Blackout-Warnungen sind Fake News

Fake News, Pixabay

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Die aktuell geplanten Änderungen des EEG würden schwerwiegende Bremsen für die Energiewende einführen. Zur Durchsetzung dieser Rolle rückwärts werden zurzeit Warnungen vor einem Blackout verbreitet. Diese erwecken mit unterdrückten Fakten und teils massiv falschen Zahlen unnötige Panik.

Solche Warnungen waren in pv-magazine zuerst von Lion Hirth, Chef der Beratungsfirma Neon (unter anderem für: „Netzbetreiber, Energieversorger, Stromhändler, Projektentwickler, industrielle Stromverbraucher und deren Verbände“), von Firmen, die mit der Verkomplizierung des EEG Geld verdienen, und zuletzt vom BDEW zu lesen. Leider wurden auch Energiewende-Unterstützer von den falschen Zahlen beeindruckt.

Die Argumentation von Blackout-Angstmachern geht zum Beispiel so: Dem Sommer-Sonntags-Stromverbrauchsminimum von 50 Gigawatt werden 60 Gigawatt an „nicht steuerbaren“ Anlagen unter 100 Kilowatt gegenübergestellt. Daraus gefolgert, dass es im kommenden Frühjahr oder Sommer zum Blackout kommen könnte.

Diese Argumentation unterdrückt aber die Tatsache, dass zwar nur Photovoltaik-Anlagen über 100 Kilowatt durch den Direktvermarkter zur Vermeidung negativer Preise fernsteuerbar sind, aber auch fast alle Photovoltaik-Anlagen ab 25 Kilowatt durch den Netzbetreiber zur Verhinderung einer Netzüberlastung fernsteuerbar sind. Diese Anlagen sind, wie seit vielen Jahren vorgeschrieben, mit technischen Einrichtungen zur Fernsteuerung ausgestattet, in der Regel über Funkrundsteuerempfänger. Fernsteuerbar heißt dabei immer, dass der Netzbetreiber auch auf null abregeln, also vollständig abschalten kann.

Diese Fernsteuerung und Abschaltungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber ist genau das, was zur Verhinderung einer Netzüberlastung, also eines Blackouts, vorgesehen ist. Wir und unsere Installateurs-Kollegen haben diese Fernsteuerungseinrichtungen seit vielen Jahren installiert, sogar mit Nachrüstpflicht, eben damit es keinen Blackout gibt, und jetzt wird das von interessierter Seite einfach unter den Tisch fallen lassen. Korrekterweise muss man also dem Sommer-Wochenend-Stromverbrauchsminimum von 50 Gigawatt die nicht fernsteuerbaren Anlagen unter 25 Kilowatt gegenüberstellen. Das waren (Stand Vorjahr) geschätzte 31 Gigawatt (siehe https://www.pv-magazine.de/2024/09/27/studie-empfiehlt-ansteuerbarkeit-auch-fuer-photovoltaik-anlagen-unter-25-kilowatt/).Genauer gehe ich darauf in der Anmerkung unter dem Text ein.

Für die Wirkung auf die überörtlichen Netze muss man auch noch den Unterschied zwischen installierter Leistung und tatsächlicher Maximalleistung bei Gleichzeitigkeit vieler Anlagen berücksichtigen. So werden üblicherweise die Wechselrichter kleiner ausgelegt als die rein theoretische Modulnennleistung. Auch haben nicht alle Anlagen gleichzeitig mittags ihr Maximum. Vor allem Ost- und West-Dächer bringen mittags nur Teilleistung. Dann ist man statt bei den oben geschätzten 31 Gigawatt eher bei 25 Gigawatt nicht abschaltbare Sommer-Mittags-Erzeugung. Das ist nur ungefähr die Hälfte der Verbrauchsminimums.

Es gibt es also keinen Grund, hektisch im EEG schwere Bremsen einzuführen. Insbesondere gibt es keinen Grund, nur für die Übergangszeit bis zu den Smart Metern eine zusätzliche Auflage einzuführen! Geplant ist da aktuell die brutale Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung, die vor allem Volleinspeiseanlagen unwirtschaftlich machen würde

Hier noch die Anmerkung für alle, die es genauer wissen wollen:
Wenn man es genau nimmt, wäre zu berücksichtigen, dass die Grenze von 25 Kilowatt für die Fernsteuerbarkeit seit 1.Januar.2021 gilt. Davor, mit Nachrüstpflicht zurück bis 1. Januar 2009, war die Grenze 30 Kilowatt. Andererseits galt auch für die meisten Anlagen unterhalb der Grenzen 30 sowie 25 Kilowatt ab 1. Januar 2009 bis vor 1. Januar 2023 eine Wahlpflicht: Man konnte entweder die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung  drosseln oder genauso wie bei den größeren Anlagen eine Fernsteuerung installieren. Es ist also einerseits ein sehr kleiner Teil der Anlagen über 25 Kilowatt nicht fernsteuerbar, aber andererseits ist ein sehr kleiner Teil der Anlagen unter 25 Kilowatt schon fernsteuerbar. Unterm Strich dürfte sich das ungefähr aufheben. Für die Gesamtleistung der nicht fernsteuerbaren Anlagen kann man also einigermaßen genau die Grenze von 25 Kilowatt verwenden. Jedenfalls ist das ein riesiger Unterschied zu der falschen Darstellung, wonach alle Anlagen unter 100 Kilowatt nicht fernsteuerbar seien.

— Der Autor Hermann Schrag ist Physiker und seit über 30 Jahren Solarexperte. Er führt seit über 20 Jahren das Unternehmen Schrag Sonnenstrom. —

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