Bundesverkehrsministerium sieht an Autobahnen und Bundesstraßen Potenzial für bis zu 54 Gigawatt Photovoltaik

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Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in einer Studie untersucht, wie viel Photovoltaik-Leistung sich entlang der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen installieren ließe. Danach beträgt das technische Potenzial bei den Flächen entlang der rund 50.000 Kilometer Fernstraßen bei 24 bis 48 Gigawatt. Bei den Lärmschutzwällen sind es 3,2 bis 4,2 Gigawatt, bei den Parkflächen entlang der Fernstraßen 1,0 bis 1,2 Gigawatt. Das Potenzial der senkrechten Lärmschutzwände beziffern die Experten auf 0,5 bis 0,6 Gigawatt. Auf Gebäuden wie Raststätten oder Toilettenanlagen könnten 0,13 bis 0,15 Gigawatt Photovoltaik-Leistung entstehen.

Die Straßenflächen selbst wurden in dieser Studie nicht berücksichtigt. Sie könnten durch Überdachungen erschlossen werden. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat im letzten Jahr zusammen mit Partnern aus Österreich über der Durchfahrtsstraße einer Raststätte nahe des Bodensees eine solche Anlage errichtet, um Erfahrungen mit diesem Konzept zu sammeln. In der Schweiz wird derzeit mit einer Machbarkeitsstudie untersucht, ob sich im Kanton Freiburg eine 14-Megawatt-Anlage über einer Autobahn errichten lässt.

Die BASt verweist darauf, dass sie in ihrer Studie keine Bewertung einzelner Flächen, sondern eine deutschlandweite Abschätzung vorgenommen hat. Für ersteres seien Daten zum Naturschutz sowie zu den Eigentumsverhältnissen nötig, die jedoch nicht vorlagen.

Autobahngesellschaft will Flächen selbst nutzen

Wie geht es nun weiter? Die Autobahn GmbH des Bundes erstellt jetzt ein bundesweites Kataster mit den grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen, die sich in ihrem Eigentum befinden. Im Anschluss prüft staatliche Gesellschaft, ob sie unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Anlagen selbst errichten und betreiben kann.

Besteht seitens der Autobahn GmbH des Bundes kein Eigenbedarf, kann sie zukünftig interessierten Dritten – beispielsweise Kommunen, Anlieger und Investoren – das Nutzungsrecht an den entsprechenden Flächen zur Erzeugung von Solarstrom vertraglich gewähren. Die Bundesgesellschaft erarbeitet derzeit die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen.

Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, erklärt, das Solar-Potenzial heben zu wollen, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf und an Bundesautobahnen beschleunigt und vereinfacht“, sagt Henckel. „Jetzt leiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig die für die praktische Anwendung notwendigen nächsten Schritte ein.“

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