Sunfarming will kommunale Beteiligung bei seinem Agri-Photovoltaik-Projekt in Brandenburg sicherstellen

Sunfarming. Agri-Photovoltaik, Rinder

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Die im EEG vorgesehene kommunale Beteiligung an Photovoltaik-Anlagen von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde ist freiwillig. Allerdings erlassen immer mehr Bundesländer sogenannte Beteiligungsgesetze und legen eigene Regeln fest. So auch Brandenburg, wo ab kommendem Jahr ein „Solareuro“ für Photovoltaik-Freiflächenprojekte gezahlt werden muss. Eine Anwohnerin des geplanten „Klimapark Steinhöfel“ wandte sich in einem Leserbrief an pv magazine und beklagte sich, dass Sunfarming die bereits zusagte Beteilung nach EEG nun doch nicht zahlen wolle. Wir nahmen dies zum Anlass, mit Sunfarming-Geschäftsführer Martin Tauschke über das gesetzliche Wirrwarr zu reden und wie es am besten aufgelöst werden könnte.

pv magazine: Sunfarming plant eine 753 Megawatt Agri-Photovoltaik-Anlage in Brandenburg, die 2026 ans Netz gehen soll. Was passiert aktuell bei dem Projekt?

Martin Tauschke, Geschäftsführer SunfarmingMartin Tauschke (Foto): Ja, das ist richtig, wir planen das Agri-PV-Projekt „Klimapark Steinhöfel“ und den Bau des dazugehörigen Umspannwerkes mit einer Gesamtanlagenleistung von bis zu 753 Megawattpeak im östlichen Teil des Landes Brandenburg. Nach erfolgreichen Satzungsbeschlüssen zu den Bebauungsplänen arbeiten wir derzeit intensiv an der Einreichung der Bauanträge für die Photovoltaikanlagen des ersten Bauabschnitts mit 550 Megawatt auf einer Fläche von etwa 500 Hektar und gehen davon aus, dass die ersten Baugenehmigungen Anfang des vierten Quartals 2024 erteilt werden. Wir sind zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten wird und der Netzanschluss der ersten Projektabschnitte ab 2026 wie geplant erfolgen kann. Dieses Projekt ist ein bedeutender Schritt für die Energiewende nicht nur in der Region, sondern es hat Strahlkraft auf Landes- und Bundesebene und wird nachhaltige Stromerzeugung zusammen mit landwirtschaftlicher Nutzung in Einklang bringen.

Wir haben einen Leserbrief einer enttäuschten Einwohnerin der Region erhalten, wonach Sunfarming zunächst wohl zugesagt hat, die kommunale Beteiligung nach Paragraf 6 EEG zu zahlen und dies nun wohl doch nicht machen will. Stimmt das?

Zunächst blicken wir in diesem Projekt auf mehr als drei Jahre erfolgreiche und sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Landkreis und den Bürgern und Bürgerinnen der Region zurück und freuen uns auf die anstehende Realisierung, die zu hohen finanziellen Erlösen für die Gemeinde führen wird. Wir nehmen jede Meinungsäußerung ernst, können jedoch die Bedenken der Einwohnerin nicht nachvollziehen. Dennoch möchten wir gern darauf eingehen und stehen auch für direkte Gespräche jederzeit bereit. Grundsätzlich, und so haben wir auch in diesem Planungsverfahren die Beteiligten informiert, ist es unsere allgemeine Geschäftspolitik, die gesetzlichen Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Gemeinden, in denen wir unsere Agri-Solar-Parks errichten, in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde produzierter Solarenergie zu nutzen. Da das Bebauungsplanverfahren durch die beschlossenen Satzungen abgeschlossen ist, stehen wir jetzt mit der Gemeinde im konstruktiven Austausch, die Gemeindebeteiligung auch in der Gemeinde Steinhöfel entsprechend umzusetzen.

Sie haben es bereits erwähnt, da das Projekt in Brandenburg realisiert wird, greift das dortige Landesbeteiligungsgesetz und Sie müssen den sogenannten „Solareuro“ zahlen. Können Sie kurz sagen, wieviel das ist?

Ja, das Landesbeteiligungsgesetz in Brandenburg sieht für Projekte wie unseres die Zahlung des sogenannten „Solareuro“ vor. Das bedeutet, dass wir pro installiertem Megawatt eine jährliche Abgabe in Höhe von 2.000 Euro an die Kommune, wie im Gesetz festgelegt, leisten werden. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es wurde speziell entwickelt, um Kommunen finanziell an den Erträgen von Photovoltaik- und Windkraftprojekten zu beteiligen, die auf ihrem Gebiet errichtet werden. Bei einer geplanten Gesamtleistung von zunächst 550 Megawatt bedeutet das, dass wir jährlich einen signifikanten Betrag der Gemeinde zur Verfügung stellen.

Anders als die kommunale Beteiligung im EEG ist der „Solareuro“ verpflichtend zu zahlen, richtig?

Das ist korrekt. Im Gegensatz zur kommunalen Beteiligung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die auf freiwilliger Basis erfolgt, ist der sogenannte „Solareuro“ in Brandenburg gesetzlich verpflichtend zu zahlen. Das Landesbeteiligungsgesetz schreibt vor, dass unter anderem Solaranlagenbetreiber wie wir diese jährliche Zahlung pro installiertem Megawatt an die empfangsberechtigten Kommunen leisten müssen. Dies sorgt dafür, dass die Kommunen und damit die Bürger direkt von der Errichtung erneuerbarer Energien vor Ort profitieren und dieses Geld sicher direkt in den Kommunen ankommt. Die dadurch generierten Einnahmen werden nicht mit erhaltenen Zuschüssen aus Umlagen verrechnet. Diese Einnahmen verbleiben in der Gemeinde zur völlig freien Verwendung.

Das Geld aus dem „Solareuro“ geht auch direkt an die Kommune, in denen das Projekt realisiert wird?

Ja, das ist richtig. Der „Solareuro“ wird direkt an die Kommune gezahlt, in deren Gebiet das Projekt realisiert wird. Dies ist eine wesentliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass die lokale Bevölkerung und die Gemeinde unmittelbar von der Errichtung und dem Betrieb der Photovoltaikanlage profitieren. Die Mittel können dann vor Ort für gemeinnützige Projekte, Infrastrukturmaßnahmen oder andere lokale Bedürfnisse verwendet werden, was die regionale Entwicklung fördert und gleichzeitig die Akzeptanz für erneuerbare Energieprojekte stärkt.

Entspricht die Zahlung des „Solareuro“ den 0,2 Cent pro Kilowattstunde aus dem EEG, die dort als maximale kommunale Beteiligung vorgesehen sind?

Die Zahlung des „Solareuro“ unterscheidet sich von der Regelung im EEG, die eine maximale freiwillige Beteiligung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde vorsieht. Der „Solareuro“ wird nicht auf die tatsächlich erzeugte Strommenge berechnet, sondern pauschal auf die errichtete Leistung je installiertem Megawatt. In Brandenburg beträgt diese jährliche Zahlung 2.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung. Daher handelt es sich um eine andere Berechnungsgrundlage als die Beteiligung nach dem EEG, die sich auf die tatsächlich produzierte Energiemenge bezieht.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass im Endeffekt wirklich 0,2 Cent pro Kilowattstunde in den Kassen der Gemeinden landen?

Wir stehen zu unserer Zusage, der Gemeinde eine Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen, und werden dies auch umsetzen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Gemeinde mindestens den verpflichtenden Beitrag von 2.000 Euro pro Megawatt aus dem „Solareuro“ erhält. Diese Regelung wurde auch in enger Abstimmung mit dem Bauamt und dem Bauausschuss der Gemeinde erörtert und schließlich so beschlossen. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass eine doppelte finanzielle Belastung – also sowohl die Zahlung des Solareuros als auch zusätzlich die möglichen 0,2 Cent pro Kilowattstunde nach dem EEG – ohne klare EEG-Zuweisung für die Agri-PV-Anlage wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Sollte das Projekt beispielsweise über ein Power Purchase Agreement (PPA) laufen, würde der Anlagenbetreiber die 0,2 Cent-Zahlung nicht vom Netzbetreiber erstattet bekommen. In solchen Fällen müssen wir sicherstellen, dass die Vereinbarungen praktikabel und langfristig wirtschaftlich tragbar bleiben und sowohl die Gemeinde als auch das Projekt nachhaltig erfolgreich sind.

Inwiefern stellt es Projektierer vor zusätzliche Herausforderungen, dass immer mehr Bundesländer ihre eigenen Beteiligungsgesetze verabschieden, die parallel zum EEG gelten?

Die zunehmende Verabschiedung von Beteiligungsgesetzen auf Landesebene stellt Projektierer vor einige zusätzliche Herausforderungen. Zum einen müssen wir sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bei jedem unserer Projekte eingehalten werden. Dies bedarf eines ständigen Umdenkens, da wir deutschlandweit Projekte entwickeln und realisieren. Zum anderen können die verschiedenen Landesgesetze, wie beispielsweise der „Solareuro“ in Brandenburg, zusätzliche finanzielle Belastungen für die Projekte bedeuten, die bei Projektstart teilweise noch nicht bekannt sind. Diese Zahlungen aus den Regelungen der Bundesländer sind oft verpflichtend im Gegensatz zu den freiwilligen EEG-Vorgaben. Dies müssen wir dann jeweils unterschiedlich in den entsprechenden Vereinbarungen mit den Kommunen berücksichtigen, um eine wirtschaftlich tragfähige Balance zwischen den Gemeinden und uns als Agri-PV-Anlageninvestoren und Projektbetreiber zu finden.

Wäre nicht eine verpflichtende bundesweite Regelung die beste Lösung – sowohl für die Projektierer als auch die Gemeinden?

Wir als Sunfarming stehen dafür, dass 0,2 Cent pro Kilowattstunde immer bei den Gemeinden ankommt – sei es über den Solareuro oder über das EEG oder wie in Brandenburg über beide Kanäle. Jedoch fordern wir auch über unsere Verbandsmitgliedschaften, dass es möglichst zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene kommt, die im EEG verankert werden sollte, um endgültig Budgetklarheit für die Kommunen und Planungssicherheit für die Investoren zu schaffen und Wettbewerb der einzelnen Bundesländer untereinander aufgrund von mit den Pflichtzahlungen verbundenen Standortvor- und -nachteilen zu vermeiden.  Eine einheitliche, verpflichtende bundesweite Regelung wäre sicherlich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft – sowohl für Projektierer als auch für die Gemeinden. Eine solche Regelung würde für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen, da sie unkonzertierten Einzelentscheidungen verschiedener Bundesländer entgegenwirken würde. Projektentwickler und Investoren könnten ihre Planungen auf einer einheitlichen Grundlage aufbauen, was den bürokratischen Aufwand erheblich verringern und die Projektumsetzung effizienter gestalten würde. Für die Gemeinden hätte eine bundeseinheitliche Regelung ebenfalls Vorteile. Sie könnten sicher sein, dass sie in gleicher Weise wie andere Regionen von erneuerbaren Energieprojekten profitieren, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie sich befinden. Eine verpflichtende bundesweite Regelung würde zudem zu einer transparenten und gerechten Verteilung der Erträge führen und könnte so die Akzeptanz für solche Projekte weiter erhöhen.

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