Als „verpasste Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher“ bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das so genannte Balkonkraftwerke-Gesetz – zumindest in der Form, in der es am Freitag (27. September) im Bundesrat zur Abstimmung steht. Konkret geht es um vom Bundestag bereits beschlossene Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sowohl Wohnungseigentümern wie auch Mietern die Installation eines Steckersolargeräts, genauer: die Durchsetzung gegenüber Eigentümerversammlung beziehungsweise Vermietern erleichtern sollen. Die Abstimmung im Bundesrat ist damit die letzte Instanz für das Gesetz.
Die DUH erneuert aus diesem Anlass ihre Kritik an dem Gesetz, das sie als nicht konkret genug einschätzt. Zwar sei es gut, „dass es zukünftig gesetzlich verboten ist, die Anbringung von Balkonkraftwerken durch überzogene Vorgaben zur Installation zu verhindern“. Es mangele aber an klaren Regelungen zu der Frage, welche Forderungen hierbei zulässig sind und welche nicht. Deshalb „werden viele Mieterinnen und Mieter weiter vor Gericht ziehen müssen“, prophezeit die DUH. Das Gesetz müsse „dringend konkretisiert werden“.
Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht ihre Kritik insbesondere am zuständigen Minister fest: „Marco Buschmann und das Bundesjustizministerium verhindern die Chance auf ein ambitioniertes und verbraucherfreundliches Balkonkraftwerke-Gesetz.“ In der Gesetzesbegründung bleibe „völlig unklar, wie die Vorgaben zu bewerten sind“. Offenbar, so der Vorwurf der DUH, seien „die Interessen der Eigentums- und Immobilienverbände“ dem FDP-geführten Ministerium wichtiger „als Verbraucherschutz und Energiewende“.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat hingegen bereits bei der Bundestags-Abstimmung die geplante Neuregelung begrüßt. Vermieter und Eigentümergesellschaften könnten damit ihre Zustimmung zur Anbringung von Balkon-Photovoltaik nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigern, beispielsweise aufgrund von Denkmalschutz-Vorgaben. Tatsächlich werden die Anlagen durch die Gesetzesänderungen beispielsweise mit Einrichtungen zur Einbruchsicherung auf eine Stufe gestellt.
Zur Abstimmung steht mit dem Gesetz (voller Name: Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen) auch die Aufnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Katalog beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten, die von einer juristischen Person auf eine andere übertragbar sind. Solche Dienstbarkeiten sind bedeutsam für den Zugang zu Anlagen auf gemieteten Grundstücken beziehungsweise Dächern.
— Anm. d. Redaktion: Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung vom 27. September erwartungsgemäß gebilligt.
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DIE Kritik ist meines Erachtens vorschnell:
Wenn man –bei einem Gesetz zu einer neuen Technik-Anwendungung– alle möglichen Sonderfälle gleich –und fallangemessen– mit berücksichtigen wollte, könnte es eine kleine Ewigkeit dauern, bis fertig —
UND man läuft Gefahr über-zuregulieren und/oder unangemessen zu Regulieren.
Daher halte ich es zu diesem Gesetz für gut,
erst mal nur einen groben Rahmen vorzugeben
und sukzessive nach-zuregulieren — entsprechend häufig und gut von Richtern gehandhabter Praxis.
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach
Das Gesetz ist überflüssig, es solte komplett abgeschafft werden.
Die Eigenerzeugung von Strom ist ein Menschenrecht, das nicht extra genehmigt werden muss.
Zuviele Regeln sind zudem sinnlos. Wenn es zu kompliziert gemacht wird, wenn man den Eindruck hat, der Staat will mal wieder gängeln, eine Gilde will nur abkassieren, dann verlieren Regeln an Akzeptanz, zumal sie nicht nachvollziehbar technisch inhaltlich begründet sind.
Die Steckerdiskussion war bereits bezeichnend.
Der mündige Bürger ( zb of selbst vom Fach, Elektroingenieur, fachlich dem Juristen weit überlegen ) läßt sich nicht mehr von einem übergriffigen Netzmonopolisten mit fadenscheinigen Argumenten vorschreiben, was er in seiner Wohnung, auf seinem Balkon zu machen hat.
Es geht den Versorger, dem Staat auch nichts an, schon gleich wenn es um so eine lächerliche Leistung geht. Jeder Föhn hat mehr.
Gefahr ist nicht in Verzug, das Netz wird nicht gefährdet, ab 251 Volt schalten die Dinger automatisch ab und Schäden an Dritten gibt es, trotz einer millonenfachen Installation, bisher nicht. Was soll das also ? Wem dient es ?
PS
Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin schätzt, dass bis zu 500.000 Balkonkraftwerke in Deutschland nicht angemeldet sein könnten (Stand: 2023).
Ende 2024 werden es wohl 1 Million sein. Und wer Platz hat baut sich auch och ein 2. oder 3. dazu.
An Statt ein neues, halbherziges, unkonkretes, weiteres Gesetz zu schaffen hätte man auch die Gesetze konkretisieren bzw. abschaffen können die dem gewünschten Ziel entgegenstehen.