Das Bundeskartellamt hat seinen neuen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Stromerzeugung – den sogenannten Marktmachtbericht – vorgelegt. Darin kommen die Experten der Behörde zu dem Ergebnis, dass der mit Abstand führende Erzeuger RWE im untersuchten Zeitraum von Mai 2023 bis April 2024 vermutlich eine marktbeherrschende Stellung innehatte. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Konzern seine Marktmacht zuletzt noch ausgebaut hat und das auch weiterhin tun wird. Unternehmen mit übergroßer Marktmacht könnten ihre Position missbrauchen, um die Strompreise in die Höhe zu treiben.
Der Chef des Bundeskartellamts Andreas Mundt weist darauf hin, dass seine Behörde mit dem Marktmachtbericht keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung trifft. „Dies kann letztlich nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallentscheidung erfolgen“, sagt Mundt. „Das von uns festgestellte Ausmaß der Unverzichtbarkeit und ihre systematische Vorhersehbarkeit deuten aber darauf hin, dass RWE das kartellrechtliche Missbrauchsverbot beachten muss.“
Die hinter RWE nächstgroßen Erzeuger Leag und EnBW haben der Untersuchung zufolge im Berichtszeitraum an Marktmacht verloren. Eine marktbeherrschende Stellung sieht das Bundeskartellamt bei ihnen in der untersuchten Zeitspanne nicht. Zuletzt hätten aber auch diese Unternehmen an Marktmacht gewonnen.
Marktbeherrschende Stellung nimmt Unternehmen in die Pflicht
Anders als in anderen Branchen bestimmt das Bundeskartellamt die Marktmacht von Unternehmen bei der Stromerzeugung nicht anhand von Marktanteilen, sondern danach, ob und wenn ja inwieweit ein Anbieter für die Deckung des Strombedarfs unverzichtbar ist. Ist der Strombedarf hoch, das Angebot jedoch knapp, haben unverzichtbare Anbieter die Möglichkeit, den Strompreis gezielt zu erhöhen.
Daher hängt die Marktmacht eines Anbieters im Strombereich davon ab, in wie vielen Stunden im Jahr seine Kraftwerke zwingend benötigt werden, um die Nachfrage nach Strom zu decken. Die steuerbaren konventionellen Kraftwerke eines Anbieters sind insbesondere dann für die Deckung der Nachfrage unverzichtbar, wenn bei einer hohen Stromnachfrage die Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne gering ist.
Für Stromerzeuger hat eine marktbeherrschende Stellung Konsequenzen für das erlaubte Verhalten im Markt. Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten, deren Einsatz wirtschaftlich wäre, gezielt zurückhalten und dadurch den Preis in die Höhe treiben. Ein solches Verhalten wäre missbräuchlich und verboten, betont das Bundeskartellamt.
EnBW bei Regelenergie im Fokus der Behörde
In seinem neuen Marktbericht hat das Bundeskartellamt auch die Marktverhältnisse beim Angebot der verschiedenen Arten von Regelenergie analysiert. Aus der Untersuchung geht unter anderem hervor, dass Pumpspeicheranlagen sehr hohe Bedeutung für die positive Sekundärregelung haben. Hier gebe es aber nur sehr wenige Anbieter, mit EnBW als führendem Unternehmen.
Die Daten deuten hier auf eine marktbeherrschende Stellung von EnBW hin, so die Behörde. Dies sei vertieft und unter Einbeziehung weiterer Faktoren zu prüfen.
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Die Marktmacht ha man doch 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung den Konzernen selbst in die Hände gegeben, als die Erneuerbaren aus dem Versorgungssystem, sprich den Bilanzkreisen der Versorger, raus genommen wurden, und separat an der Börse verkauft werden müssen. Seit dem bestimmen bei der Preisbildung die Konzerne selbst, wie viele Stunden ihre Kraftwerke benötigt werden. Bei der Preisbildung nämlich immer, wie man an der unten folgenden Merit Order Grafik erkennen kann.So als ob es die Energiewende gar nicht gäbe.
Siehe das Zitat aus dem Artikel:
Daher hängt die Marktmacht eines Anbieters im Strombereich davon ab, in wie vielen Stunden im Jahr seine Kraftwerke zwingend benötigt werden, um die Nachfrage nach Strom zu decken.Zitat Ende.
Und wie das geschieht, habe ich schon X mal hier erklärt.
Hier noch einmal. Siehe dazu die folgende Merit Order Grafik.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Nun müssen Sie das vierte Bild nach oben scrollen. Dann sehen Sie wie beim Day Ahead, dem Vortagshandel, die Strompreise entstehen.
Bis 2010 wurde Strom aus Erneuerbaren den Versorgern „Zwingend“ mit sogenannten Ökobändern zugeteilt“ den sie bei der Preisbildung weniger nachfragen mussten .Dadurch sank deren Nachfrage von N1 auf N2 und entsprechend der Preis von P1 auf P2. Diese „Zwangszuteilung“ ist seit 2010 nicht mehr Gesetz, und deshalb bleibt – bei der Preisbildung, – die Nachfrage auf N1 und somit der Preis bei P1.-
Es sind ja auch die Verpflechtungen zwischen RWE und e.ON und wiederum deren Verknüpfungen mit den Netzbetreibern zu betrachten. Wie bei Westnetz und bei vielen anderen Netzbetreibern ist es nicht klar, wieviel RWE &/oder e.ON sich dahinter verbergen.
Mit ein bisschen Interesse lassen sich auch gut die neuen Wärmetarife (Heizstrom) der e.ON ab 1.1.25 analysieren. Darin wird jetzt fein zwischen Installation vor und nach dem 1.1.24 (Stichtag EnWG §14a) unterschieden. Die Differenz beträgt 7,94 €ct/kWh. Was widerum bedeutet, hier wird erst einmal abkassiert. Und nur wenn der informierte Kunde auf sog. SmartMeter, plus reduzierte Netzgebühr, plus Steuerbox setzt UND Investitionen in die Hausverdrahtung tätigt, bekommt er „Bröckchen“ wieder gut geschrieben.
Ein Schlem wer Böses dabei denkt.
Hier wird die Wärmewende durch Monopolisten hintertrieben.
Ein möglicher Ausweg ist die Nutzung eines anderen Wärmestromlieferanten, aber auch die kupfern voneinander ab, wetten !
Das stimmt so nicht. Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox sind ab Inbetriebnahme 2024 automatisch zu 14a verpflichtet. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit wie du hier suggerierst. Dementsprechend gibt es dann den Jahresrabatt oder halt nach Wahl die vergünstigte Netzgebühr wenn man einen separaten Zähler hat.
E. Wolf schreibt.
Es sind ja auch die Verflechtungen zwischen RWE und EON und wiederum deren Verknüpfungen mit den Netzbetreibern zu betrachten.
@ In diesem Fall ist „Vermutung“ in der Überschrift des Artikels, aber sehr wohlwollend formuliert.
Seit dem Deal ist RWE nur noch Strom Produzent, sowohl für Fossilen , als auch Erneuerbaren ., und EON – der Name sagt es schon „Netze, Handel und Vertrieb – ist nur noch Händler, und Versorger.
RWE kann unbeschadet drauf los produzieren, denn wenn die Börsenpreise dadurch – bis hin zu negativ sinken, wird das ja von der EEG Umlage ausgeglichen. EON dagegen gehört zu denen, die von den niedrigen bis negativen Börsenpreisen auf andere Art profitieren.
Siehe hier. https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat: Billig an der Börse Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Ich denke mal, die „ Vermutung“ wäre schon eine Untersuchung wert.
Natürlich wird die Marktmacht von denen ausgenutzt. Wenn man 10 Kraftwerke hat wird die angebotene Produktion der teuren Kraftwerke so weit reduziert, dass das teuerste Kraftwerk noch gebraucht wird und es den Preis für alle Kraftwerke vorgibt. Ist auch egal ob das nun nur RWE oder mehrere Produzenten sind. Die machen sich den Preis nicht kaputt. Bei einem niedrigen Börsenpreis verlieren alle Betreiber.
Psi schreibt.
Die machen sich den Preis nicht kaputt. Bei einem niedrigen Börsenpreis verlieren alle Betreiber.
@ Psi
Wer soll denn da verlieren ?? Bei sinkenden Börsenpreisen erhöht sich doch automatisch die EEG Umlage. Neuerdings sind das die Milliarden Defizite auf dem EEG Konto.