Wann wird es flächendeckend Finanzierungslösungen für Batteriespeicher geben?

Pixabay, Batterien, Symbolbild

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Für das Gelingen der Energiewende und den bestmöglichen Einsatz erneuerbarer Energien, aber auch um überschüssige Energie aus anderen Quellen zwischenspeichern zu können, ist der Einsatz von Batteriespeichern unerlässlich. Technisch gibt es bereits Lösungen für alle möglichen Größen von Batteriespeichern vom privaten Heimspeicher bis zu Großspeichern mit mehr als 50 Megawattstunden Kapazität. Doch wie sieht es mit der Finanzierung von Batteriespeichern aus, wird diese bereits standardmäßig angeboten?

Einsatzmöglichkeiten für Batteriespeicher

Neben Heimspeichern für die singuläre und private Nutzung eines Batteriespeichers zusammen mit einer Photovoltaik-Dachanlage und der Nutzung als Großspeicher für erneuerbare Energien oder insgesamt zur industriemäßigen Zwischenspeicherung von Energie stellt sich die Frage, wo Batteriespeicher noch einen Mehrwert bieten können. Beispielhaft wäre diese bei der grünen Transformation von Gewerbe- und Logistik-Immobilien. Ein Batteriespeicher kann zusammen mit einer richtig dimensionierten Dachanlage dabei helfen, eine Immobilie zukunftssicher und energieautark zu machen.

Woher kommt die Finanzierung?

Bisher ist die Finanzierung von großen und gewerblichen Batteriespeichern in Deutschland noch ein recht neues Feld. Es versuchen aber immer mehr Banken und Investoren, in diesen Bereich vorzudringen. Daneben gibt es auch Ideen, Batteriespeicher über andere Finanzierungslösungen wie Crowdfunding zu finanzieren.

Dabei haben einige Banken bereits Lösungen für die Finanzierung von Batteriespeichern entwickelt. Diese Finanzierungen sind aber noch nicht flächendeckend verbreitet. Ausschlaggebend für den Erfolg der Finanzierung sind vor allem die Rentabilität des Projekts, die Laufzeit der Finanzierung und die Möglichkeit werthaltige Sicherheiten zu bestellen. Bei der Finanzierung von Batteriespeichern ergeben sich dabei einige zusätzliche Fragen, die es zu lösen gilt.

Wie kann man die Finanzierung gestalten?

Insgesamt ist eine solide Finanzierungsstruktur entscheidend für den Erfolg von Batteriespeichern. Regelmäßig werden Banken die Finanzierung als Projektfinanzierung ausgestalten. Vorrangig muss dafür die Rentabilität des Projekts gewährleistet sein und Risiken müssen entsprechend quantifiziert und zugeordnet werden. Ein Batteriespeicher muss genügend Einkommen generieren, um auch eine Bankfinanzierung bedienen zu können.

Auf der Profitabilitätsseite wird bei einer singulären Betrachtung des Batteriespeichers oder ohne Bündelung verschiedener Einkommensströme diese oft nicht gegeben sein. Hier sind die Einkommensströme meist zu gering, zu diversifiziert oder zu komplex, um eine Bankfinanzierung (ohne weiteres) bedienen zu können. Da eine Finanzierung schwer zu strukturieren ist, bleibt oft als einzige Möglichkeit, die Rentabilität des Projekts zu erhöhen. Dies ist einerseits möglich, wenn die Einnahmen aus dem Batteriespeicher selbst durch das Anbieten weiterer Nebendienstleistungen erhöht und diese gebündelt werden. Wenn dies nicht ausreichend oder möglich ist, kann die Kombination des Batteriespeichers mit dem Erneuerbare-Energien-Projekt eine Lösung sein. Wenn dies wirtschaftlich gelingt, können die Einnahmen aus dem Projekt und aus dem Batteriespeicher gemeinsam für die Finanzierung genutzt und diese strukturiert werden.

Wenn die Einkommensströme strukturiert sind, müssen alle relevanten Risiken zugeordnet und abgesichert sein. Ohne diese Zuordnung, wird keine Bank eine Finanzierung gestalten können. Wenn dies ebenfalls erfolgt, müssen noch zwei weitere Hürden genommen werden: Es geht um die Laufzeit der Finanzierung und um die Möglichkeit der Bestellung werthaltiger Sicherheiten. Vor allem letztere kann Probleme aufwerfen. Dies gilt in unterschiedlichen Ausprägungen sowohl für die Finanzierung des Batteriespeichers allein als auch in Kombination mit einem Erneuerbare-Energien-Projekt.

Wie erfolgt die Zuordnung von Sicherheiten?

Für die Bestellung werthaltiger Sicherheiten stellen sich immer – und durch die Verknüpfung der verschiedenen Projektsphären bei einer Kombination des Batteriespeichers mit dem Erneuerbare-Energien-Projekts teilweise – auch rechtlich komplexe Fragen. Dazu zählen beispielhaft:

  • Wie werden die einzelnen Wirtschaftsgüter (wie etwa Grundstücke) zugeordnet, und wie können mit ihnen Sicherheiten zugunsten einer oder mehrerer Banken gestellt werden?
  • Wie können diese Sicherheiten verwertet werden?
  • Sind verschiedene Banken an der Finanzierung beteiligt oder gibt es verschiedene Finanziererkreise und müssen daher Gläubigervereinbarungen zwischen diesen geschlossen werden?
  • Wie kann die Einhaltung der Kapitalerhaltungsregeln sichergestellt werden, wenn der Batteriespeicher und das Erneuerbare-Energien-Projekt von unterschiedlichen Projektgesellschaften gehalten werden, die für alle Projektteile Sicherheiten bestellen sollen?

Sind Green und Sustainable Finance eine Lösung für Batteriespeicher?

Bei Green Finance und Sustainable Finance geht es nicht um die Zuordnung in den regulatorischen Kategorien der EU-Taxonomie, sondern um die Ausgestaltung der Finanzierung selbst. Ein erneuerbare Energien-Projekt beziehungsweise ein Batteriespeicher ist grundsätzlich ein grünes Projekt. Damit ergibt sich das Potenzial die Finanzierung als grüne Finanzierung (Green Finance) auszugestalten, wenn dazu die entsprechenden Vorgaben und Parameter eingehalten werden, die eine Finanzierung zu einer grünen Finanzierung machen, was – grob umrissen – vor allen die Finanzierung eines grünen Projekts ist. Wohingegen bei einer nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance) kein grüner Zweck gegeben sein muss, sondern die Kreditvergabe an bestimmte Nachhaltigkeitsziele geknüpft wird.

Staatliche Fördermöglichkeiten?

Neben dem Einsatz von Bankfinanzierungen wäre die zusätzliche Vergabe von Fördermitteln sicher wünschenswert, um die Finanzierung von Batteriespeichern zu erleichtern. Eine Förderung von Batteriespeichern ist bislang so aber nicht flächendeckend vorgesehen. Fördermittel stehen im Moment vor allem für Heimspeicher oder gegebenenfalls für Kombinationsprojekte zur Verfügung, die dadurch von einer EEG-Förderung profitieren. Für große Batteriespeicher und damit die gewerbliche Nutzung von Batteriespeichern spielen diese aktuell keine Rolle. Damit scheidet der Einsatz von Fördermittel als „Finanzierungshilfe“ und damit zur Ergänzung oder Vereinfachung der Finanzierung regelmäßig aus. Damit kommt es für die Finanzierung allein auf die Finanzkraft der relevanten Stakeholder an und die Möglichkeit sich eine Fremdfinanzierung bei einer Bank oder einem anderen Finanzierungsanbieter zu sichern.

Fazit

Die Möglichkeit der Finanzierung von Batteriespeichern ist ein entscheidender Faktor für ihre Verbreitung und Nutzung. Bisher sind Finanzierungslösungen aber noch nicht standardmäßig vorhanden und es kommt entscheidend darauf an, dass standardisierte Finanzierungslösungen allgemein zugänglich werden, um den flächendeckenden Bau von Batteriespeichern zu ermöglichen.

Addleshaw Goddard, Nadine Bourgeois
Nadine Bourgeois ist Partnerin der Kanzlei Addleshaw Goddard.

Foto: Julia Reisinger Fotografie

— Die Autorin Nadine Bourgeois ist Partnerin der Kanzlei Addleshaw Goddard. Sie ist spezialisiert auf Fremdfinanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen und verfügt über mehr als 19 Jahre Erfahrung in der Beratung von Banken, alternativen Kreditgebern, Finanzsponsoren sowie mittelständischen und großen Unternehmen bei Akquisitions-, Immobilien- und Unternehmensfinanzierungen. Darüber hinaus verfügt sie über fundierte Kenntnisse im Bereich der finanziellen Restrukturierung und der Beratung zu speziellen Fremdkapitalmarktprodukten. —

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