Neue Anforderungen an das Modul-Recycling

Detailaufnahme ausgedienter PV-Module. Das Start-Up Solar Materials widmet sich dem Recycling von PV-Modulen.

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Herausforderungen im Bereich des Recyclings von Solarmodulen und einer fehlenden Markttransparenz bei der Rückführung waren ein wichtiges Thema der Tagung „Qualität von PV-Anlagen und Batteriespeichern“, die am 14. und 15. November in Berlin stattfand. Die besondere Brisanz des Problems wird deutlich, wenn man den jahresaktuellen Monitoringbericht über Elektroschrott der Vereinten Nationen liest. Daraus geht hervor, dass die Menge an Elektroschrott fünfmal so schnell zunimmt wie die entsprechende Recyclingquote. Das statistische Bundesamt bescheinigt Deutschland eine Altgeräte-Sammelquote von 32 Prozent. Das bedeutet, dass nur etwa jedes dritte verkaufte elektrische Neugerät wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben entsorgt wird. Die europäische Vorgabe beläuft sich auf eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent und soll in den nächsten Jahren auf 85 Prozent erhöht werden. Solarmodule machen hier zwar nur einen kleinen Teil allen Elektroschrotts aus, doch 2022 wurden in Deutschland nur etwa 5 Prozent aller Altmodule ordnungsgemäß gesammelt.

Der Modulrecycler Reiling PV-Recycling weist darauf hin, dass die stark verfehlten Zielvorgaben für eine Neudefinition des Sammelziels durch die EU sorgten. Demzufolge könnten bis 2050 allein in Deutschland 4,3 Millionen Tonnen Photovoltaik-Abfall anfallen – eine gewaltige logistische und ökologische Herausforderung. Um diesen Trends entgegenzuwirken, werden Forderungen nach neuen regulatorischen Vorgaben laut.

Hierbei kommt ein entscheidender Impuls von der EU, deren Ecodesign for Sustainable Products (ESPR) die bestehende Ökodesign-Richtlinie ersetzt. Neue Anforderungen an den gesamten Produktlebenszyklus haben zum Ziel, die Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten zu erhöhen. Besonderes Ziel ist hierbei die Selektierung für die Wiederverwendung noch funktionierender Altmodule, denn vor der stofflichen oder energetischen Verwertung per Recycling sollte stets die Vermeidung von Abfällen angestrebt werden. Für erste Produktkategorien sind Vorgaben, wie digitale Produktpässe, bereits dieses Jahr in Kraft getreten, während die Anforderungen für Photovoltaik-Module aktuell nachgearbeitet werden. Ein entsprechender Normentwurf VDE-AR-E 2042 – Anforderungen an das Recycling von kristallinen Silizium-Photovoltaik-Modulen– liegt vor, die Einspruchsfrist endet am 25. Dezember.

Über eine aktuelle Novellierung des Elektroabfallgesetzes (ElektroG) gelten ab dem 1. Januar 2025 strengere Vorgaben für Inverkehrbringer, zum Beispiel insolvenzsichere Rücklagen für die Recyclingkosten. Auch Kontrollen sollen zunehmen. Dafür ist die Stiftung Elektroaltgeräte-Register (EAR) als gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem Batteriegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) zuständig. Die EAR registriert Anbieter, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, erfasst die Mengen und erhebt Gebühren, beispielsweise für eine insolvenzsichere Garantie der Abnahme von Photovoltaik-Altmodulen.

Für die Praxis resultieren – unter anderem – zwei Tipps zum Photovoltaik-Recycling:
1. Wenn Sie Solarmodule bestellen, lassen Sie sich die EAR-Registrierungsnummer vom Modulanbieter geben.
2. Sollten Sie selbst Altmodule zurückbauen, lassen Sie sich von ihren Rücknahmeunternehmen das nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geprüfte Zertifikat zeigen.

Teilnehmende der Tagung diskutierten außerdem verbesserte Prüfmethoden für End-of-Life-Module, um bei der Rückführung in den Zweitmarkt deren Funktionsfähigkeit garantieren zu können. Ohne eine solche Garantie, so der Tenor der Diskussion, sei die Wiederverwendung von Altmodulen gegenüber den aktuell sehr niedrigen Preisen für neue Module wirtschaftlich nicht darstellbar. Ein ganz anderes Thema auf der Tagung war die Einführung netzbildender Wechselrichter und die Systemstabilität.

Kai Alexander Buchholz

Der Autor ist zurzeit Werkstudent der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Deren Verbandszeitschrift Sonnenenergie berichtet in ihrer Ausgabe 1/2025 ausführlich über die Sicherheitstagung.

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