Seit Jahren wird von der Politik das „energiepolitische Zieldreieck“ aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit wie ein Mantra vor sich hergetragen. Nun soll dies durch einen neuen „Dreiklang“ für den Stromsektor ergänzt werden. Dieser lautet: mehr Markt, mehr Intelligenz durch Digitalisierung und mehr Speicher. Dies fasst die Maßnahmen zur Umsetzung der „Wachstumsinitiative“ zusammen, die das Bundeswirtschaftsministerium vorschlägt. Eine Präsentation dazu liegt pv magazine vor.
Im Kern geht es darum, dass Erneuerbaren-Anlagen mehr Systemverantwortung im Stromsektor übernehmen müssen und sollen, um das Ziel eines Anteils von 80 Prozent bis 2030 realisieren zu können. Das Ministerium betont, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen nur auf Neuanlagen beziehen. Es seien keine Eingriffe in den Bestand geplant und auch Photovoltaik-Balkonanlagen seien davon ausgenommen.
In dem Entwurf ist vorgesehen, dass die Direktvermarktung für Neuanlagen ausgeweitet werden soll. In drei Jahresschritten sei vorgesehen, die Schwelle von aktuell 100 Kilowatt zunächst auf 90 Kilowatt, dann 75 Kilowatt und 2027 schließlich auf 25 Kilowatt abzusenken. Damit einhergehend soll eine Vereinfachung der Direktvermarktung erfolgen, die bereits in dem Gesetzentwurf zur „Wachstumsinitiative“ angelegt sein soll. Zudem plant das Bundeswirtschaftsministerium dazu einen Prozess mit der Branche. Gleichzeitig soll bei einer starken Begrenzung der Einspeisung übergangsweise weiterhin möglich sein, die Einspeisevergütung zu erhalten.
Zudem ist vorgesehen, dass für Neuanlagen keine Vergütung mehr gezahlt wird, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind. Dies soll sowohl für Anlagen in der Direktvermarktung als auch mit Einspeisevergütung gelten. Allerdings sollen – analog wie zur bereits bestehenden Regelung für größere Anlagen – die unvergüteten Stunden nach den 20 Jahren angehängt werden, um die Investitionssicherheit zu erhalten.
Ferner plant das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV), dass die Übertragungsnetzbetreiber die Einspeisung der Anlagen reduzieren dürfen, ehe sie den Strom zu negativen Preisen verkaufen müssen. Bei Neuanlagen soll die Abregelung der Einspeisung dabei ohne Entschädigung erfolgen. Eigenverbrauch sei davon nicht betroffen, so das Ministerium.
„Steuerungsrollout“ geplant
Für „mehr Intelligenz durch Digitalisierung“ ist als Ziel ausgegeben, dass „die Einspeisung (fast) jeder Anlage im Bedarfsfall regelbar sein“ muss. Dafür soll es einen „Steuerungsrollout“ geben, der grundsätzlich alle Erneuerbaren-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung umfassen soll. Fokus liege auf Neuanlagen, so das Ministerium. Per Gesetz sollen die Kosten für die Anlagenbetreiber bis 15 Kilowatt Leistung beschränkt werden. Maximal 50 Euro für die Messung und 100 Euro für die Steuerbarkeit, so die Pläne. In der Übergangsphase bis zur Steuerbarkeit ist eine Begrenzung der Einspeiseleistung der Anlagen auf 50 Prozent vorgesehen. Bei Anlagen mit Speichern ist die dadurch geringere Energieausbeute vernachlässigbar. Zentral sei jedoch, dass die Erneuerbaren-Anlagen für den Netzbetrieb sichtbar seien und steuerbar. Daher sind in dem Gesetzentwurf jährliche Test von Sichtbarkeit und Steuerbarkeit von Bestands- und Neuanlagen sowie der Fähigkeit der Netz- und Messstellenbetreiber zur Steuerung vorgesehen. Bis zum erfolgreichen Einbau von Smart-Meter-Gateways und Steuerungstechnik soll die Steuerung auch noch mit der bestehenden Technik erfolgen. Die Ausstattung soll dabei über die Messstellenbetreiber erfolgen, wobei die Anlagenbetreiber anteilig an den Kosten beteiligt werden, die pro Jahr gesetzlich gedeckelt sind.
Ein definiertes Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, mehr Speicher in den Markt zu bringen. Dabei soll mit einem neuen Pauschalmodell auf die Abgrenzung zwischen Grün- und Graustrom verzichtet werden. Die Speicher könnten damit „frei am Markt agieren“. Diese Entbürokratisierung soll dabei auch für bestehende Anlagen greifen und für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen offen stehen.
Gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen
Mit der „Wachstumsinitiative“ soll künftig auch die Co-Location von Speicher und Erneuerbaren-Anlagen gestärkt werden. Für Speicher sei ein erleichterter Netzanschluss geplant, um Kombination bei neuen und bestehenden Anlagen zu fördern. Auch die gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses soll gesetzlich ermöglicht werden.
Am Ende kommt die Präsentation des Bundeswirtschaftsministeriums dann doch auch wieder auf das „energiepolitische Zieldreieck“ zurück. So werde durch die Maßnahmen eine „verbesserte Bezahlbarkeit“ erreicht, da es keine Vergütung zu negativen Preisen gebe und der Übertragungsnetzbetreiber dann keinen Strom mehr verkaufen muss. Nach Überzeugung des Ministeriums wird so negativen Preisen entgegengewirkt, der Markt stabilisiert und schließlich die Förderkosten gesenkt. Als zweiten Punkt gibt es „verbesserte Sicherheit“, die durch mehr Steuerbarkeit und neue Vermarktungschancen für Anlagenbetreiber erreicht wird. Zum dritten Punkt des Zieldreiecks heißt es „verbesserter Treibhausgas-Neutralität im Stromsektor“, weil die Erneuerbaren in den Markt und das Netz integriert werden, um den Weg frei zu machen, 80 Prozent Erneuerbare bis 2030 zu erreichen.
Zum politischen Prozedere heißt es weiter, dass die Ressortabstimmung zeitnah geplant sei. Die Maßnahmen der „Wachstumsinitiative“ sollen dann die EnWG-Novelle ergänzen, die sich bereits in der Ressortabstimmung und öffentlichen Anhörung befindet. Ein zeitnahes Inkrafttreten sei „zentral, um frühzeitig Wirkungen in 2025 – 2027 zu entfalten“, so das Ministerium. Sogenannte Ad-hoc-Maßnahmen seien neben der Gesetzgebung besonders wichtig, etwa wenn es um die Vereinfachung der Direktvermarktung gehe oder die Steuerfähigkeit von Bestandsanlagen.
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Kleines Aufatmen meinerseits, dass nicht alle Anlagen ab 25 kWp ab 2025 in die DV kommen. Das gibt jetzt noch etwas Puffer und Zeit beim investieren.
Auf unser BKW und unseren Speicher hat dieser Staat keinen Zugriff und den wird er auch nie kriegen.
Unser System größer 2kW bleibt eine teilweise Insellösung, die wir jederzeit mitnehmen und zum Campen abbauen können.
Wie speisen gar nichts ein. Schon gar nicht umsonst. Und am den Speicher (Privateigentum) kommt dieser Raffgesstaat nicht!
Wir bleiben mobil und Herr über unser Eigentum!
Maximal 100 EUR für die Steuerbarkeit bis maximal 15 kW?
In 20 Jahren sind das mindestens 2000 EUR für primitive Elektrotechnik um vier Kontakte zu beschalten. Das kann wirklich nicht ernst gemeint sein!
Wäre Steuerbox kaufen und vom Handwerker anbringen lassen nicht die viel bessere Alternative?
Warum geht man jetzt auf 50% statt 60%, die jeder Wechselrichter heute ab Werk unterstützt?
Wozu baut man denn alte Technik ein, dann Smartmeter Gateways und überlegt sich erst dann vielleicht, wie es einfacher gehen könnte?
Zeiten mit maximaler Stromproduktion gegen irgendwelche andere Stunden im mit geringer Stromproduktion zu tauschen ist aber auch kein fairer Deal.
Warum rechnet man nicht einfach 1 kWp erzeugt im Schnitt 1000 kWh pro Jahr, d.h. es werden 20000 kWh / kWp nach EEG vergütet. Danach wird nur noch nach Marktwert vergütet.
Klingt nach einer vernünftigen Idee. Unbürokratischer wäre allerdings die Streichung der Nicht-Vergütung. Dann hätten die Speicher es auch leichter, wenn immer noch kein nachhaltiges Vergütungsmodell für diese etabliert wird.
Das wäre eine wirklich faire Lösung, die auch die kWp Ungerechtigkeit nach Standort oder Dachlage ausgleicht (momentan wird die Südausrichtung über Zählerkosten, Einspeisevergütung nach kWp noch immer besser gestellt). Damit hat man dann auch absolute Investitionssicherheit.
Wie hier schon zu lesen war, bevorzugen die „Innovations-Anlagen“ wieder die Südausrichtung+Speicher gegenüber Ost-West-Anlagen. Die Speicher sind so preiswert, dass deren größere Flexibilität – sie können auch nachts Strom abgeben – gegenüber dem starren Ost-West-Erzeugungsprofil zusammen mit dem höheren absoluten Ertrag wirtschaftlicher ist. Ost-West ist nur noch zu empfehlen, wenn das Dach diese Ausrichtung hat, in der Freifläche nicht.
@JCW aber selbst wenn es technisch möglich is eine Südanlage effektiver als Ost- Westanlagen zu gestalten, dann macht dies den Vorschlag der Wachtumsinitiative nicht fair.
Was sollte denn die Speicher in den Markt locken?
Mit Speicher sollte ebenso ein Erlös möglich sein.
Das ist doch quasi nur vom Einkaufspreis abhängig. Wenn man unter ca. 400 Euro pro kWh einkauft, sind Speicher heutzutage auch schon rentabel. In 1-2 Jahren dürfte der Preis bei unter 300 Euro liegen.
Ein 300 EUR Speicher kostet aber bei optimistischen 5000 Zyklen aber immer noch bei 6 Cent / kWh, die irgendwie erwirtschaftet werden müssen.
Hinzu kommen noch Kosten für Installation, Service, Rückbau und Entsorgung, die umgelegt werden müssen falls man den Speicher nicht als Hobby betreibt.
„die unvergüteten Stunden nach den 20 Jahren angehängt werden, um die Investitionssicherheit zu erhalten.„
Das bedeutet im Klartext eine 100% Leistung Stunde wird durch eine 5% Leistung Stunde ausgeglichen, sofern die Anlage nach 20 Jahren noch läuft? Das soll Investionssicherheit sein? Es weiß doch heute niemand wie viel in 5 oder 10 Jahren abgeregelt wird.
Was für ein Bürokratie, Erfassungs und Steuerungsnonster. Typisch deutsch und aus meiner Sicht wird das eher das Gegenteil einer Wachstumsinitiative. Die Steuerbarkeit der PV ist ja faktisch eh schon vorhanden, wenn man z.B eine Wallbox installiert. D.h. der Teil gilt ja jetzt schon.
Was auch immer das bedeutet:
„ Gleichzeitig soll bei einer starken Begrenzung der Einspeisung übergangsweise weiterhin möglich sein, die Einspeisevergütung zu erhalten.“
Da geht es um die pauschale Abregelung bei 50, 60 oder 70 Prozent.
Die Pauschale Abregelung gibt es doch nur bei Altanlagen, die eh nicht betroffen sind, oder?
Man kann sie auch wieder einführen. Wäre wahrscheinlich die preiswerteste Methode, insbesondere bei Kleinanlagen, aber wie das Wort „pauschal“ schon andeutet: Es passt zwar meistens, aber nicht immer. Man sollte die Kleinanlagen ungeschoren lassen, und statt dessen genug Speichermöglichkeiten vorhalten. Bei größeren Anlagen lohnt sich dann die situationsangepasste Abregelung, aber auch da sollten so viele Speicher zur Verfügung stehen, dass sie selten gebraucht wird.
Der Begriff „Wachstumsiniative“ ist ein Euphemismus, um zu verschleiern, dass die Rendite von zukünftigen Investitionen in Photovoltaik sich vermindern wird. In Zukunft ist die Speicherung des erzeugten Stroms in gewissem Umfang einzurechnen. Die Speicher müssen so groß ausfallen, dass die am Tage erzeugte Energie in der Nacht verkauft werden kann.
Das ist aber nur der erste Schritt. Irgendwann wird die Forderung kommen, dass die Speicher so groß zu sein haben, dass der im Sommer erzeugte Überschuss noch in den Wintermonaten verbraucht werden kann.
Möglich, dass durch die „Wachstumsiniative“ diesen Zeitpunkt weiter in die Zukunft verschieben wird, weil Investitionen in PVA aufgeschoben werden.
Ohne preiswerte Speicher läuft nichts.
Eine saisonale Speicherung ist in Deutschland nicht erforderlich, wenn das Verhältnis von Windkraft zu PV etwa 1:1 bei der Leistung beträgt. Dann sind nur alle paar Jahre (zuletzt Jan-Feb 2017) mehrwöchige Dunkelflauten zu überbrücken. Batteriespeicher werden nur maximal zwei Tage überbrücken müssen bzw können.
Einerseits kaufen viele PV-Betreiber schon seit Jahren Speicher dazu, obwohl sie sich in der Vergangenheit zumindest klar nicht gerechnet haben – das mag angesichts stark fallender Speicherkosten inzwischen anders aussehen.
Andererseits reicht ja schon eine Verschiebung um einige Stunden meistens aus, um dem Mittags-Solarpeak zu entgehen.
Drittens bieten Ost-West-Anlagen oder vertikale PV-Module weitere Möglichkeiten, die Stromerzeugung zu entzerren.
Aber es ist nunmal nicht sinnvoll immer mehr Erzeugung in den Markt zu bringen zu Zeiten, wo sie nicht benötigt wird und nicht abgenommen werden kann.
Insofern ist die Initiative lange überfällig.
Speicher in der Peripherie sind nur begrenzt sinnvoll. Besser sind Speicher an großen Netzknoten, wo nur eine Spannungstransformation erforderlich ist. In der Peripherie könnten allenfalls Quartierspeicher sinnvoll sein, wenn sie Notfallfunktionen für die Anlieger zur Verfügung stellen.
In der Krise haben wir gesehen, dass die Direktvermarktung zu unnötigen Übergewinnen bei den Betreibern führt. Eine Ausweitung wäre nur akzeptabel, wenn dem Recht auf Marktprämie auch eine Pflicht zur Andienung gegenüber stünde. Und die nächste Krise kommt bestimmt!
„Per Gesetz sollen die Kosten begrenzt werden. “ Das klingt etwa so intelligent wie „Per Gesetz wird beschlossen, dass der Rhein an geraden Tagen in die Gegenrichtung fließt. „. Es kostet, was es kostet, und bei Kleinanlagen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis miserabel. Statt Abregeln sollte man speichern, zumindest den Strom der Kleinanlagen, die Speicher aber zentral installieren.
Zu viel Micromanagement, zu wenig Rahmenbedingungen. Es glauben zu viele, dass man mit derlei direlten Eingriffen alles regeln muss. Hektisch, ohne Weitblick, imho.
Mal schauen… mir gefällt das nicht, andauernd mit derlei Kleinstregelungen zu versuchen, einen komplexen und sich rasant ändernden Markt steuern zu wollen.
ja – was soll ich sagen – das fühlt sich sehr nach Flickschusterei an und nicht nach dem großen Wurf, um für einen sicheren und flotten Ausbau der Erneuerbaren Wind/Solar zu sorgen.
Dezentral und gut ausgewogen bedarf eine 100% wind- und solargespeiste Energieversorgung in Deutschland aus heimischen Quellen aber mehr als 2-3 Tage Speicherkapazität, wenn ich den Experten glauben darf. Es sind dann doch schon mal 30 Tage zu überbrücken, wenn es im Winter richtig doof läuft.
Dennoch empfehle ich den Politikern und Gesetzemachern zum wiederholten mal einen Expertenrat aus Südamerika zu beherzigen. Hier der Link auf mein Posting in Linkedin samt Kommentaren dort: https://www.linkedin.com/posts/ralfschnitzler_physiker-%C3%BCber-energiewende-mit-klimawandel-activity-7247105719559147521-1lqE?utm_source=share&utm_medium=member_desktop
,,, und das alles nur weil unsere Versorger nicht in der Lage sind dezentrale Großbatteriespeicher aufzustellen… hier sollte man zuerst mal schnellstmöglich eingreifen.
Ja, aber bitte nicht durch eine neue Pflicht, gegen sich der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wehrt oder eine neue Finanzierungsorgie für Energieversorger.
Sondern Fuß von der Bremse (§ 19 3a etc.) und brachliegende Ressourcen nutzen (alternde Hausbatterien), Markt bis in den Urbanen Bereich ermöglichen (Zuschläge für Einspeisung zu bestimmten Uhrzeiten, wenn Smartmeter verbaut).
Zitat: „Allerdings sollen – analog wie zur bereits bestehenden Regelung für größere Anlagen – die unvergüteten Stunden nach den 20 Jahren angehängt werden, um die Investitionssicherheit zu erhalten.“
Naja.. auch ein wenig unüberlegt… aber besser als nichts.
Dumm nur, dass wenn im PV-Jahr 1 die Anlage noch 10.000 KW/h macht und im PV-Jahr 21 nur noch (wenn überhaupt) 8.000 KW/h (wegen degeneration).
Aber besser als 100%tiger Verfall.
@Simon:
„[..] 400 Euro pro kWh einkauft, sind Speicher heutzutage auch schon rentabel. In 1-2 Jahren dürfte der Preis bei unter 300 Euro liegen.“
Deine Kalender geht falsch 😉
Wir sind in 2024. Aktuell liegen wir bei um die 100-150 Euro je KWh.
https://www.idealo.de/preisvergleich/Liste/121210503/12-5-kwh-felicity.html
Gibt es auch in (ich glaube) 42,5 KWh.
Und.. es sind schon die LiFePO4… also die die nicht brennbar sind.
Nur mal so an Rande erwähnt 😉
Jo, aber 5,3 kWh bei 52V mit max 60 A ergibt eine C Rate von 0,58. Vor dieser 60 A Heizung hätte ich Respekt.
Die 5,12 kWh Hochvolt Version des selben Herstellers liegt aktuell bei 298 EUR / kWh. Bei optimistischen 5000 Zyklen liegen wir aber immer noch bei 5,96 Cent / kWh, die irgendwie erwirtschaftet werden müssen. Gleichzeitig kostet der Strom aus der privaten PV genauso 7-10 Cent / kWh.
Dafür sollte es ein Konzept geben.
Das könnte uns gelingen, wenn wir sagen: Wenn deine PV kein Geld erwirtschaftet, dann erwirtschaftet es eben der Speicher. Deine PV darf dann einfach später ihren Strom vermarkten, wenn es nicht so viele Überschüsse gibt.
Schön verpackt aber im Ende geht es um Einsparungen der Bundesregierung und Netzentlastungen, weil die Netze voll sind.
Quasi eine Einbremsung der Branche. Insgesamt düstere Aussichten für das Neugeschäft mit PV-Anlagen in den nächsten Jahren, was neue Investoren verunsichert und abschreckt. Dann ist der Aufschrei groß, letztlich aber hausgemacht.
Man könnte fast meinen, der Politik wurde die Stetigkeit des Zubaus von 1 bis 1,5GW/Monat in den letzten zwei Jahren unheimlich. Da muss man doch mal für ein bisschen Verunsicherung sorgen!
Wo dann das „Wachstum“ herkommen soll, wenn man die PV abwürgt, kann einen schon wundern. Mal ein auskömmliches Betreibermodell für Speicher aller Art: Das könnte ein Wachstumsprogramm sein.
es geht einfach darum das die grossen ihre macht behalten.. pv parks bauen von eon enbw und co.. ruhig auch redispatchkosten verursachen – (im osten gebnaut im süden strom verkauft) das alles kaltgrinsend – die kleinen pv anlagen sind aber natürlich an allem schuld..
klar wird die branche hart getroffen – ist sie ja aktuell schon seit der ansage im sommer.. viel wurde aufgabut in den letzten jahren und wie eine sandburg am nordseestrand verschwindet es jetzt auch wieder
es grüsst Torsten vom YT kanal Weissnichswelt
Um das Energiesystem umzubauen fehlt noch der wirkliche Wurf.
Ein Ansatz wäre, den jeweiligen Energieproduzenten, jetzt wo die Technologie der Energiespeicherung keine Raketenwissenschaft mehr ist, abzuverlangen, daß die jeweilige Energieanlage in der Lage sein sollte, 30 % ihrer Nennleistung für die Dauer von 24 h in das Versorgungsnetz einspeisen zu können. Diese Konstellation sollte allerdings preislich als Garantiepreis ausgebildet und losgelöst von jeglicher Zappelpreisfindung durch die Strombörse sein.
Bei dieser hektischen Mikromanagement Strategie vergeht einem echt die Lust auf Energiewende. Vielleicht vorher mal einen Masterplan ausarbeiten (lassen), als ständig die Regeln zu ändern. Mal schauen, ob ich die PV noch beauftrage, oder es sein lasse.
Deutschland kann anscheinend nur kompliziert. Hat Holland eigentlich ähnliche Probleme?
Seit über 20 Jahren steht in EnWG und EEG, dass parallel zur Förderung der regenerativen Stromerzeugung der Netzausbau bis ca. 2020 zu erfolgen hat. Eine unterlassene Umsetzung des Ausbaus war aber nicht mit Konsequenzen für die Netzbetreiber verbunden; also wurde der Netzausbau nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt. Neue kleinkarierte Regelungen zur Einspeise-„Erbsen“-Zählerei, die die Prosumenten demotiviert sind damit alles andere als eine „Wachstumsinitiative“; wo wir doch tatsächlich „jede kWh brauchen“. Stattdessen müsste der Focus allein darauf liegen, den Überschussstrom sonniger und windiger Tage mit höchster Priorität in die Übertragungsnetze einzuleiten, in Quartier-Batterien zu speichern, zum Füllen der Bassins von Pumpspeicherwerken zu nutzen und in Elektrolyseuren in Wasserstoff und Folgeprodukte umzusetzen. Das wäre eine Energie-Wachstumsinitiative.
Der jetzige EEG2025-Vorschlag ist ein Offenbarungseid zum langjährigen und anhaltenden Energiepolitikversagen.
Ich bin sehr traurig!
Mit dieser geplanten Maßnahme kann man sicherlich die Kosten für das EEK-Konto senken aber die Klimaerwärmung wird zunehmen.
Viele, einschließlich der Bundesregierung; wissen leider nicht, dass abgeschaltete PV-Anlagen das Klima erwärmen, da sie 95% des Lichts absorbieren und in Wärme umwandeln ohne Strom zu erzeugen.
Zum Vergleich, eine grüne Wiese reflektiert 25% des Sonnenlichts.
Laut Agora Denkfabrik werden wir im Jahr 2030 an 100 Tagen für je ca. 6 Stunden ein Stromüberangebot von 50 GW haben.
Für 50 GWp wird eine Fläche von ca. 50 000 Hektar PV-Freifläche benötigt.
Abgeschaltet wird meist bei höchster Solarstrahlung (1000 W/m²). Somit führt dies zu einem zusätzlichen Energieeintrag von 60 TWh/a in die Atmosphäre (200 W/m²*600h*5*10E8 m²), dies entspricht dem Heizwert von 6 Mrd. Liter Diesel.
Wir müssen deshalb schnellstens aufhören, diese Klimaschädigung auch noch mit Steuergeldern zu fördern. Aus meiner Sicht sollten die PV-Betreiber bei Einspeisung bei negativen Strompreisen eine Strafe zahlen.
Eine Vergütung sollten nur Betreiber erhalten, wenn sie die Module bei Stromüberangebot aus der Sonne drehen.
Die Vergütung sollte gestaffelt werden:
– Geringe Vergütung, wenn die Module aus der Sonne gedreht werden.
– höhere Vergütung, wenn die Module um 180 ° verdreht und die reflektierende Rückseite der Sonne zugewandt werden . Damit könnte 90% des Sopnnenlichts reflektiert und die Atmosphäre sogar gekühlt werden.
Damit könnte es gelingen, den geplanten Ausbau der PV-Anlagen nicht zu behindern. Aus meiner Sicht die kostengünstigste und klimafreundlichste Lösung.
„Viele wissen leider nicht…“
Das „leider“ stimmt nicht. Ist doch sehr erleichternd, dass ein derartiger Quatsch nicht weit verbreitet ist. Ich hoffe sehr, dass das pv-magazine nicht zu seiner Verbreitung beiträgt.
Was tun, beim Auslaufen der EEG nach 20 Jahren. Selbsvermarktung? Bei einer Feldanlage von 150KW sind die Kosten, Umbau, mtl. Nebenkosten u.s.w , viel zu hoch, bei einer Vergütung von ca 3Cent pro kwp.
Hat jemand Erfahrung oder Infos.
Dem Staat fehlen jetzt bereits 47 Milliarden. Nächstes Jahr wird es richtig krass. Aus der Industrie hört man nichts Gutes. Da wird er jede Möglichkeit nutzen um hier einzusparen.
Ich wette er läßt sich noch was einfallen um selbst Zugesagtes zu rückwirkend zu kürzen. In Spanien haben sie es so gemacht.
Wenn der Netzbetreiber wenigstens die mittlere Strahlungsenergie im Netzgebiet über den Zeitraum der Abschaltung aufsummieren würde und die Anlage nach 20 Jahren so viele Quartale weiter vergütet werden würde, bis diese Strahlungsenergie ausgeglichen wurde.
Warum sollte die Einspeisung aus erneuerbaren Energien überhaupt reguliert werden dürfen? Wir wollen und sollen doch so schnell, wie möglich 100% Einspeisung aus erneuerbaren Energien erreichen!
Ist das allem übergeordnete Ziel nicht, von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas oder Öl wegzukommen und auf Erzeuger erneuerbarer Energien umzustellen, um das Klimaziel zu erreichen???
Was genau haben unsere Politiker eigentlich an dem von ihnen selbst verfassten und erlassenen EEG nicht verstanden?
Kraftwerke (CO2-Erzeuger) sind in der Lage, ihre Stromlast zu regulieren! Das passiert täglich durch Anpassung (z. B. Taglast/Nachtlast) der Kraftwerksleistung. Ebenso lässt sich eine Reduzierung der Leistung, unter Berücksichtigung der Einflussfaktoren (Jahreszeit, Wettervorhersage usw.) vornehmen, um das Angebot zu Spitzenzeiten zu reduzieren und damit sowohl eine Netzüberlastung, als auch negative Preise zu vermeiden! Dafür müsste man nicht einmal neue Messtechnik installieren, denn die sind in den Kraftwerken bereits vorhanden.
Reduzierte Kraftwerksleistung = weniger fossile Brennstoffe = weniger CO2!
Nur so macht es Sinn!
Aber natürlich müssten die Energieversorger dann auf Umsatz und die Politiker auf Steuereinnahmen verzichten! Und leider wissen wir eins mit Sicherheit: Das werden sie nicht freiwillig tun – keiner von beiden! Lieber ändern Sie die Gesetze einfach so ab, dass sie ihren Interessen entsprechen und die eigene Tasche immer prall gefüllt bleibt. Wenn nötig, dann sollen eben die eine Strafe zahlen, die saubere Energie erzeugen! Nicht etwa die, die Energie aus fossilen Brennstoffen einleiten!
Und die Schuld schiebt man natürlich wieder dem Volk zu, weil das Volk sich zu schnell auf das Klimaziel zubewegt! Das Versagen und die Trägheit von Politik und Energieversorgern hat dazu geführt, dass der beschlossene Netzausbau bis 2020 nicht ausreichend erfolgt ist!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich verfassungskonform sein soll!