Mit dem Stichtag 1. Dezember wird der Strom der 20 Kilowatt-Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines 11-Parteien-Wohnhauses in der Hannoveraner Godehardistraße nach einem neuen Modell an die Bewohner verteilt. Die bereits vor rund einem Jahr im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung installierte Anlage, deren Ertrag bislang komplett ins öffentliche Netz ging, arbeitet nun gemäß der im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 42b) verankerten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV). Nach Angaben des auf solche Projekte spezialisierten Hannoveraner Unternehmens Marcley ist die mit dem „Solarpaket 1“ bereits Mitte Mai eingeführte GGV damit zum ersten Mal praktisch umgesetzt worden.
Marcley hatte die Solarstromversorgung in der Godehardistraße von Anfang an als GGV-Modell geplant, wegen immer neuer Verzögerungen beim Solarpaket wurde dann aber zunächst einmal die Volleinspeisung gewählt. Bis zu 40 Prozent des im Haus anfallenden Bedarfs soll die Anlage decken. Die GGV ist im Vergleich zum Miterstrommodell des EEG konzeptionell weitaus einfacher, unter anderem weil der nicht durch Solarstrom gedeckte Bedarf weiterhin von jedem Teilnehmer durch einen externen Versorger seiner Wahl gedeckt werden kann. Im Mieterstrom muss der Anbieter den kompletten Bedarf aller Teilnehmer decken und hierfür entsprechende Strommengen beschaffen. Allerdings ist dies auch eine wichtige zusätzliche Erlösquelle. Außerdem bedingt die praktische Umsetzung der konzeptionell einfachen Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein aufwendiges Zählerkonzept.
Bei dem nun umgesetzten Modell übernahm der Hannoveraner Strom- und Gasnetzbetreiber Enercity Netz, ein Tochterunternehmen des zur Thüga-Gruppe gehörenden Energieversorgers Enercity, den Messstellenbetrieb und damit eine wesentliche Komponente des Projekts. Die Verteilung des Solarstroms erfolgt über einen dynamischen Aufteilungsschlüssel. In der GGV ist dies eine kontinuierlich dem Verbrauch der einzelnen Teilnehmer angepasste Aufteilung – im Gegensatz zu einer ebenfalls möglichen statischen Aufteilung, etwa nach Wohnungsgröße.
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Hört sich gut. Wer hat denn die Anlage finanziert? Vermieter? Eigentümer? Mieter?
Guten Tag Herr Greißing,
vielen Dank für Ihre Frage. In diesem Fall wurde die All-in-One-Lösung umgesetzt, d. h. MARCLEY hat die Finanzierung, die Planung, den Bau und den Betrieb der Solaranlage übernommen. Die Eigentümer stellten uns hierfür lediglich die Dachfläche zur Verfügung. Hier können sie mehr über dieses Projekt lesen in Fallstudie: https://www.marcley.de/projects/godehardistrasse
Danke. Dann bleibt die Frage, welchen kWh-Preis die Bewohner für den Strom vom Dach bezahlen…
Derzeit zahlen die Bewohner 22,99 Cent/ kWh brutto und 1,99 € Grundgebühr pro Monat, den Nettopreis garantieren wir den Bewohnern für 10 Jahre ab Inbetriebnahme der Solaranlage.