnitzler schreibt.
Wer weniger Strom aus dem Netz bezieht, weil er eine eigene Solaranlage samt Speicher betreibt, beteiligt sich weniger an den Netzkosten.
@ Ralf Schnitzler.
Wer weniger Strom aus dem Netz bezieht, sorgt aber auch für weniger Nachfrage bei der Preisbildung, und somit für einen geringeren Strompreis, auch für diejenigen, die keine PV Anlage zum Eigenverbrauch auf dem Dach haben.
Ralf Schnitzler schrieb:
„Netzdienliches Speichern gehört in die alleinige Regie des Netzbetreibers.“
Natürlich, der Netzbetreiber verdient ja auch daran, den Strompreis möglichst niedrig zu halten und hat deswegen ein natürliches Interesse, in Speicher zu investieren.
Ooops …
Genau das Gegenteil ist der Fall, nur durch massiv parallele Speicherentwicklung können wir vorwärts kommen, in der verbliebenen Zeit. Und das können schlussendlich nur die Endverbraucher leisten.
Hohen Strompreisen sei Dank, in Kombination mit sinkenden Speicherpreisen, bewegt sich da auch etwas.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wo deine Allergie herkommt, dass Endverbraucher mit eingebunden werden und auch finanziell an der Energiewende teilhaben.
Wer keinen Strom einspeist hat auch keine zigTausend Euro in ein Risiko investiert. Wenn die Anlage defekt ist zahlt da keiner etwas zu. Der Anlagenbesitzer nutzt viel weniger Durchsatz, ähnlich wie beim Autofahren die Straße. Jetzt nach den Investitionen neue Regeln machen fände ich verwerflich und würde zumindest meine Bereitschaft im Sinne des heutigen Klimadenkens zu handeln auf Null fahren. Auch finde ich die Diskussion über soziale Gerechtigkeit generell hierbei unpassend. Welche Entscheidung man trifft, ob Haus, Wohnung, Land Stadt… ist jeden selbst überlassen. Bei einen 49€ Ticket das nur für die urbane Bevölkerung taugt, finanzieren auch alle Steuerzahler mit.