Nach dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs schossen die Strompreise durch die Decke. Während sich Endkunden steigenden Preisen gegenübersahen, konnten sich Betreiber von Kraftwerken aller Art über zusätzliche Einnahmen freuen. Die Bundesregierung ersann daraufhin eine komplizierte Regelung für eine Erlösabschöpfung, um sich einen Teil der unverhofften, zusätzlichen Einnahmen der Kraftwerksbetreiber zurückzuholen. Dagegen legte Lichtblick gemeinsam mit 21 weiteren Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie ein.
Dies wies das Bundesverfassungsgericht nun am Montag zurück. In seinem Urteil war die Erlösabschöpfung als Eingriff in die Berufsfreiheit aufgrund der besonderen Ausnahmesituation während der Energiekrise als verfassungsrechtlich gerechtfertigt. „Die Richter und Richterinnen haben die Erlösabschöpfung für die Krisensituation zwar gebilligt, aber gleichzeitig anerkannt, dass der staatliche Eingriff die Grundrechte abgeschöpfter Unternehmen beeinträchtigt hat“, erklärte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam nach der Urteilsverkündung. „Damit setzen sie klare Grenzen für derart tiefe Eingriffe. Diese sind nur in absoluten Ausnahmefällen verfassungskonform und angemessen – auch in Zukunft“, so Adam weiter.
Lichtblick und die weiteren Einreicher der Beschwerde sahen es als sinnvoll an, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet hat. Es sei jedoch unzulässig gewesen, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung an den Kosten zu beteiligen.
Der Effekt der Erlösabschöpfung war eher gering. Nach monatelangem politischem Tauziehen galt die Erlösabschöpfung aus dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) in der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023. In dieser Zeit begannen die Preise an den Strombörsen aber schon wieder deutlich zu sinken. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen aus der Erlösabschöpfung nach Angaben der Bundesregierung auf insgesamt 521 Millionen Euro.
Lichtblick und seine Unterstützer monierten, dass die Einnahmen von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassebetreibern abgeschöpft wurden, um die Preisbremse mitzufinanzieren, obwohl vor allem Gas- und Kohlekraftwerke diese Preise in die Höhe getrieben hatten. Die Regelung beruhte dabei teilweise auf der Annahme fiktiver Erlöse. Somit habe der Staat mehr Geld kassiert, als der Betreiber mit der Stromerzeugung verdient hätten, heißt es von Lichtblick. Als Folge der Erlösabschöpfung sei auch der Markt für Direktlieferverträge (PPAs) in dieser Zeit komplett eingebrochen.
Lichtblick und seine Unterstützer hatte die Verfassungsbeschwerde bereits im März 2023 eingereicht. Im Juli 2024 nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde an und terminierte für den September eine mündliche Verhandlung dazu. „. Die ausführliche mündliche Verhandlung und die zahlreichen Beiladungen zeigen, dass dies kein einfaches Verfahren war“, erklärte Adam. Zur mündlichen Verhandlung waren auch die Branchenverbände Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Bundesverband Windenergie (BWE) und Bundesverband Bioenergie (BBE) geladen, die die Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung bezweifelten.
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