ODH und BVES legen Vorschläge für praktikables Energy Sharing in Deutschland vor

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Der ODH Open District Hub und der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) haben in einem gemeinsame Positionspapier konkrete Vorschläge für die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland veröffentlicht. „Wenn erneuerbare Energie vor Ort erzeugt und genutzt wird, sollte sie auch geteilt werden können“, so die beiden Verbände. Dies würde die Kosten für die Endverbraucher senken, die Akzeptanz der Energiewende verbessern und die effiziente Nutzung der erneuerbaren Erzeugung steigern. Die im Zuge der Novellierung geplante Aufnahme von Energy Sharing in das Energiewirtschaftsgesetz sei ein entscheidender Schritt, reiche aber noch nicht aus.

Ein bedeutendes Manko am Gesetzesvorschlag ist den Verbänden zufolge die implizite Verpflichtung zur Führung eines Bilanzkreises, die auf die Teilnehmer beziehungsweise den Organisator der Energy-Sharing-Gemeinschaft entfalle. Diese Pflicht berge wirtschaftliche Risiken und stelle ein Hemmnis für die Verbreitung des Energy-Sharing-Konzepts dar. Zudem seien in dem Entwurf keine Änderungen der Abgaben-, Umlagen- und Steuerbelastung in Verbindung mit der Teilnahme am Energy Sharing vorgesehen. Ohne Anpassungen dieser Rahmenbedingungen werde Energy Sharing im Wettbewerb mit bestehenden Vermarktungs- und Versorgungsmöglichkeiten jedoch kaum bestehen können.

Weiterer Kritikpunkt: Die Teilnahme mit Energiespeicheranlagen soll nur möglich sein, wenn der Speicher ausschließlich mit erneuerbaren Energien beladen ist. Das schränke jedoch die Nutzung des vollen Potenzials der Speicher ein und festige das Ausschließlichkeitsprinzip, das an anderer Stelle gerade abgeschafft werden solle.

In ihrem Positionspapier fassen ODH und BVES ihre zentralen Forderungen für das Energy Sharing zusammen. Dazu gehören etwa standardisierte und einfache Abrechnungs- und Marktkommunikationsprozesse, die Öffnung der Teilnahme für Erzeuger, Verbraucher, Überschuss-Einspeiser, Direktvermarkter und Energiespeicheranlagen, die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, damit die Abläufe in der Praxis reibungslos starten und funktionieren, sowie die Stärkung der Flexibilität mittels Energiespeichern, bidirektionalem Laden und Wärmepumpen.

„Energy Sharing ist eine wichtige Grundlage für die niedrigschwellige Umsetzung der Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Mobilität in Quartieren. Es ist Zeit für den Gesetzgeber, die bislang fehlenden Rahmenbedingungen für Energy Sharing in Deutschland zu schaffen“, so ODH-Geschäftsführer Frank Brachvogel. BVES-Geschäftsführer Urban Windelen appellierte, die Energiewende endlich von dort zu denken, wo sie passiert: dezentral vom Prosumer her. „Die Integration von Speichern und flexiblen Anlagen in die Konzepte für Energiegemeinschaften und Energy Sharing ist entscheidend. Sie optimieren nicht nur die Nutzung von Erzeugungskapazitäten, sondern bieten auch Systemdienstleistungen. Diese Aspekte müssen nun endlich gesetzlich so verankert werden, dass Energy Sharing auch praktikabel ist und nicht nur eine Worthülse bleibt.“

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