JA Solar reicht Patentverletzungsklage gegen Astronergy ein

JA Solar, Module, Messestand

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von pv magazine Global

Der chinesische Solarmodulhersteller JA Solar verklagt den chinesischen Konkurrenten Astronergy wegen angeblicher Patentverletzungen. JA Solar reichte zwei Patentklagen beim UPC ein, einem gemeinsamen supranationalen Patentgericht von 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Verfahren betreffen die Topcon-Patente EP 2 787 541 B1 und EP 4 092 759 B1 von JA Solar.

Das erste Patent bezieht sich auf tunnelnde Siliziumoxidschichten (SiO2) und die dotierte Polysiliziumschicht, die auf der Rückseite der Topcon-Solarzellen verwendet wird. Nach Angaben des Photovoltaik-Herstellers ist dieses Patent bis 2034 gültig und wird in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich geltend gemacht.

Das zweite Patent betrifft die Anordnung der in Topcon-Produkten verwendeten Elektroden und Leitungen. Nach Angaben von JA Solar wird es nicht vor 2035 auslaufen und kann bis dahin für alle Vertragsstaaten des UPC durchgesetzt werden.

„Für JA Solar ist geistiges Eigentum nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Verpflichtung, und unsere selbstbewusste Haltung in Bezug auf Patente stellt sicher, dass unsere bahnbrechende Technologie führend ist“, so ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von pv magazine. „Wir haben die Verantwortung, unsere Führungsposition zu schützen und werden weiterhin unsere Patentrechte gegen diejenigen durchsetzen, die versuchen, in Europa und auf anderen Märkten Produkte zu verkaufen, die diese Rechte verletzen.“

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