Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW geht davon aus, dass in diesem Jahr Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 17,5 Gigawatt neu installiert werden. Im Vorjahr summierte sich der Zubau auf 15.3 Gigawatt. „Die kontinuierliche Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland ist ein erfreuliches Zeichen für den Fortschritt der Energiewende,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Zugleich weist Andreae darauf hin, dass rund die Hälfte der neu installierten Anlagen unter der Leistungsschwelle von 100 Kilowatt liegen – und damit nach heutiger Rechtslage potenziell ungesteuert in das Netz einspeisen. An sonnigen Sonntagen mit geringerem Strombedarf könnte die Einspeisung den Verbrauch schon im kommenden Frühling und Sommer überschreiten. Davor warnt auch Leon Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School in einem Gastbeitrag für pv magazine.
Andreae fordert deshalb noch in dieser Legislaturperiode einen Bundestagsbeschluss über die EnWG-Novelle, die das Bundeskabinett Mitte November verabschiedet hat. Sie sieht unter anderem eine Wirkleistungsbegrenzung auf 50 Prozent für neu installierte Photovoltaik-Anlagen vor. Das verschaffe einen Zeitpuffer, bis deren Steuerbarkeit erreicht ist. „Wenn dies nicht rechtzeitig kommt, könnte die neue Bundesregierung Chaos erben. Der Handlungsdruck für diese technische Notwendigkeit wird dann um so größer“, sagt Andrea – und warnt: „Ein Eingriff bei Bestandsanlagen droht.“
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Auf welchen Fakten / nachvollziehbaren Berechnungen beruht die Forderung des BDEW? Ist die pausche Begrenzung auf 50 Prozent (wovon?) zu jeder Zeit das richtige Mittel und angemessen?
Steuerbarkeit zumindest mit Rundsteuerempfänger besteht ab 25 kW Wechselrichterleistung (teilweise auch darunter). Bei Anlagen über 100 kW erfolgen bisher kaum / keine Regelungseingriffe. Jeder Wechselrichter regelt im Rahmen der Normen AR 4105 und 4110 Spannung, Frequenz und Blindleistung. Wo ist also das dringende Problem?