Jüngste Innovationsausschreibung ist mehr als dreifach überzeichnet

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Bei der jüngsten Innovationsausschreibung für Kombinationen von Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung zum Stichtag 1. September 2024 gingen 154 Gebote mit einer Gesamtleistung von 1.856 Megawatt ein. Davon hat die Bundesnetzagentur 50 Gebote mit insgesamt 587 Megawatt Leistung bezuschlagt. Ausgeschrieben waren 583 Megawatt Leistung. Bei der vorherigen Auktion mit Stichtag 2. Mai 2024 war die damalige Ausschreibungsmenge in Höhe von 512 Megawatt nur leicht überzeichnet.

Die weit überwiegende Anzahl der Gebote bezog sich wie in den Vorrunden auf Anlagenkombinationen mit Photovoltaik und Speicher, meldet die Bundesnetzagentur. Für Wind-Speicher-Kombinationen gingen Gebote im Umfang von 91 Megawatt ein. Keines davon erhielt einen Zuschlag. Von den 154 eingereichten Geboten wurden 18 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,74 bis 7,45 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,09 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 Cent pro Kilowattstunde – und  unter dem durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 Cent pro Kilowattstunde.

Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (227 Megawatt, 25 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (115 Megawatt, sieben Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (57 Megawatt, drei Zuschläge).

Ein Fehlschlag war dagegen die parallel durchgeführte Ausschreibung für Biomethan-Anlagen: Die Bundesnetzagentur erhielt nur ein einziges Gebot – und das musste sie ausschließen.

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