Jahressteuergesetz 2024 stellt Standortgemeinden von Stromspeichern besser

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Bei Photovoltaik-Kraftwerken und Windparks ist es schon lange so geregelt, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu 90 Prozent an die Standortgemeinde und zu 10 Prozent an die Gemeinde gehen, in der der Betreiber seinen Hauptsitz hat. Im dem Jahressteuergesetz 2024 ist dies nun auch für Stromspeicher festgeschrieben. Am Freitag verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf und leitete ihn zur finalen Abstimmung an den Bundesrat weiter.

Eco Stor hat in den vergangenen Monaten vehement für diese Neuregelung in der Politik und Öffentlichkeit geworben. Der norwegisch-deutsche Entwickler von großen Batteriespeichern begrüßte entsprechend die Entscheidung. Eco Stor und die Politik erhoffen sich von der Neuregelung, dass damit die Akzeptanz großer Batteriespeicher vor Ort gestärkt werde. Bei der Neuregelung ist es unerheblich, welcher Strom durch den Speicher fließt.  Die Unterscheidung von Grün- und Graustrom kann dabei aus Sicht der Bundesregierung „für die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Speicherprojekten kein taugliches Abgrenzungskriterium sein“, so die Argumentation.

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